Information on identification |
Ref. code: | 612-1/36 |
Title: | Amt der Maler |
Laufzeit: | 1375-1963 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Running meters: | 1.80 |
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Information on context |
Administration history: | Um die politischen und wirtschaftlichen Vorteile zu nutzen, die eine Amtszugehörigkeit mit sich brachte, schlossen sich wohl in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts die Maler Hamburgs mit den Glasern, Sattlern, Riemenschlägern, Taschen- und Beutelmachern, Handschuhmachern und Plattenschlägern zu einer selbstständigen Organisation zusammen. Im Jahre 1342 wird dieses Amt, in dem das Ledergewerbe überwog, als schon seit längerer Zeit bestehend und an den bürgerlichen Verhandlungen teilnehmend genannt. Die ältesten überlieferten Amtsstatuten stammen aus dem Jahre 1375. Die Verbindung der Maler, Glaser und der Ledergewerbe bestand bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts. 1461 kann die Loslösung der Ledergewerbe als bereits vollzogen angenommen werden. Die Trennung der Maler und Glaser erfolgte nach längeren Streitigkeiten erst im Jahre 1614. Mit dem Einsetzen der Gewerbefreiheit 1865 wurde das Amt der Maler aufgelöst. Formell trat die „Corporation der Maler“ das Erbe des Amtes an; ebenfalls versuchte der „Verein der Maler und Lackierer von 1865“ die nicht zur Corporation gehörenden Maler zu sammeln. 1872 wurde ein „Verein der Prinzipäle des Maler und Lackirer-Geschäfts“ gegründet, der seiner Satzung nach der erste Arbeitgeberverband im deutschen Malergewerbe war. Aufgrund der §§ 97 ff. der Gewerbeordnung (Gesetz vom 18.07.1881) und der Bestimmungen des Innungsstatuts trat die Corporation der Maler am 05.04.1883 zu einer Innung zusammen, die den Titel „Innung der Maler und Lackirer zu Hamburg“ führte. Durch die Novelle vom 26.07.1897 (Reichsgesetzbl. S. 663) konnten auf Mehrheitsbeschluss Zwangsinnungen gebildet werden. Von dieser Möglichkeit machte die Malerinnung Gebrauch; am 11.01.1899 wurde die Form einer Zwangsinnung vollzogen. Im Zuge der NS-Gleichschaltungsbestrebungen wurde die Innung in der bestehenden Form am 30.07.1934 aufgelöst und nach den Richtlinien des Handwerker-Gesetzes vom 15.07.1934 umorganisiert. Am 03.08.1934 wurde die „gleichgeschaltete“ Innung unter dem Titel „Handwerker Innung für das Maler- Schildermaler und Schilderhersteller-Handwerk zu Hamburg“ eingerichtet. Die Innungsversammlungen erhielten jetzt den Charakter von Morgensprachen. Nachdem schon am 24.07.1933 die Innungen Bergedorf und Cuxhaven der Hamburger Innung angegliedert worden waren, wurden infolge der Großhamburg-Gesetzgebung die Innungen Altona, Harburg und Wandsbek im 05.1937 in die Hamburger Innung überführt.
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Archival history: | Das nachstehend verzeichnete Schriftgut wurde zum überwiegenden Teil am 23.10.1973 dem Unterzeichneten vom Geschäftsführer der Maler- und Lackierer-Innung Hamburg übergeben. Es wurden die Hamburg betreffenden Teile dem bereits im Staatsarchiv verwahrten Bestand „Amt der Maler“ angegliedert. Altona betreffendes Schriftgut wurde zu dem Bestand 424-82-1 (Maleramt) zusammengefasst, während aus dem Harburg betreffenden Schriftgut der Bestand 430-85 XXVII (Maler-Innung) gebildet wurde. Gez.
Dr. Peter Gabrielsson, März 1974
Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 612-1/36 Amt der Maler, Nr. ... |
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Conditions of access and use |
Access regulations: | Benutzung nach HmbArchG. Keine weiteren Spezialvorschriften oder Genehmigungsvorbehalte. Wichtiger Hinweis: Einige Archivalien befinden sich derzeit [2018] wieder in einer Dauerausstellung des Deutschen Maler- und Lackierermuseums der Carl-Friedrich-Hansen-Stiftung (Adresse und Kontaktdaten siehe "Archivinterne Bemerkungen") |
Finding aids: | Findbuch (Papier) |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: 612-1/19 Amt der Glaser, 1549-1975 (Bestand)
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=4367 |
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