Information on identification |
Ref. code: | 621-1/58 |
Title: | Zollvereins-Niederlage Hamburg AG |
Laufzeit: | 1868-1890 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Number: | 162 |
Running meters: | 9.70 |
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Information on context |
Administration history: | Die Zollvereinsniederlage in Hamburg wurde durch Vereinbarung zwischen dem Bundesrat des Deutschen Zollvereins und Hamburg, dem durch die Verfassung des Norddeutschen Bundes (Artikel 31) die Freihafenstellung garantiert war, 1868 geschaffen. Sie diente nach hamburgischem Wunsche „der zollfreien Niederlage in Hamburg für solche Erzeugnisse des inländischen Gewerbefleißes, welche durch Hamburgische Kaufleute von Fabrikanten des Zollvereins bezogen werden, um von dort aus an die anliegenden Landestheile des Zollvereinsgebietes abgesetzt zu werden“. (CI. VII Lit.K. No. 13 Vol. 1a, hamburgische Note an Bismarck vom 30.04.1867).
Für die Benutzung der Zollvereinsniederlage wurde ein Regulativ erlassen, nach dem die Zollabfertigung – die natürlich – allein den zollvereinsländischen, später kaiserlichen Behörden oblag. Eine Bearbeitung der Waren war nur insoweit erlaubt, als ihre wesentliche Beschaffenheit und Benennung unverändert blieb (§ 13 des Regulativs). Eine Ausnahme bildeten die Manufakturwaren. Die hamburgischen Verpflichtungen aus dem Regulativ wurden – insbesondere soweit es sich um die interne Verwaltung der Niederlage und den Verkehr mit den Niederlegern handelte – einer am 03.11.1869 konzessionierten „Aktiengesellschaft Zollvereins-Niederlage Hamburg“ (im Folgenden bezeichnet: Zollvereins-Niederlage A.G.) übertragen. Der Senat stellte den benötigten Grund und Boden kostenlos zur Verfügung und übernahm 1/3 des Aktienkapitals. Er sicherte der Aktiengesellschaft ferner, soweit erforderlich, ihre Vertretung gegenüber den Zollbehörden zu, behielt sich dagegen die Genehmigung der baulichen und sonstigen des Zollinteresse berührenden Einrichtungen und die Verfügung über einen Teil des Reingewinns vor. Die staatliche Kontrolle wurde außerdem dadurch ausgeübt, dass ständig ein Mitglied der Finanz-Deputation dem Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft angehörte und für wichtige Entscheidungen das Einverständnis des Senatskommissars für Zollangelegenheiten (Versmann) erforderlich war. Die Zollvereins-Niederlage wurde für den Geschäftsverkehr am 01.05.1870 eröffnet.
Nach dem Zollanschluss im Jahre 1888 hat der hamburgische Staat vereinbarungsgemäß die Aktiengesellschaft übernommen. Die in ihrem Geschäftsverkehr erwachsenen Akten und Bücher wurden 1906 von der nunmehr staatlichen Verwaltung des Geländes der ehemaligen Zollvereins-Niederlage an das Staatsarchiv abgeliefert. Sie enthalten verständlicherweise keinerlei Material über Zolldeklarationen und -abfertigungen. Auch die bedeutenden Verhandlungen über den Betrieb der Zollvereins-Niederlage zwischen Hamburg und den Reichsbehörden lassen sich jedenfalls nicht lückenlos anhand der nachfolgend verzeichneten Bestände, sondern nur in den Archiven des Senats und seiner Behörden verfolgen. Das Archiv der Zollvereins-Niederlage-Aktiengesellschaft kann dagegen – abgesehen von der Geschäftslage der Aktiengesellschaft darüber Aufschluss geben, welche Firmen und Branchen die Zollvereins-Niederlage benutzten und welchen Umfang der Handel in der Zollvereins-Niederlage und über die Zollvereins-Niederlage besaß. |
Kommentierte Beständeübersicht: | Zollfreier Handel; Geschäftsleitung (1868-1889); Kaufm. Bereich (1869-1890); Korrespondenzen (1869-1890); Buchhaltung (1869-1890); Statistiken (1870-1889) |
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Conditions of access and use |
Access regulations: | Benutzung nach HmbArchG. Keine weiteren Spezialvorschriften oder Genehmigungsvorbehalte. |
Finding aids: | Scope |
| Findbuch (Papier) |
Signierung: | Sonstiges |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=5289 |
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