Information on identification |
Ref. code: | 211-2 |
Title: | Reichskammergericht |
Laufzeit: | 1497-1806 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Running meters: | 89.00 |
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Information on context |
Administration history: | Das 1495 gegründete Reichskammergericht hat bis zum Ende des Alten Reiches im Jahr 1806 bestanden. Seinen ständigen Sitz hatte es seit 1527 in Speyer, seit 1693 in Wetzlar. Vor ihm konnte in erster Instanz gegen Reichsunmittelbare geklagt werden. In zweiter Instanz war es für Appellationen gegen Urteile von deren Gerichten zuständig. Außerdem hatte es Fälle von Landfriedensbruch und Rechtsverweigerung zu verhandeln. Über die Akten des Reichskammergerichtes kam am 4.September 1845 ein Beschluß der Deutschen Bundesversammlung zustande. Danach sollten sie nach einer Bestandsaufnahme und Neuverzeichnung auf die Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes verteilt werden, soweit sie nicht als "untrennbarer Bestand" galten, der heute vom Bundesarchiv - Außenstelle Frankfurt - verwaltet wird und zu dem ansonsten vornehmlich Protokolle und Urteilsbücher gehören (von letzteren besitzt das Staatsarchiv Hamburg Mikrofilme - siehe dazu Seite V - XIV). Bei der Aufteilung wurde im wesentlichen - abgesehen von Sonderbestimmungen für abgetrennte Reichslande, mediatisierte Fürsten usw. - nach folgenden Grundsätzen verfahren: Zum einen fielen die Prozeßakten an denjenigen deutschen Staat, in welchem das Gericht erster Instanz belegen war bzw. dessen Gericht - falls die Sache erstinstanzlich vor dem Reichskammergericht verhandelt worden war - zuständig gewesen wäre. Entscheidend für die Zuweisung war mithin der (Wohn-)Sitz des Beklagten. Zum anderen sollten sich die Regierungen von Staaten, die gegeneinander prozessiert hatten, über den Verbleib der aus solchen Prozessen resultierenden Akten einigen. Konnten sie das nicht, verblieben die Akten im "untrennbaren Bestand". (Hamburg konnte in einigen Fällen keine Einigung mit Bremen und Hannover erzielen.) |
Archival history: | Die Ablieferungen an Hamburg erfolgten in den Jahren 1847-1852. Über die Auflage, daß der empfangende Staat Akten, in denen er als eine der Parteien in Erscheinung trat, nicht im Regierungsarchiv, sondern von den übrigen Akten getrennt bei einem seiner Gerichte verwahren lassen sollte, setzte man sich hier hinweg, da das hamburgische Stadtarchiv zugleich als Obergerichtsarchiv fungierte. Die aus Wetzlar mitgelieferten Ablieferungsverzeichnisse wurden als Bestandsverzeichnis vereinigt und dienten bis etwa 1980 als Findbuch. Sie wurden nunmehr zur Geschäftsakte 2136-3 genommen. Die Aufteilung der Akten des Reichskammergerichts hat sich für manchen Forschungsansatz als nachteilig erwiesen, sie hat aber auch positive Auswirkungen gehabt, namentlich für die regional orientierte historische Forschung. Zur Verbesserung des Zugriffs auf das wichtige Quellenmaterial und um die Nachteile der Aufteilung auszugleichen, werden seit 1978 die Reichskammergerichtsakten mit Hilfe der Deutschen Forschungsgemeinschaft nach einheitlichen Grundsätzen (vgl. Der Archivar 33, 1980; Sp.482) neu verzeichnet. - Die Grundsätze sind ausklappbar an den hinteren Buchdeckeln der Bände 1-4 des Bestandsverzeichnisses zu finden. -Das Staatsarchiv Hamburg gehörte zu den ersten Archiven, die in diesem Rahmen aktiv wurden. Sein Bestand von mehr als 1300 oft mehrbändigen Prozeßakten wurde von Herbst 1978 bis Ende 1981 von Herrn Dr. Hans-Konrad Stein-Stegemann entsprechend jenen Grundsätzen neu inventarisiert. Leider reichte der bewilligte Zeitraum nicht aus, um das Vorhaben zu einem druckfertigen Abschluß zu bringen. Erhebliche Restarbeiten waren von Mitarbeitern des Staatsarchivs zu erbringen. Soweit das ohne Beratung durch den Bearbeiter, der nach 1981 Aufgaben außerhalb Hamburgs wahrzunehmen hatte, möglich war, ist das im Rahmen der Dienstgeschäfte geschehen. Nach 1988 hat sich Herr Dr. Stein-Stegemann, nun wieder in Hamburg tätig, dann noch einmal in seiner Freizeit intensiv der Sache angenommen. Er hat die Indices überarbeitet, um sie mit den erst nach Abschluß seiner Hamburger Arbeiten verabschiedeten "Richtlinien für die Indices zu den Inventaren der Reichskammergerichts-Akten" in Einklang zu bringen, hat mehrere Korrekturdurchgänge gemacht und hat die Hinweise für die Benutzung von Titelaufnahmen und Indices konzipiert. Für seine "Pionierleistung" am Anfang und für seine große Hilfe bei der Vollendung gilt ihm gleichermaßen Dank. Zu danken ist aber auch und vor allem der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die das Gesamtprojekt trägt und dem Staatsarchiv Hamburg gut drei Jahre Mittel für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt hat. Die von Frau Birgit Busch-Hitscher komprimierten Druckvorlagen der Titelaufnahmen hat Dr. Stein-Stegemann 1978-1981 im Zuge der Inventarisation mit konventioneller Schreibmaschine gefertigt, da damals Computereinsatz noch außerhalb der archivischen Möglichkeiten lag. Die Indizes hat Frau Helga Lengowski geschrieben, die sonstigen Schreibarbeiten hat Frau Ilona Niebel erledigt. Dieses Bestandsverzeichnis ist als Band XIII Teil 1-4 der Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg (= Inventar der Akten des Reichskammergerichts Band 21: Staatsarchiv Hamburg) erschienen. Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2012. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 211-2 Reichskammergericht, Nr. ... . |
Kommentierte Beständeübersicht: | Das 1495 errichtete oberste Gericht des Deutschen Reiches mit Sitzen in Speyer (bis 1688) und Wetzlar (seit 1693) war zuständig für Verfahren wegen Bruchs des Reichslandfriedens, Verhängung der Reichsacht, in allen fiskalischen Klagen, Besitzstreitigkeiten zwischen Reichsunmittelbaren und alle Zivilklagen gegen sie. Für alle Gerichte der Territorien, die kein privilegium de non appellando et non evocando besaßen, war es oberstes Berufungsgericht in Konkurrenz mit dem Reichshofrat. Nach Auflösung des Gerichtes kam seine Registratur nach wechselnder Geschichte in die Obhut einer eigenen Archivkommission der Deutschen Bundesversammlung. Auf deren Beschluß wurde in den Jahren 1847-1852 die Hauptmasse der Prozeßakten unter die Gliedstaaten des Deutschen Bundes verteilt. Es blieb ein untrennbarer (Rest ) Bestand, der vom Bundesarchiv verwaltet wird. Die Hamburg betreffenden Prozeßakten sind 1978-81 nach bundeseinheitlichem Muster neu verzeichnet und erschlossen worden. Die z.T. umfänglichen Einzelakten bieten Informationen zur Rechts-, Kultur-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte. |
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Conditions of access and use |
Finding aids: | Scope |
Signierung: | Alte AE-Nr. |
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Information on related materials |
Publications: | Findbuch der Reichskammergerichtsakten im Staatsarchiv Hamburg, Teile 1-4, bearb. v. Hans-Konrad Stein-Stegemann, Hamburg 1994-1995 |
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Containers |
Number: | 1 |
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Related units of description |
Related units of description: | Mikroverfilmung auf: 741-4_S11492 Sicherungsfilm (Bestelleinheit)
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=773 |
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