Information on identification |
Ref. code: | 720-1/344-15 |
Title: | Architekt Konstanty Gutschow (für die Neugestaltung Hamburgs in der NS-Zeit) |
Laufzeit: | 1938-1944 |
Level: | Bestand |
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Information on context |
Administration history: | Zur Ausführung des "Reichsgesetzes über die Neugestaltung deutscher Städte" vom 4.10.1937 (RGBl. I, 1054) wurde durch den „Erlaß des Führers und Reichkanzlers über städtebauliche Maßnahmen in der Hansestadt Hamburg” vom 17.02.1939 (RGBl. I, 265) dem Reichsstatthalter in Hamburg die Wahrnehmung der Aufgaben, wie sie sich aus dem Reichsgesetz ergaben, übertragen. Der ReichsstatthaIter verkündete daraufhin am 4.5.1939 den „Erlaß über die Neugestaltung der Hansestadt Hamburg“ (HVOBl. 43).
Zur Durchführung und Vorbereitung der geplanten Maßnahmen wurde eine Dienststelle errichtet mit der Bezeichnung „Der Reichsstatthalter in Hamburg, Durchführungsstelle für die Neugestaltung der Hansestadt Hamburg“. Sie wurde geleitet von einem Beigeordneten. Die städtebauliche Planung und architektonische Ausrichtung lag jedoch in den Händen eines Architekten, der die Bezeichnung „Der Reichsstatthalter in Hamburg, Der Architekt des Elbufers“ führte. Zum Architekten des Elbufers (A. d. E.) wurde der Architekt Regierungsbaumeister Konstanty Gutschow berufen, der im Wettbewerb über die Elbufergestaltung den ersten Preis gewonnen hatte.
Der Erlaß des Reichsstatthalters sah die bauliche Neuordnung des nördlichen Elbufers, die Erweiterung und Verbesserung der Verkehrsanlagen und des Hafens, den Neubau der Universität und die entsprechenden Vorbereitungs- und Folgemaßnahmen vor.
Die Verordnung über die Neugestaltung der Hansestadt Hamburg vom 28.06.1939 (RGBl. I, 1074) brachte das Reichsgesetz über die Neugestaltung deutscher Städte für Hamburg in modifizierter Form zur Rechtswirksamkeit. Die Kompetenzen, die sich bei der Ausführung der Verordnung ergaben, wurden durch die Bekanntmachung über die Wahrnehmung von Zuständigkeiten auf Grund der „Verordnung über die Neugestaltung der Hansestadt Hamburg“ am 3.8.1939 (HVOBl. 95) geregelt.
Zusätzlich zu der Aufgabe der Neugestaltung Hamburgs wurde der Architekt des Elbufers durch ein Schreiben vom 24.08.1940 vom Reichsstatthalter mit der Aufstellung eines Generalbebauungsplans beauftragt.
Eine „Änderung des Erlasses über die Neugestaltung der Hansestadt Hamburg“ durch den Reichsstatthalter vom 30.10.1940 (HVOBl. 165) brachte eine Neufassung der städtebaulichen Aufgaben.
Als eine Folge dieser Änderung wurde durch den „2. Erlaß über die Neugestaltung der Hansestadt Hamburg“ vom 8.1.1941 (HVOBl. 5) die Durchführungsstelle aufgehoben und ihre Aufgaben dem Architekten des Elbufers übertragen, der nunmehr die Bezeichnung „Der Reichsstatthalter in Hamburg, Der Architekt für die Neugestaltung der Hansestadt Hamburg“ (A. f. N.) führte.
Weder die Durchführungsstelle noch der Architekt des Elbufers noch der Architekt für die Neugestaltung der Hansestadt Hamburg gehörten zur Staats- oder Gemeindeverwaltung. Diese Dienststellen unterstanden dem Reichsstatthalter als Beauftragten des Führers für die Neugestaltung Hamburgs unmittelbar. Zwischen dem Baurat Gutschow und der Hansestadt bestand ein privatrechtliches Vertragsverhältnis (Bestand 311-3 I Finanzbehörde I Nr. 21-690-1/1). Der Vertrag wurde am 20.06.1945 zum 31.12.1945 gekündigt. Die Dienststelle des Architekten für die Neugestaltung der Hansestadt Hamburg wurde im Laufe des Juli 1945 aufgelöst. Bei dem Architekten für die Neugestaltung der Hansestadt Hamburg wurden drei Hauptabteilungen eingerichtet:
I Planung II Verwaltung und Wirtschaft III Oberste Bauleitung
Jede Hauptabteilung war in Abteilungen gegliedert, von denen jede ihre eigene Registratur führte. Die Akten des Architekten für das Elbufer und der Durchführungsstelle wurden beim Architekten für die Neugestaltung der Hansestadt Hamburg fortgeführt. Sie waren in Stehordnern abgeheftet.
Oktober 1965, Bocklitz |
| Der Bestand enthält ausschließlich Karten und Pläne. |
Archival history: | Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2009.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 720-1/344-15 Architekt Gutschow (Architekt für die Neugestaltung Hamburgs in der NS-Zeit), Nr. ... |
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Conditions of access and use |
Finding aids: | Scope |
Signierung: | Alte AE-Nr. |
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Information on related materials |
Related material: | 720-1/349-2 Bezirksamt Altona und 720-1/388-74 Gutschow, Konstanty (Privatnachlass) |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: 322-3 Architekt Gutschow (Architekt für die Neugestaltung der Hansestadt Hamburg und Amt für kriegswichtigen Einsatz), 1937-1945 (Bestand)
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=609518 |
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