221-5 Verwaltungsgericht, 1922-1989 (Bestand)

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Ref. code:221-5
Title:Verwaltungsgericht
Laufzeit:1922-1989
Level:Bestand

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Number:802
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Administration history:Bis zur Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgrund des Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 2.11.1921 (HmbGVBl S. 585) oblag die Rechtspflege in diesem Bereich dem Senat und den Bürgerlichen Kollegien, der Bürgerschaft und den ordentlichen Gerichten.

Gemäß § 9 dieses Gesetzes entschied das Verwaltungsgericht über die Anfechtung von Anordnungen oder Verfügungen der Verwaltungsbehörden sowie in sonstigen Streitigkeiten (ab 1960 nichtverfassungsrechtlicher Art), soweit nicht gesetzlich ein anderes Gericht bestimmt, insbesondere die Entscheidung dem Senat besonders übertragen oder ein besonderer, den Rechtsweg ausschließender Rechtszug angeordnet war (Generalklausel).
Die Vorsitzenden der Verwaltungsgerichtes wurden vom Senat aus den Berufsrichtern des Landgerichts ernannt. Die Beisitzer wurden von der Bürgerschaft gewählt. Beisitzer konnte jeder werden, der noch oder ehemaliges Mitglied einer Verwaltungsbehörde war.
Für das Oberverwaltungsgericht wurden die Vorsitzenden und die rechtsgelehrten Beisitzer aus den Richtern des Hanseatischen Oberlandesgericht vom Senat ernannt; die bürgerlichen Beisitzer wurden auch hier von der Bürgerschaft gewählt.

Die Änderungsgesetze vom 23.6.1933 (HmbGVBl S. 234) und vom 27.1.1934 (HmbGVBl S. 23) schränkten die sachliche Zuständigkeit stark ein, da nur noch die Anordnungen oder Verfügungen der Polizeibehörde angefochten werden konnten.
Durch die Ausführungsverordnungen zum Groß-Hamburg-Gesetz vom 9.4.1937 (HmbGVBl
S. 47) und vom 31.3.1938 (HmbGVBl S. 104) veränderte sich der örtliche Zuständigkeitsbereich. Für die zu Hamburg gekommenen preußischen Gebietsteile gingen die Kompetenzen bei Fortgeltung des preußischen Rechts hinsichtlich der Zuständigkeiten der ehemaligen Kreis-, Bezirks-, Stadt- und Sonderverwaltungsgerichte auf die Staatsverwaltung und das seit 1.4.1938 der Staatsverwaltung zugehörige Verwaltungsgericht über. Die die Gebietsteile betreffenden Prozeßakten des Bezirksverwaltungsgerichts in Schleswig wurden auf Grund des Gesetzes über Groß-Hamburg an das Verwaltungsgericht abgegeben.

Durch den "Führererlaß" vom 28.8.1939 (RGBl S. 1535) über die Vereinfachung der Verwaltung wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit fast bedeutungslos. Zugelassen war nur noch die Beschwerde bei der vorgesetzten Behörde. Diese entschied über eine Zulassung zur Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Nach 1940 wurden nur Klagen zu einzelnen Bereichen des Steuerrechts, Erstattung von Fürsorgekosten vom Fürsorgeempfänger an den Fürsorgeverband, der Zahlung von Sielgebühren und wegerechtlicher Kosten sowie des Baurechts in geringem Umfang verhandelt; in der Zeit zwischen Januar 1944 und Mai 1945 erging kein Urteil.

Mit der Verordnung über die Wiederaufnahme der Tätigkeit der Verwaltungsgerichte vom 18.3.1946 (HmbVOBl S. 31) wurde der "Führererlaß" aufgehoben und die alten sachlichen Zuständigkeiten, mit Einschränkungen in Hinsicht auf Verordnungen oder Politik der Militärregierung, wieder hergestellt.

Die Verordnung 141 (Amtsblatt der Militärregierung Deutschland. Britisches Kontrollgebiet S. 719), in Kraft seit 1.4.1948, stellte die o.g. Generalklausel für Anfechtungssachen wieder her. Durch die bald darauf folgende Verordnung 165 (Amtsblatt der Militärregierung Deutschland. Britisches Kontrollgebiet S. 799), in Kraft getreten am 15.9.1948, wurde die Wiedererrichtung des Verwaltungsgerichts angeordnet.

Am 16.6.1950 trat das Gesetz über die Errichtung des Landesverwaltungsgerichts und über das Oberverwaltungsgericht in Kraft (HmbGVBl S. 107). Unter Aufhebung des bisherigen Verwaltungsgerichtes wurde das Landesverwaltungsgericht errichtet. Der Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist seitdem zugleich Präsident des Oberverwaltungsgerichts.
Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde in Hamburg 1921 eingeführt. Sie schuf das Verwaltungsgericht als erste Instanz unter direkter Dienstaufsicht des Landgerichtspräsidenten und das Oberverwaltungsgericht unter Aufsicht des Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (HansOLG). Die Verwaltungsgerichte waren zuständig für alle Streitigkeiten, die sich aus der Anfechtung von Verordnungen und Verfügungen hamburgischer Verwaltungsbehörden ergaben. 1950 wurden die alten Verwaltungsgerichte aufgehoben und durch die Landesverwaltungsgerichte ersetzt. Der Präsident des HansOLG wurde damit Präsident des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes.

Die Verwaltungsakten des Landesverwaltungsgerichtes sind von 1922 bis 1938 bei der Justizverwaltung und den Gerichten geführt worden. Ab 1938 war die Staatsverwaltung für die Aktenführung zuständig. Es ist bisher nur eine Verwaltungsakte an das Staatsarchiv gelangt. Die Prozeßakten gliedern sich in folgende Sachbereiche: Staatsangehörigkeit, Wahlrecht, Namen- und Titelführung, öffentlicher Dienst u. staatlich gebundene Berufe, Finanzwesen, Bildungswesen, Kunst-, Denkmal- u. Naturschutz, Gewerbewesen, Gesundheitswesen, Verkehrswesen, Bau- und Wohnungswesen, Wasser-, Deich- und Wegerecht, Vereins-, Versammlungs- und Pressewesen, Paß- und Aufenthaltswesen, Waffenbesitz und Schutzhaft sowie öffentliche Fürsorge.
Eine bundeseinheitliche Verwaltungsgerichtsordnung erging am 21.1.1960 (BGBl. III 340-1). Mit dem Gesetz zu deren Ausführung (HmbGVBl S. 291) wurden die bisherigen Gesetze und Verordnungen aufgehoben, soweit sie nicht schon unwirksam waren. Das Landesverwaltungsgericht erhielt die Bezeichnung Verwaltungsgericht Hamburg.

Folgende Stellen wurden am Verwaltungsgericht bzw. am Oberverwaltungsgericht angegliedert bzw. eingerichtet:
" Disziplinarkammer und Disziplinarhof (seit 1937), siehe Bestände 221-6 und 221-7
" Berufsgericht und Berufsgerichtshof für die Heilberufe (seit 1965), siehe Bestand 221-12
" Fachkammern (Fachsenate) nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und des Landes Hamburg (seit 1974), Akten sind bislang nicht an das Staatsarchiv gelangt
" Entscheidungsstelle für Ablösung der Hamburger Markanleihen (1926 errichtet), Akten sind nicht in das Staatsarchiv gelangt

Aktenlage:
Von seiner Errichtung 1922 bis 31.3.1938 gehörte das Verwaltungsgericht dem Landgericht an und unterstand der Justizverwaltung. Alle bis dahin entstandenen Verwaltungsgeschäfte sind in Akten des Landes-, Oberlandesgerichts bzw. der Landesjustizverwaltung enthalten. Am 1.4.1938 wurde das Verwaltungsgericht in den Bereich der Staatsverwaltung überführt. Mit Wiederaufnahme der Tätigkeit in den alten sachlichen Zuständigkeiten ab 1946 wurde die jetzt noch laufende Registratur eingerichtet.
Verwaltungsakten des Oberverwaltungsgerichts als Berufungsinstanz wurden von Beginn der Tätigkeit am 1.2.1922 bis zur Wiedereröffnung am 18.3.1946 bei der zuständigen Landesjustizverwaltung geführt.
Archival history:Ablieferungen:
Die Prozeßakten werden nur in Auswahl übernommen. Die Akten der Jahre 1922-1945 wurden von Senatspräsident i.R. Dr. Ernst Krönig auf Archivwürdigkeit durchgesehen und 1955 abgeliefert. Ab 1984 wurden Register, ausgewählte Verfahrensakten, Urteilssammlungen sowie einige Verwaltungsakten abgeliefert. Im Jahr 1985 übernommene Personalakten wurden zum Bestand Justizverwaltung-Personalakten genommen.
Bei der Verzeichnung des Bestandes fand sich eine Akte des Landesschiedsgerichts für Streitigkeiten aufgrund des Besoldungssperrgesetzes aus dem Jahre 1923. Sie wurde in die Gruppe "Öffentlicher Dienst, Beamtenrecht" integriert.

Die Auswahl für Prozeßakten aus der Zeit nach 1945 erfolgte nach den in den Richtlinien über die Aufbewahrung, Vernichtung und Ablieferung des Schriftgutes der Verwaltungsgerichte, der Disziplinargerichte und der Berufsgerichte für die Heilberufe vom 23.12.1966 (HmbJVBl S. 108) und der Neufassung vom 18.12.1991 (HmbJVBl. 1992, S. 7) aufgeführten Kriterien. Archivwürdig sind danach
" Akten, deren Inhalt für die Erkenntnis von staats-, sozial-, wirtschafts- und kulturgeschichtlichen Zuständen und Ereignissen von allgemeiner Bedeutung ist
" Akten über Verfahren, an denen hervorragende Persönlichkeiten, Famillien, Stiftungen, Firmen und sonstige Unternehmen beteiligt waren
" Akten, die für die Besitz- und Rechtsverhältnisse oder die Verwaltung des Bundes (Reiches), eines Landes - insbesondere der Freien und Hansestadt Hamburg - , der Gemeinden, der öffentlich-rechtlichen Anstalten und Körperschaften, der Kirchen, Religionsgemeinschaften und Stiftungen von erheblicher Bedeutung sind
" Akten über Verfahren, in denen althamburgisches Landesrecht (aus der Zeit vor 1900) angewendet worden ist
" Verwaltungsakten (Generalakten, Sammelakten und Blattsammlungen mit Ausnahme der gesondert von den Gerichtspräsidenten mit dem Staatsarchiv zu vereinbarenden Aktengruppen)
" Die beim Oberverwaltungsgericht, beim Disziplinarhof und beim Berufsgerichtshof für die Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht verwahrten Urschriften der Entscheidungen dieser Gerichte
" Die vom Vorsitzenden des Disziplinargerichts auf Grund der ihm durch Allgemeine Verfügung der Landesjustizverwaltung Nr. 7/1961 erteilten Ermächtigung als archivwürdig bezeichneten Akten
" Die vom geschäftsleitenden Vorsitzenden des Berufsgerichts für die Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht auf Grund der ihm durch Allgemeine Verfügung der Landesjustizverwaltung Nr. 39/1966 erteilten Ermächtigung als archivwürdig bezeichneten Akten.

Die Urteilssammlung entstand aus Anlass der Vernichtung von Prozessakten. Sie enthält also nicht die Urteile von Verfahren, deren Akte komplett archiviert wurde.
Die Urteilssammlungen aus der Zeit vor 1945 sind bereits vom Verwaltungsgericht zum großen Teil (gemäß der Allgemeinen Verfügung (AV) der Landesjustizverwaltung Nr. 40/1966) vernichtet worden. Von den wenigen erhalten gebliebenen Urteilen wurden nur Entscheidungen in der Sache aufgehoben. Die Urteilssammlung nach 1945 wurde komplett an das Staatsarchiv abgegeben. Hier wurden nur die Entscheidungen in der Sache aufbewahrt. Kassationsvermerke wurden in die Prozessregister eingetragen.

Hinweise:
Akten zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und einzelnen Rechtsstreitigkeiten befinden sich in den Beständen 113-5 Staatsverwaltung (NS-Zeit) und 131-1 II Senatskanzlei II (Nachkriegszeit). Beschwerden in Verwaltungsangelegenheiten während der NS-Zeit sind im Bestand 131-4 Senatskanzlei-Präsidialabteilung zu finden.
Akten der Gruppe "Finanz- und Steuerwesen" unterliegen dem Steuergeheimnis gemäß § 30 der Abgabenordnung und somit der 60jährigen Schutzfrist nach § 5 Abs. 3 Bundesarchivgesetz.
Um die Suche nach alten Aktenzeichen der Gerichte zu ermöglichen, wurde eine Konkordanz altes Aktenzeichen - Lagerungsnummer erstellt; auch wenn diese auf Grund der sehr unterschiedlichen Strukturen der von den Gerichten vergebenen Aktenzeichen etwas unübersichtlich geraten ist.

Bei der Recherche in der Findbuchdatei ist zu beachten, dass die gewünschten Archivalien mit der Arbeitssignatur zu bestellen sind.

Abkürzungen:
RGBl = Reichsgesetzblatt
BGBl = Bundesgesetzblatt
HmbGVBl = Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt
HmbVOBl = Hamburgisches Verordnungsblatt

Literatur:
Gerd Quast: Die Entstehungsgeschichte der hamburgischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, 1974
Signatur: A 452/304

Ingo von Voß: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit von 1921 bis 1945, 1988
Signatur: A 452/19 Kapsel 2

Werner Giesges: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Britischen Zone ... zugleich eine Ergänzung zu "Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Hamburg ...", 1948
Signatur: A 452/303

Entscheidungen der hamburgischen Verwaltungsgerichte.
Band 1 Heft 1 und 2 (1922-1926), Band 2 (1926-1929)
Signatur: A 452/301

Koschlig Im September 2004

Conditions of access and use

Access regulations:Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Publications:Gerd Quast: Die Entstehungsgeschichte der hamburgischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, 1974;
Ingo von Voß: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit von 1921 bis 1945, 1988;
Werner Giesges: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Britischen Zone ... zugleich eine Ergänzung zu "Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Hamburg ...", 1948;
Entscheidungen der hamburgischen Verwaltungsgerichte. Band 1 Heft 1 und 2 (1922-1926), Band 2 (1926-1929)
 

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