Information on identification |
Ref. code: | 221-1 |
Title: | Hamburgisches Verfassungsgericht |
Laufzeit: | 1953- |
Level: | Bestand |
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Information on context |
Name of the creator / provenance: | Hamburgisches Verfassungsgericht |
Administration history: | Das Hamburgische Verfassungsgericht wurde 1953 auf Grundlage von Artikel 65 der Landesverfassung vom 6. Juni 1952 eingerichtet. Zuständig ist es im Wesentlichen für die Verfahrensarten eines Staatsgerichtshofs, eine Landesverfassungsbeschwerde wie in anderen Bundesländern oder der Bundesebene ist nicht vorgesehen. Daraus ergibt sich, dass die wichtigsten Verfahrensarten Organstreitsachen zwischen den Verfassungsorganen der Freien und Hansestadt Hamburg sind. Zudem werden Wahlüfüungsbeschwerden bei Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft und den Bezirksversammlungen sowie Streitigkeiten bei der Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden verhandelt.
Leitung: Von 1953 bis 1984 war der Präsident des Hamburgischen Oberlandesgerichts auch gleichzeitig Präsident des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts und des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Zwischen 1984 und 2007 leitete der Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts weiterhin auch als Präsident das Hamburgische Verfassungsgericht, seitdem hat das Hamburgische Verfassungsgericht einen eigenen Präsidenten oder eine eigene Präsidentin.
1953-1960: Herbert Ruscheweyh 1960-1965: Hans Görtz 1965-1969: Reinhart Vogler 1969-1984: Walter Stiebeler 1985-1994: Helmut Plambeck 1994-2007: Wilhelm Rapp 2007-2012: Gerd Harder 2012-2016: Joachim Pradel 2016-2020: Friedrich-Joachim Mehmel Seit 2020: Birgit Voßkühler |
Archival history: | Unmittelbar nach der Gründung des Hamburgischen Verfassungsgerichts wurde die Geschäftsstelle des Gerichts auf die gegenüber dem Staatsarchiv bestehende Anbietungspflicht hingewiesen, bis 2009 erfolgte dann aber kein weitere Austausch zwischen den beiden Dienststellen. Im Jahr 2009 fand eine erste Besprechung zur Abgabe von Verfahrensakten an das Staatsarchiv statt, nach der Dr. Thomas Brakmann grundsätzlich festlegte, dass alle Verfahrensakten des Hamburgischen Verfassungsgerichts archivwürdig sind. 2023 erfolgte eine erneute Kontaktaufnahme des Staatsarchivs mit dem Hamburgischen Verfassungsgericht und die erste Abgabe von Unterlagen folgte im Sommer 2023.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 221-1 Hamburgisches Verfassungsgericht, Nr. ... |
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Conditions of access and use |
Access regulations: | Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. |
Finding aids: | Scope |
Signierung: | Numerus currens |
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=3497625 |
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