Information on identification |
Ref. code: | 221-10 |
Title: | Dienststrafkammer |
Laufzeit: | 1915-1964 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Number: | 761 |
Running meters: | 10.00 |
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Information on context |
Name of the creator / provenance: | Dienststrafkammer beim Verwaltungsgericht Hamburg |
Administration history: | Die Dienststrafkammer nahm die Dienststrafgerichtsbarkeit der nichtrichterlichen Beamten in Hamburg wahr. Sie war dem Verwaltungsgericht unterstellt; ihre Vorgängerinstitution war die Disziplinarkammer (STA HH, 221-7 Disziplinarkammer). Die Disziplinarkammer nahm ihre Tätigkeit am 12.02.1920 als Nachfolgerin des 1884 eingerichteten Disziplinargerichts auf (vgl. STA HH, 221-10 Dienststrafkammer, Nr. 250.- Hamburgisches Amtsblatt Nr. 33 von 1920, S. 217). Sie war zuständig für die erstinstanzlichen Verfahren, während der Disziplinarhof die Zuständigkeit für die zweite Instanz übernahm.
Auf der Grundlage der „Reichsdienststrafordnung“ vom 26.01.1937 ersetzte die Dienststrafkammer die Disziplinarkammer (RDStO §§ 31 Abs. 1 und 121 Abs. 3). Wie alle hamburgischen Gerichte, wurde auch die Dienststrafkammer nach Ende des Zweiten Weltkriegs geschlossen (vgl. Hanseatisches Justizverwaltungsblatt 1946-1947, S. 3). Im September 1946 wurde sie beim Oberlandesgericht wieder eröffnet (Hanseatisches Justizverwaltungsblatt 1946-1947, S. 94).
Auf Anordnung der „Zonal Tax Administration Section“ wurde darüber hinaus eine „Besondere Dienststrafkammer bei der Leitstelle der Finanzverwaltung der Britischen Zone“ errichtet (vgl. STA HH, 221-10 Dienststrafkammer, Nr. 298 und 612). Sie bestand lediglich zwei Jahre unter diesem Namen und behandelte in dieser Zeit nur Dienststrafverfahren gegen Beamte der Finanzverwaltung aus der gesamten Britischen Zone. Durch Auflösung der Leitstelle 1948 wurde der „Besonderen Dienststrafkammer“ die Ermächtigungsgrundlage entzogen (vgl. STA HH, 221-10 Dienststrafkammer, Nr. 298). Die Prozessakten der „Besonderen Dienststrafkammer“ sind im Bestand enthalten, die der Dienststrafkammer beim Oberlandesgericht sind für die Jahre 1947 und 1948 nicht im Staatsarchiv Hamburg überliefert.
1949 wurde die Tätigkeit der Dienststrafkammer gesetzlich geregelt („Gesetz über die Wiederaufnahme der Dienststrafgerichtsbarkeit in der Hansestadt Hamburg“ vom 17.02.1949). Gebildet wurde eine Dienststrafkammer beim Verwaltungsgericht und als zweite Instanz ein Dienststrafhof beim Oberverwaltungsgericht Hamburg. Sie übernahmen die Aufgaben der vorherigen Dienststrafkammer und des Reichsdienststrafhofs (GVOBl. 1949, S. 16).
Am 08.07.1971 wurde die endgültige Schließung der Dienststrafkammer durch die Erlassung der „Hamburgischen Disziplinarordnung“ beschlossen (GVOBl. 1971, S. 133).
Heute sind die Fachkammern 32 und 33 des Verwaltungsgerichts für Disziplinarsachen der hamburgischen Beamten zuständig (vgl. Geschäftsverteilungsplan 2011 des Verwaltungsgerichts Hamburg).
Leiter der Disziplinarkammer bzw. der Dienststrafkammer war im Jahr 1920 Oberamtsrichter Dr. Hertz. Für einen Zeitraum von 11 Jahren folgte ab 1921 Oberamtsrichter Dr. Bruno Müller. Für das Jahr 1934 konnte Landgerichtsdirektor Dr. Karl Rüther als Vorsitzender nachgewiesen werden, für 1937 Landgerichtsdirektor Dr. Hans von Döhren und für das Jahr 1939 Oberlandesgerichtspräsident Dr. Curt Rothenberger. 1956 hatte Landgerichtsdirektor Dr. Günther Hardraht den Vorsitz inne. In den Jahren 1958 bis 1969 übernahm Verwaltungsgerichtsdirektor Johannes Wagner die Leitung der Dienststrafkammer (Hamburgische, bzw. Hanseatische Justizverwaltungsblätter und Handbücher der Hansestadt Hamburg für die Jahre 1920-1969). |
| Da es bis zum 1. Juli 1937 in Hamburg verschiedene Dienststrafgerichte gab, können korrespondierende Bestände als Ergänzung zum Bestand Dienststrafkammer herangezogen werden. Für Dienstvergehen der Landesbeamten der Hansestadt Hamburg waren die Disziplinarkammer (Bestand 221-7) und der Disziplinarhof (Bestand 221-6) zuständig, die Reichsdisziplinarkammer Hamburg (221-8) war dagegen zwischen 1924-1937 das zuständige Gericht für die Beamten der Reichsbehörden, die in Hamburg ihren dienstlichen Wohnsitz hatten. An die Stelle dieser Gerichte trat ab Juli 1937 die Dienststrafkammer Hamburg beim Oberverwaltungsgericht (Bestand 221-10). Für Dienstvergehen von Polizeibeamten war zwischen 1929 und 1937 die Polizeidisziplinarkammer (Bestand 221-9) zuständig. |
Archival history: | Der Bestand Dienststrafkammer gliedert sich in 11 Verwaltungs- und 750 Prozessakten. Die Prozessakten beinhalten Verfahren gegen die nichtrichterlichen hamburgischen Beamten aus den Jahren 1923 bis 1959. Ausnahme stellt die Zeit der britischen Besatzung dar, in der Verfahren gegen Beamte aus der gesamten britischen Zone vor der Dienststrafkammer verhandelt wurden.
Die Laufzeit des Bestandes umfasst die Jahre 1915 bis 1964. Der Umfang beträgt 9,90 Regalmeter.
Die Disziplinarverfahren wurden nach Jahrgängen zusammengefasst. Die Ablage der Akten wurde in der Registratur jahrgangsweise vorgenommen. Die Klassifikation bildet somit die Registraturordnung ab. Bis auf Doppelstücke von Urteilen und Anschuldigungsschriften wurden keine Kassationen vorgenommen. Die Jahrgänge 1923 bis 1936 enthalten darüber hinaus die Handakten der Staatsanwaltschaft. Die ersten Ablieferungen von Prozessakten der Jahrgänge 1923 bis 1945 wurden in den Jahren 1937 und 1945 vom Staatsarchiv übernommen. In den sechziger Jahren gab es mehrere Ablieferungen für die Jahrgänge 1949 bis 1957. 1985 wurden die Verwaltungsakten aus den Jahren 1919 bis 1953 in einer Ablieferung an das Staatsarchiv abgegeben. Die letzte Ablieferung erfolgte 2002 für die Jahrgänge 1958 und 1959. Die nachfolgenden Jahrgänge befinden sich noch bei Gericht. Der Bestand ist wachsend. Die Verfahren der Disziplinarkammer aus den Jahren 1920 bis 1922 sind im Bestand 221-10 Dienststrafkammer nicht enthalten. Sie befinden sich im Bestand STA HH, 221-7 Disziplinarkammer. Mithilfe der Ablieferungslisten lässt sich feststellen, dass jeweils eine Akte aus den Jahrgängen 1937 (Heidorn) und 1944 (Harms) nicht mehr vorhanden ist. Ob sie durch das Gericht nicht abgeliefert oder im Staatsarchiv kassiert wurden, lässt sich nicht mehr feststellen. Am 29.04.1944 wurde die Geschäftsstelle der Dienststrafkammer durch die Bombardierung Hamburgs völlig zerstört (vgl. STA HH 221-10 Dienststrafkammer, Nr. 589). Die Akten aus diesem Jahrgang sind ausgedünnt und teilweise ohne Urteilsausfertigung. Die Prozessakten aus dem Jahrgang 1946 fehlen komplett, möglicherweise auf Grund der Schließung des Gerichts 1945. Die Ablieferung 2002 wurde durch Herrn Kaven (Archivpfleger des Verwaltungsgerichts) und Klaus Stukenbrock bewertet. Im Gegensatz zu den früheren Jahrgängen wurde hierbei nur ein repräsentativer Querschnitt übernommen.
Inhaltlich ist zu erkennen, dass sich die Deliktschwerpunkte während des Bestehens der Dienststrafkammer bzw. der Disziplinarkammer verändern. In den zwanziger und frühen dreißiger Jahren wurden vermehrt Wachtmeister wegen Alkoholmissbrauchs angeklagt. An Hand der Akten aus der NS-Zeit ist eine zunehmende Politisierung der Disziplinarverfahren festzustellen (vgl. STA HH 241-1 I Justizverwaltung I, Nr. 2274, Vermerk vom 27.02.1934). Die Nachkriegsjahre sind geprägt durch Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Vor allem wurde Lebensmittel- und Zigarettenschmuggel betrieben. Als Besonderheit des Bestandes ist das Disziplinarverfahren gegen Josephine Erkens (Leiterin der weiblichen Kriminalpolizei Hamburg) zu nennen (vgl. STA HH, 221-10 Dienststrafkammer, Nr. 424 – 440).
Der Bestand unterliegt den Schutzfristen für personenbezogenes Schriftgut nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 HmbArchG, da es sich überwiegend um Prozessakten mit personenbezogenen Daten handelt. Ausnahmen sind die Verwaltungsakten, die keine personenbezogenen Daten enthalten. Sie unterliegen der 30-jährigen Schutzfrist nach §5 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 HmbArchG.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 221-10 Dienststrafkammer, Nr. ...
Der Bestand wurde im Mai 2011 von den Anwärterinnen Lena Wormans und Mareike Eckardt verzeichnet. |
Kommentierte Beständeübersicht: | Die Dienststrafkammer beim Verwaltungsgericht Hamburg nahm in Fortsetzung der Geschäfte der Disziplinarkammer die Dienststrafgerichtsbarkeit gegenüber nichtrichterlichen hamburgischen Beamten seit 1937 wahr. Sie übernahm dazu die Vorakten vom Vorgängergericht. Mit Kriegsende 1945 geschlossen, wurde die Kammer 1946 wieder eröffnet. Ihre Tätigkeit wurde 1949 gesetzlich geregelt, wobei eine Dienststrafkammer Hamburg beim Verwaltungsgericht Hamburg und als zweite Instanz ein Dienststrafhof Hamburg beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht gebildet wurden. Diese sollten an die Stelle der früheren Dienststrafkammer Hamburg und des Reichsdienststrafhofes treten. Mit Ausnahme der richterlichen Justizbeamten, der Beamten des Rechnungshofes und der Polizei bzw. Wasserschutzpolizei, für die eigene Disziplinarinstanzen geschaffen wurden, waren diese Gerichte für alle hamburgischen Beamten zuständig. 1971 endete die Tätigkeit der Dienststrafkammer. Der Best. gliedert sich in Generalakten und Verfahrensakten aus dem Zeitraum 1921-1959. |
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Conditions of access and use |
Access regulations: | Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. |
Finding aids: | Scope |
Signierung: | Numerus currens |
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Information on related materials |
Related material: | Disziplinarkammer (Bestand 221-7).- Disziplinarhof (Bestand 221-6).- Reichsdisziplinarkammer (221-8).- Polizeidisziplinarkammer (Bestand 221-9). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2024 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=859 |
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