111-1_Cl. VII Lit. S b Nr. 17 Fasc. 14 Inv. 7 a Auszahlung der Teuerungszulage für 1906 auch an diejenigen Beamten, welche auf Probe in eine höhere Stelle befördert sind, während der Probezeit aber das Gehalt der bisherigen Stelle weiterbeziehen, sofern dieses unter 4.000 Mark bleibt, 1907 (Bestel

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Ref. code:111-1_Cl. VII Lit. S b Nr. 17 Fasc. 14 Inv. 7 a
Title:Auszahlung der Teuerungszulage für 1906 auch an diejenigen Beamten, welche auf Probe in eine höhere Stelle befördert sind, während der Probezeit aber das Gehalt der bisherigen Stelle weiterbeziehen, sofern dieses unter 4.000 Mark bleibt
Laufzeit:1907
Contains also:Enthält u.a.: Mitberücksichtigung der Teuerungszulage bei Berechnung des Sterbe- und Gnadenquartals
 

Usage

End of term of protection:12/31/1937
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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