Information on identification |
Ref. code: | 424-132 |
Title: | Kirchspielsvogtei Blankenese |
Laufzeit: | 1742-1894 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Number: | 271 |
Running meters: | 5.30 |
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Information on context |
Administration history: | Da Ottensen und Neumühlen 1713 in jurisdiktioneller und 1800 in kameraler Hinsicht an Altona angeschlossen waren, wurden die dem Kirchspielvogt der Vogtei Ottensen verbleibenden Aufgaben (insbesondere Verwaltung der Dorfschaften Bahrenfeld, Othmarschen, Övelgönne, Stellingen-Langenfelde, Eidelstedt) schon früh mit denen der Verwaltung Hatzburg personell unter einem Kirchspielvogt mit dem Sitz in Blankenese vereinigt. Er unterstand dem Landdrost der Herrschaft Pinneberg und war in seinem Bezirk die unterste Instanz für Verwaltung und Justiz. Diese ging nach der Eingliederung des Landes in Preußen aufgrund der Verordnung über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung vom 26.06.1867 (Ges.Slg. S.1073) auf das Amtsgericht Blankenese über (424-112). Für die Verwaltungsangelegenheiten wurde durch die Verordnung betr. die Organisation der Kreis- und Distriktsbehörden vom 22.09.1867 (Ges.Slg. S.1587) und die Bekanntmachung dazu für den Regierungsbezirk Holstein vom 06.04.1868 (Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S.569) die Kirchspielvogtei Blankenese geschaffen (ab 01.10.1867). Sie umfasste dasselbe Gebiet wie die bisherige Verwaltung des Kirchspielvogts in Blankenese. Ottensen-Neumühlen schieden endgültig aus; dafür kam das bisherige Kanzleigut Flottbek hinzu. An die Stelle des Landdrosten trat der Landrat des Kreises Pinneberg. Der Kirchspielvogt fungieret auch als Ablösungskommissar für Domanialgefälle in seinem Gebiet und im Stadtkreis Altona. Mit der Kreisordnung für Schleswig-Holstein vom 26.05.1888 (Ges.Slg. S.139) wurde die Kirchspielvogtei Blankenese aufgehoben. Ihre Aufgaben gingen zum Teil auf den Landrat, zum Teil (Polizei) auf die neugebildeten Amtsbezirke über (424-135, 424-136). |
Archival history: | Die Archivalien der Blankeneser Verwaltung waren anscheinend in vorpreußischer Zeit in gutem Erhaltungszustand, jedoch nicht systematisch registriert. Am 01.10.1867 übergab der bisherige Kirchspielvogt und nunmehrige Amtsrichter Adler dem neuen Kirchspielvogt die älteren Verwaltungsakten, die aber der an diesem Tage neu eingerichteten Registratur der Kirchspielvogtei Blankenese im allgemeinen nicht eingegliedert, sondern unberührt in Bündeln auf dem Boden gelagert wurden. Nur in wenigen Fällen finden sich ältere Vorgänge in den neuen Akten. Dazu kamen als Abgabe des Landratsamtes am 03.08.1869 noch Erdbücher, Steuerregister sowie einige laufende Akten der früheren Landdrostei, die sich auf Aufgaben bezogen, die nun von der Kirchspielvogtei wahrgenommen wurden. Insgesamt handelte es sich nach einer Aufstellung vom Januar 1889 um 52 Nummern aus der Zeit vor 1730 und 615 aus der folgenden Zeit, wobei aber z.B. alle Hebungsregister einzeln gezählt sind, sodass außer diesen für die Zeit vor 1730 nur vier Akten übrigbleiben. Die neu angelegte Registratur wurde systematisch geordnet. Als später ein Teil als Altregistratur ausgesondert war, erhielten die restlichen Akten neue laufende Nummern. Am 01.10.1889 erfolgte die Übernahme des Archivs und der laufenden Registratur durch den kommissarischen Amtsvorsteher Bornhöft. Um Platz zugewinnen, bat Bornhöft schon am 09.10.1889 um die Genehmigung, sowohl die Akten der alten Verwaltung Hatzburg (bis 1867) mit Ausnahme aller Vorgänge bis 1730, die aus den Konvoluten herausgelöst seien, wie die Altregistratur der Kirchspielvogtei (ab 1867) vernichten zu dürfen. Nachdem die Regierung am 12.12.1889 angeordnet hatte, dass von der Vernichtung außerdem auszuschließen seien: |
| a) Hebungsregister (1731-1867), b) Archivakten betr. Domkapitel (1778-1791), Lotsen (1770-1830) und Landwesenssachen (1760-1867), c) Akten der Kirchspielvogtei betr. Landwesenssachen (F Nr. 2-5) - und nachdem das Landratsamt weitere Akten der Kirchspielvogtei zur Aufbewahrung bestimmt hatte, gab die Regierung am 14.02.1890 die entgültige Genehmigung zur Kassation des Restes. Aber auch die damals von der Vernichtung ausgeschlossenen Akten haben sich nur zum Teil erhalten. Der Bestand ist mit den Akten des Amtsvorstehers 1927 an die Altonaer Polizeiverwaltung und von dieser 1928 ins Stadtarchiv gelangt. Bei der Neuordnung sind sie als Abt. II Verwaltungssachen aufgestellt. Dabei ist das vorhandene (II.) Verzeichnis der Registratur der Kirchspielvogte Blankenese zugrunde gelegt. Noch vorhandene ältere und sonstige unregistrierte Akten wurden eingeordnet. Archivalien aus der Zeit vor 1867 betr. die gerichtliche Tätigkeit des Kirchspielvogts, die vom Amtgericht Blankenese übernommen sind, bilden die nachstehend verzeichnete Abt. I.
09.12.1955 Kausche
Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahr 2020. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 424-132 Kirchspielvogtei Blankenese Altona, Nr. ... |
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Conditions of access and use |
Access regulations: | keine Frist |
Finding aids: | Scope |
Signierung: | Alte AE-Nr. |
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Containers |
Number: | 1 |
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