213-6__ Zwangsvollstreckung (unbewegliches Vermögen), 1908-1963 (Klassifikation)

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Ref. code:213-6__
Title:Zwangsvollstreckung (unbewegliches Vermögen)
Laufzeit:1908-1963
Comments:Die Zwangsvollstreckung ist ein staatliches Verfahren, mit dem Ansprüche gegen einen Schuldner durchgesetzt werden können. Bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen kommen drei Maßnahmen in Betracht: Zwangshypothek, Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.
Rechtliche Grundlage für die Zwangsversteigerung sind das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) sowie ergänzenden Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Die Zwangsversteigerung unterscheidet sich von der Zwangsverwaltung dadurch, dass bei der Zwangsversteigerung die Befriedigung des Gläubigers durch Verwertung des Grundstücks stattfindet. Die Zwangsverwaltung hingegen stellt auf die Verwertung der Grundstückserträge ab (Pacht und Mieten). Zuständig für das Zwangsversteigerungsverfahren ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk sich das Grundstück befindet (§ 1 ZVG).
 

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