720-1/2_243-04 = 1791.001 Da ohngeachtet der im 26sten S. der revidirten Armen-Ordnung gemachten Verfügung, daß alle in den Wohnungen der Stadt beherbergte Fremde dem 2ten Herrn Gerichtsverwalter angezeigt werden sollen, diese Anzeigen dennoch bisher allgemein vernachlässigt sind: so wird jeder hi

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Ref. code:720-1/2_243-04 = 1791.001
Title:Da ohngeachtet der im 26sten S. der revidirten Armen-Ordnung gemachten Verfügung, daß alle in den Wohnungen der Stadt beherbergte Fremde dem 2ten Herrn Gerichtsverwalter angezeigt werden sollen, diese Anzeigen dennoch bisher allgemein vernachlässigt sind: so wird jeder hiesiger Bürger und Einwohner, welche Fremde den sich aufnimmt und beherbergt ... hierdurch ernstlich ... anerinnert ...ein Zettel mit Bermerkung ... auf der Diele des zweiten Herrn Gerichtsverwalters unfehlbar abzugeben...
Conclusum in Senatu Hamburg, d. 28 Dezember 1791
Laufzeit:28.12.1791
Identifikator:Bild
Technique:Druck
Breite in cm:21.0
Höhe in cm:32.5
Herkunft:aus Bl. VII H b No. 15 Fase 2 / 27/1937
 

Usage

Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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