224-3 Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht, 1927-1991 (Bestand)

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Ref. code:224-3
Title:Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht
Laufzeit:1927-1991
Level:Bestand

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Number:261
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Name of the creator / provenance:Landesarbeitsgericht Hamburg
Arbeitsgericht Hamburg
Administration history:Aufgrund des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 23. Dezember 1926 (RGBl., I, S. 507), welches am 1. Juli 1927 in Kraft trat, und des hamburgischen Ausführungsgesetzes vom 25. Mai 1927 (GVBl. I, S. 247) wurde das Arbeitsgericht Hamburg errichtet. Sein Zuständigkeitsbereich umfaßt zunächst die Amtsgerichtsbezirke Hamburg und Bergedorf, ab 1.4.1937 auch Altona, Altona-Blankenese und Wandsbek. Das Arbeitsgericht Harburg-Wilhelmsburg blieb bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges bestehen. Berufungsgericht war aber auch in diesem Fall das Landesarbeitsgericht Hamburg.

Nach einer Übergangszeit, in der ein provisorisches Arbeitsgericht dem Amtsgericht Hamburg zugeordnet war, wurden das Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht aufgrund einer Bekanntmachung des Präsidenten des Landesarbeitsamts vom 5. Juli 1946 (Amtlicher Anzeiger S. 258), der die Dienstaufsicht und Aufgaben der Verwaltung wahrnahm, neu eröffnet.
Mit dem Arbeitsgerichtsgesetz vom 3. September 1953 (BGBl. I, S. 1267) und dem hamburgischen Ausführungsgesetz vom 2. Oktober 1953 (GVBl. S. 245) übernahm die damalige Arbeitsbehörde die Geschäfte der Dienstaufsicht und Verwaltung.

Das Arbeitsgericht, das die Nachfolge des Kaufmannsgerichts sowie des Gewerbegerichts antrat, war und ist zuständig für Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien, zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus deren Arbeits- und Lehrverhältnis sowie aus dem Betriebsrätegesetz bzw. heute dem Betriebsverfassungsgesetz. Während der nationalsozialistischen Diktatur blieb das Arbeitsgericht trotz der weitreichenden Vollmachten des Reichstreuhänders der Arbeit bestehen. Letzterer erstellte die an die Stelle der Tarifverträge getretenen Tarifordnungen und überwachte u.ä. die Betriebsordnungen (s. hierzu auch die Vorbemerkung zum Bestandsverzeichnis 356-4 Reichstreuhänder der Arbeit).
Archival history:Die Prozeß- und Namensregister aus den Jahren 1917 bis 1944 wurden im Februar 1991 vom Staatsarchiv übernommen. Es muß davon ausgegangen werden, daß die dazugehörigen Prozeßakten nicht mehr erhalten sind.

Eine Auswahl von archivwürdigen Prozeßakten und einige wenige Geschäftsakten aus der Zeit nach 1945 wurden dem Staatsarchiv im März 1991 bzw. Juli 1992 abgeliefert. Bei der Verzeichnung der Prozeßakten wurden neben den Verfahrensgegnern auch - soweit bekannt - deren Berufe, ggf. Besonderheiten, der Klagegrund sowie die Aktenzeichen aufgenommen. Bei deren Vergabe sind häufig folgende Buchstabenreihen gebräulich, denen in der Regel eine
Nummer, welche die zuständige Kammer bezeichnet, vorausgeht:

- Ga, Ca vom Arbeitsgericht vergeben
- Sa vom Landesarbeitsgericht vergeben
- AZR, ABR vom Bundesarbeitsgericht vergeben
- Bv Angelegenheiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts wurden bei der Aufnahme des Verfahrensausgangs nur berücksichtigt, wenn sie für diesen von Bedeutung waren, nicht aber, wenn es z.B. lediglich um eine Entscheidung hinsichtlich der Prozeßkostenhilfe ging. Da das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht über eine gemeinsame Registratur verfügen und Anbietungen von beiden Instanzen stets gemeinsam erfolgen, wurde ein zusammengefasster Bestand gebildet.

Hamburg, im März 1997 Mummenthey
Kommentierte Beständeübersicht:1927 wurde auch in Hamburg für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen im hamburgischen Staatsgebiet ein Arbeitsgericht geschaffen. 1937 kamen die Bezirke von Altona, Blankenese und Wandsbek zum Gerichtssprengel hinzu. Wilhelmsburg behielt sein Arbeitsgericht. Die letzte Sitzung des Arbeitsgerichtes nach altem Zuschnitt fand am 27.04.1945 statt. Mit dem 14.08.1945 nahm das Arbeitsgericht beim Amtsgericht Hamburg seine Tätigkeit auf; daneben wurde ein weiteres Arbeitsgericht beim Amtsgericht Harburg gebildet. Beide wirkten auf der Grundlage des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 23.12.1926, bis am 31.03.1946 das Deutsche Arbeitsgerichtsgesetz an dessen Stelle trat. Daraufhin wurde am 01.07.1946 ein neues Landesarbeitsgericht konstituiert, dessen Tätigkeit am 03.09.1953 durch ein eigenes Arbeitsgerichtsgesetz geregelt wurde.
Aus Zeit von 1927-1945 hat sich nur eine Prozeßakte erhalten. Aus der Nachkriegszeit liegen bisher Prozeßakten und sehr wenige Verwaltungsakten vor.

Lit.: Zwei Jahrzehnte Arbeitsgerichtsbarkeit in Hamburg 1945-1966, hrsg. von der Arbeits- und Sozialbehörde, Hamburg 1967
(LS)

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Access regulations:Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Publications:Zwei Jahrzehnte Arbeitsgerichtsbarkeit in Hamburg 1945-1966, hrsg. von der Arbeits- und Sozialbehörde, Hamburg 1967
 

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