111-1_Cl. VII Lit. S b Nr. 15 b Vol. 11 Auslegung des Senatsbeschlusses vom 22. August 1906 in Bezug auf die Anrechnung der Militärdienstzeit bei der Pensionierung vormaliger Militäranwärter, dahin, dass den Inhabern des Zivilversorgungsscheines die nach dem 25. Lebensjahr liegende Militärdienstze

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Ref. code:111-1_Cl. VII Lit. S b Nr. 15 b Vol. 11
Title:Auslegung des Senatsbeschlusses vom 22. August 1906 in Bezug auf die Anrechnung der Militärdienstzeit bei der Pensionierung vormaliger Militäranwärter, dahin, dass den Inhabern des Zivilversorgungsscheines die nach dem 25. Lebensjahr liegende Militärdienstzeit auch dann auf ihr Pensionsdienstalter anzurechnen sei, wenn ihnen Stellen, die nicht den Militäranwärtern vorbehalten sind, übertragen werden, in Veranlassung einer Anfrage der 1. Sektion der Oberschulbehörde wegen Festsetzung des Pensionsdienstalters des Inventarverwalters am Chemischen Staatslaboratorium Kreuter und des Vertreters des Hausinspektors des Vorlesungsgebäudes Paap
Laufzeit:1912
 

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End of term of protection:12/31/1942
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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