111-1_Cl. VII Lit. Q a Nr. 1 Vol. 3 f Fasc. 3 Neuregelung der über die Verwaltung von Wolter Wisch-Testament bestehenden Bestimmungen dahin, dass die Verwaltung künftig von zwei hamburgischen Bürgern geführt werde mit der Maßgabe, dass bei dem Ausscheiden eines von ihnen der andere das Recht habe,

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Ref. code:111-1_Cl. VII Lit. Q a Nr. 1 Vol. 3 f Fasc. 3
Title:Neuregelung der über die Verwaltung von Wolter Wisch-Testament bestehenden Bestimmungen dahin, dass die Verwaltung künftig von zwei hamburgischen Bürgern geführt werde mit der Maßgabe, dass bei dem Ausscheiden eines von ihnen der andere das Recht habe, sich einen Mitverwalter zu erwählen, und dass die Verwaltung in solcher Weise zunächst auf Senatssekretär Dr. Hagedorn und Hauptpastor D. Stage zu übertragen sei
Laufzeit:1909-1934 1909,1910,1933,1934
Contains also:Enthält u.a.: Änderung der Verfassung von Wolter Wisch-Testament dahin, dass die Ernennung des Stiftungsvorstandes dem Amtsgericht Hamburg übertragen wird.- Aufhebung der Stiftung Wolter Wisch-Testament 1934
 

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End of term of protection:12/31/1964
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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