612-1/20 Amt der Goldschmiede, 1468-1895 (Bestand)

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Ref. code:612-1/20
Title:Amt der Goldschmiede
Laufzeit:(1376) 1468-1895 (1910)
Level:Bestand

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Administration history:Die Ursprünge des Amtes der Goldschmiede in Hamburg sind nicht genau datierbar. Schon 1271 wird erstmals ein Goldschmied erwähnt. Die erste schriftliche Ordnung für alle Ämter wird 1376 vom Rat der Stadt erlassen. Diese "rechticheide der goldsmede" liegen in einer Abschrift von 1469 unter der Nr. 1 in diesem Bestand. Abweichend von den meisten anderen Ämtern in Hamburg, deren Satzungen als "settinghe" bezeichnet werden und somit Verordnungen des Rates für diese Zünfte sind, wird die entsprechende Satzung bei den Goldschmieden, ähnlich wie bei den Böttchern, als Gerechtigkeit oder Gerechtsame bezeichnet. Dies deutet auf eine besondere Stellung des Amtes hin.
1469 erfolgt die Schließung des Amtes durch die Begrenzung der Zahl der Meisterstellen auf zwölf. Damit wird das Goldschmiedeamt in Hamburg zur Realgerechtigkeit, das heißt, es stellt einen realen Wert dar, der verkauft oder vererbt werden kann. Verkaufspreise für solche Goldschmiedegerechtigkeiten von bis zu 4000 Mark sind für die Zeit um 1640 nachweisbar. Der Rat trifft daraufhin mit dem Amt eine Übereinkunft, nach der keine Gerechtigkeit für mehr als 500 Reichstaler (= 1500 Mark) verkauft werden darf. Die Zahl der zugelassenen Meister wird 1599 auf 24 verdoppelt und 1648 nochmals auf 48 erhöht. Bei dieser Zahl bleibt es bis zur Auflösung des Amtes.

Die überkommene Amtsordnung entspricht bereits im 17. Jahrhundert nicht mehr den tatsächlichen wirtschaftlichen Sachverhalten. Mehrere Meister werden zu größeren Unternehmern, die durch die Übernahme verpfändeter Gerechtigkeiten überschuldeter Amtsbrüder in den Besitz mehrerer Ämter kommen. Dadurch können sie ihre Produktion erhöhen und mehr Gesellen beschäftigen als es nach der Amtsordnung erlaubt war. Gleichzeitig wird die Tätigkeit von außerhalb des Amtes stehenden Gold- und Silberarbeitern, die oft auch als Juweliere bezeichnet werden, vom Rat konzessioniert. Diese treten als Auftragsnehmer von Amtsmeistern auf. Ihre Stellung wird 1815 kodifiziert, und in der Rolle des Goldschmiedeamtes von 1835 ist ein eigener Abschnitt über die rechtliche Stellung der Konzessionierten zu den Amtsmeistern enthalten. Diese dürfen nicht für Privatleute arbeiten, keine Lehrlinge ausbilden und nur in Ausnahmefällen Gesellen beschäftigen.
Archival history:Der Bestand Amt der Goldschmiede wurde im Zuge der Einführung der Gewerbefreiheit durch Beschluß des Senats vom 4. Januar 1865 am 3. März 1865 dem damaligen Stadtarchiv übergeben und vom Archivar Dr. Otto Beneke am 1. April 1865 verzeichnet. Dabei wurde offenbar die vorgefundene Ordnung der Lade des Goldschmiedeamtes übernommen, die unterteilt war in Amtsrollen und -artikel, Morgensprachsbücher und Memorialia, Hypothekenbücher, Lehrjungen- und Gesellenbücher, sonstige Bücher, Urkunden und Akten. Weitere Aktenstücke wurden 1935 und 1952 vom Museum für Hamburgische Geschichte übernommen und dem Bestand zugefügt. Der 1865 mit übernommene Rentebrief von 1634 wurde dem Bestand entnommen und zu den Urkunden des Hospitals zu St. Maria-Magdalenen und zum Heiligen Geist gelegt (Bestand 611-3).

Mit dem Bestand übernommen wurden auch die nicht zum Amt der Goldschmiede gehörenden Bücher der Lade der konzessionierten Gold- und Silberarbeiter, die bei der Erstverzeichnung den Gesellenbüchern des Amtes zugeordnet wurden. Da diese Konzessionierten in einem besonderen Rechtsverhältnis zu den Amtsmeistern standen, ist eine klare Abgrenzung zu diesen nicht immer möglich. Für die ihnen ausnahmsweise vom Amt zugestandenen Gesellen (Gehülfen) richteten die Konzessionierten eine Unterstützungskasse ein, deren Bücher aber nicht immer klar bezeichnet wurden. Eine weitere Verwechslungsgefahr liegt darin, daß das Amt der Goldschmiede sich auch als Gold- und Silber-Arbeiter-Amt bezeichnete. Seit dem 17. Jahrhundert hatte sich die Bezeichnung Goldarbeiter, bzw. Silberarbeiter, nach der Spezialisierung der Amtsmeister etabliert.

Die bereits bei der Ablieferung 1865 im Zusammenhang mit den Namensverzeichnissen der Amtsmeister gleichzeitig geführten Listen der Konzessionierten wurden in diesem Teilbestand belassen. Ein Mitgliederverzeichnis der 1865 gegründeten Korporation der Goldschmiede wurde ebenfalls mit zum Bestand genommen.

Die bislang nur handschriftlich von Otto Beneke und in späteren Abschriften vorhandenen Findmittel ließen eine Neuverzeichnung sinnvoll erscheinen, die unter der fachlichen Aufsicht des Unterzeichneten von Herrn Martin Kleinfeld M.A. im Rahmen einer Hospitation im Staatsarchiv durchgeführt wurde. Der Provenienz nach wurde der Bestand dabei in drei Abteilungen gegliedert, die die Abgrenzung zwischen dem Amt der Goldschmiede, der späteren Korporation der Goldschmiede sowie der Lade der konzessionierten Gold- und Silberarbeiter deutlich machen.
Eine Konkordanz ermöglicht die Zuordnung der alten Archivsignaturen im neuen Verzeichnis. Ein Index gibt weitere Hilfestellungen für den raschen Zugriff auf bestimmte Inhalte. Auf Kassationen wurde verzichtet.
Gez. Lorenzen-Schmidt, Mai 1999.

Hinweis: Siehe auch Bestand 111-1 Senat Cl. XI Spec. Lit. G. No. 3 Vol. 1a

Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 612-1/20 Amt der Goldschmiede, Nr. ...

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Access regulations:Benutzung nach HmbArchG. Keine weiteren Spezialvorschriften oder Genehmigungsvorbehalte.
Finding aids:Findbuch (Papier)

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Related material:Siehe auch: 111-1, Cl. XI Spec. Lit. G. No. 3 Vol. 1a
Publications:Arved von Ungern-Sternberg: Das Amt der Goldschmiede in Hamburg. In: Die Goldschmiede Hamburgs, hrsg. von Erich Schliemann, Band I, Hamburg 1985, S. 45-76.
 

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