Information on context |
Administration history: | I Durch die Verordnung über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in den Herzogtümern Schleswig-Holstein vom 26. Juni 1867 (Preußische Gesetzsammlung 1867 S. 1073), in Kraft getreten am 1. September 1867, wurden die auch in Altona bis dahin bestehenden städtischen Gerichtsbehörden aufgehoben und die Einsetzung staatlicher Gerichte — Kreisgericht, Amtsgericht — sowie die Errichtung der königlichen Staatsanwaltschaft angeordnet. Das Gefängniswesen unterstand von da an der Leitung der Staatsanwaltschaft bei dem Kreisgericht zu Altona als Strafvollzugsbehörde. Das Gefängnis selbst leitete ein Inspektor. Als Gefängnislokal dienten wie bisher die oberen Stockwerke der Hauptwache, die neben dem (alten) Rathaus am Rathausmarkt belegen war (Altonaisches Adreßbuch für 1868 ff.). Seit dem 17. Oktober 1874 war das Gefängnis in einem Nebengebäude im Anschluss an das neu errichtete Justizgebäude an der Allee untergebracht (Bekanntmachung der Staatsanwaltschaft in Altona vom 17. Oktober 1874 [Amtsblatt der Regierung zu Schleswig 1874 S. 408]) mit einer Belegungsfähigkeit für 250 männliche und 65 weibliche Gefangene. Die Anstalt war, bis auf einige Zeit im Zweiten Weltkrieg und danach, vor allem zuständig für die Aufnahme von Untersuchungsgefangenen, für die Vollstreckung von Gefängnis- und Haftstrafen an Strafgefangenen und Ordnungsstrafen an Zivilgefangenen; ferner wurden hier vom Kreis-, später Landgericht und Sondergericht in Altona ergangene Todesurteile vollstreckt.
Die weitere Geschichte des Gefängnisses (Zugehörigkeit, Zuständigkeit, besondere Ereignisse, Gebäude) lässt sich an der folgenden Chronologie ablesen:
1897/98 Errichtung von Erweiterungsbauten (Wirtschaftsgebäude, Arbeitsbaracke)
1914 Juni 1 Erweiterung der personellen Zuständigkeit für alle jüdischen Gefängnisgefangenen aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Kiel (= Schleswig-Holstein) wegen der in Altona gegebenen Betreuungsmöglichkeit durch einen jüdischen Seelsorger
1918 Nov 6 Erste gewaltsame Befreiung von Gefangenen und Plünderung des Gefängnisses durch Zivil- und Militärpersonen
1919 Jan 25 Zweite gewaltsame Befreiung von Gefangenen und Plünderung des Gefängnisses
1928 Jan 13 Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit durch Schließung des Amtsgerichtsgefängnisses in Blankenese
1932 Auflösung der Frauenabteilung, Gefangenenaustausch mit den Anstalten in Hamburg. Einrichtung eines Anstaltslazaretts
1933 Juli 15 Wiedereröffnung des Amtsgerichtsgefängnisses in Pinneberg und Angliederung an das Gefängnis Altona mit einer Belegungsfähigkeit von 20 Gefangenen
1934 Apr 1 Angliederung des Amtsgerichtsgefängnisses in Wandsbek als Zweiganstalt mit einer Belegungsfähigkeit von 20 Gefangenen
1935 Juni 4 Einrichtung der Außenarbeitsstation(= Gefangenenarbeitskommando) Wittmoor zur Torfgewinnung mit einer Belegungsfähigkeit von 60 Gefangenen
1937 Apr 1 Eingliederung des (preußischen) Gefängnisses Altona als Anstalt der Hamburgischen Vollzugsanstalten im Zusammenhang mit dem Groß-Hamburg-Gesetz. Abtrennung der Zweiganstalt in Wandsbek vom Gefängnis in Altona
1937 Aug 31 Übergang der Außenarbeitsstation Wittmoor vom Gefängnis Altona auf die Außenanstalt Glasmoor
1937 Nov 1 Angliederung des Amtsgerichtsgefängnisses in Harburg-Wilhelmsburg als Zweiganstalt
1938 Apr 1 Abtrennung der Zweiganstalt in Harburg-Wilhelmsburg vom Gefängnis Altona
1940 Juni 3 bis 1941 Aug 14 Teilbenutzung als Luftwaffenarrestanstalt Hamburg-Altona
1941 Apr 1 Zuständigkeit als ausschließliche Haftanstalt |
| 1941 Aug 15 bis 1942 Dez 31 Teilbenutzung als Standortarrestanstalt II Hamburg-Altona
1942 Dez 31 Auflösung der bisher selbständigen Haftanstalt
1943 Jan 1 bis 1945 Mai 2 Benutzung als Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis für den Bereich des Stellvertretenden Generalkommandos X, Hamburg
1943 Juli Zerstörung des oberen Teils des Verwaltungs-, Wohn- und Frauenflügels mit Anstaltskirche und Teil des Lazaretts durch Luftangriff
1945 Mai 3 bis 1946 Mai 22 Benutzung als Militärregierungsgefängnis (Unterbringung von Kriegsverbrechern, „Naziaktivisten” und „Displaced Persons” unter Bewachung von englischen und belgischen Soldaten)
1946 Mai 22 Übernahme der Anstalt durch die hamburgische Justizverwaltung
1946 Mai 22 bis 1947 Nov 17 Zuständigkeit als Haftanstalt, für Untersuchungsgefangene und als Anstalt für Militärregierungsgefangene für den sog. Curio-Haus-Prozess
1947 Nov 17 Zuständigkeit als Männergefängnis (Anstalt HH VIII)
1948 Sept 15 Abschluss der Verlegung der Gefangenen außer Militärregierungsgefangenen und noch kurzfristig einsitzenden Untersuchungs- und Strafgefangenen
1949 Sept Schließung der Anstalt |
Archival history: | II Das in dem Bestand „Gefängnis Altona” vereinigte Schriftgut ist in verschiedenen Registraturen erwachsen: Gefängnis Altona, Staatsanwaltschaft bei dem Kreis-, später Landgericht Altona, Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Kiel, Strafvollzugsamt in Kiel. Die jetzt noch vorhandenen und hier verzeichneten Akten stellen nur eine lückenhafte Überlieferung dar. Aktenverluste dürften durch Kassationen nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen — sie betrugen vor 1912 nur ein Jahr, danach fünf Jahre — , durch die Plünderungen bei der gewaltsamen Befreiung von Gefangenen am 6. November 1918 und 25. Juni 1919 und durch die Teilzerstörungen des Gefängnisgebäudes im Jahre 1943 eingetreten sein.
Die Aktenführung wurde nach „Verreichlichung der Justiz” im Jahre 1934 durch die Aktenordnung vom 28. November 1934 geregelt; die Gliederung in Gruppen usw. sowie die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte nach dem zur gleichen Zeit in Kraft getretenen Generalaktenplan. Entsprechend wurden nach dieser Zeit Generalakten und Sammelakten gebildet. In die Generalakten waren Justizverwaltungsangelegenheiten von allgemeiner Bedeutung abzulegen, in die Sammelakten Justizverwaltungsangelegenheiten, denen über die Erledigung des Einzelfalles hinaus allgemeine und grundsätzliche Bedeutung nicht zukam (§§ 1, 2a der Generalaktenverfügung). Die Aktenführung änderte sich nicht anlässlich der Übernahme des Gefängnisses durch Hamburg auf Grund des Groß-Hamburg-Gesetzes von 1937 und der Veränderungen im Jahre 1945, da der Generalaktenplan grundsätzlich unberührt von diesen Ereignissen blieb. Nach Schließung des Gefängnisses wurde das Schriftgut an die Gefängnisbehörde abgegeben, dort mit einigen Akten der ehemaligen Schleswig-Holsteinischen Gefängnisverwaltung, soweit sie das Gefängnis betreffen und in Ausführung des Groß-Hamburg- Gesetzes an die hamburgische Gefängnisverwaltung übergeben worden waren, vereinigt und schließlich am 15. März 1962 an das Staatsarchiv abgeliefert.
III
Von den 182 abgelieferten Akten (2,5 laufende Regalmeter) sind nach Abgabe von 8 Akten der Provenienz „Strafvollzugsamt in Kiel” — sie sind ohne Bezug auf das Gefängnis Altona — an das Landesarchiv Schleswig-Holstein (siehe dort den Bestand 351, insbesondere die Nummern 11 bis 17) und nach Kassation von 38 nicht archivwürdigen Akten und Geschäftsbüchern (Gesetz- und Vorschriftensammlungen, Journale, Zeitschriften, Quittungsbücher, Wäsche-, Verbrauchs- und Ausgabebücher für Bekleidung, Geschirr, Reinigungsgerät u. ä.) 136 Akten usw. (1,5 laufende Regalmeter) zur endgültigen Ordnung und Verzeichnung übrig geblieben. Bei der vorsichtig vorgenommenen Kassation ist berücksichtigt worden, dass mit dem Bestand „Gefängnis Altona” die Überlieferung einer ehemals preußischen Gefangenenanstalt, nur zuletzt unter hamburgischer Verwaltung, als Beispiel erhalten bleiben sollte. Es wurde daher nur solches Schriftgut vernichtet, das keinen direkten Bezug auf die Aufgaben und Tätigkeit einer gleichgearteten Anstalt hatte und wo erwartet werden kann, dass eine bessere Überlieferung in anderen Beständen vorhanden sein wird (z. B. Strafvollzugsamt in Kiel, Gefängnisbehörde bzw. Strafvollzugsamt in Hamburg).
Eine Trennung des Schriftgutes in mehrere (Klein- und Kleinst-) Bestände, entsprechend der früheren Zugehörigkeit zu verschiedenen Registraturen, erschien unangebracht, um nicht Splitterbestände entstehen zu lassen. |
| Die Gliederung des Bestandes lehnt sich an den Generalaktenplan von 1934 an. Wegen der bei vielen älteren vor 1934 angelegten Akten vorkommenden, allgemein gehaltenen oder Sammeltitel musste der Inhalt durch eine eingehendere Beschreibung erschlossen werden; eine Trennung der fadengehefteten Akten erschien untunlich.
Es bedeuten die Ausdrücke
Enthält: vollständige Inhaltsangabe der Akte Enthält u. a.: auf den wesentlichen, archivwürdigen Inhalt der Akte beschränkte Angaben Enthält nur: Inhaltsangabe einer Akte, deren Titel mehr vermuten lässt als sie tatsächlich enthält Enthält auch: Inhaltsangabe einer Akte über nicht nach dem Titel darin zu vermutende Materien.
Auf Verweise im Bestandsverzeichnis ist verzichtet worden, weil das beigefügte Personen-, Sach- und Ortsregister (nur im Papierfindbuch) Zusammengehöriges erkennbar werden lässt, Zusammenhänge herstellt und daher eine vollständige Erschließung ermöglicht. Ein solches zusätzliches Register war auch deshalb erforderlich, weil gerade die älteren bis 1934 geführten Akten Schriftgut enthalten, das seinem Inhalt nach verschiedene Gliederungsgruppen der Sachsystematik berührt. Die Randziffern (1 bis 457) (nur im Papierfindbuch) sind nur im Zusammenhang mit dem Register als erleichternder Findbehelf gedacht, nicht jedoch Teil der Archiv- oder Bestellsignatur. Die Grobkassation ist durch Herrn D. Schmidt, die Vorordnung durch Frau Barabas vorgenommen worden; abschließende Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten erfolgten durch den Unterzeichneten.
Oktober 1972, Ewald
Die am 14.11.2000 von der Untersuchungsanstalt abgelieferten Gefangenenkarteien 1931-1945 und 1947-1948 werden zusammengefasst und unter Nr. 137 nachträglich in den Bestand eingeordnet.
April 2001, Stukenbrock
Es wurden nachgeordnet: Gefangenenbücher (1932) 1933-1937, 1946-1949 unter Nr. 138 und 139.
August 2001/März 2004, Stukenbrock
Von der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel wurden 1986 541 Gefangenen-Personalakten abgeliefert, die im Februar/März 2016 von dem Praktikanten Yannik Arndt erschlossen wurden.
April 2016, Kirsten M. Eckardt
Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2010. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 424-110 Gefängnis Altona, Nr. ... |
|