Information on identification |
Ref. code: | 424-82/1 |
Title: | Maleramt Altona |
Laufzeit: | 1757-1937 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Number: | 16 |
Running meters: | 0.30 |
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Information on context |
Administration history: | Den Malern von Altona wurde am 13. Dezember 1756 eine ordentliche Amts- und Zunftgerichtigkeit vom König von Dänemark zugestanden. Das Altonaer Maleramt konstituierte sich daraufhin am 25. April 1757. Es blieb in seiner ursprünglichen Form bestehen, bis durch die Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 die alte Zunftverfassung aufgehoben wurde. Mit einer gewissen Abänderung der bisherigen Rechtsordnung bestand das Maleramt weiter, bis es aufgrund des Gesetzes vom 18. Juli 1881 betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung unter Beibehaltung der alten Bezeichnung Maleramt zu einer Innung reorganisiert wurde. Nach Durchführung des sogenannten Handwerkergesetzes vom 26. Juli 1897 lebte das Maleramt als Zwangsinnung bis zur Auflösung am 30. September 1902 fort. Seit 1903 bestand es als freie Innung. Durch den Regierungspräsidenten in Schleswig wurde die erneute Umwandlung des Amtes in eine Zwangsinnung für das Maler- und Lackierer-Handwerk in dem Bezirk des Stadtkreises Altona unter dem Namen “Maler-Amt Altona von 1757” zum 1. Oktober 1914 verfügt. Die Satzung der Zwangsinnung wurde am 23. Februar 1915 vom Bezirksausschuss genehmigt. Die vorher im “Verband der Malermeister der Elbdörfer” organisierten Maler des Altonaer Umlandes schlossen sich am 25. November 1911 zu der “Freien Innung für das Maler- und Lackiererhandwerk der Elbdörfer” mit dem Sitz in Blankenese zusammen. Am 2. März 1931 wurde die freie Innung in die “Maler-Zwangsinnung Altona Blankenese” umgewandelt. Eine Zusammenarbeit der beiden Altonaer Zwangsinnungen fand bereits gegen Ende des Jahres 1930 auf dem Gebiet des Schul- und Lehrlingswesens statt. Im Zuge der Gleichschaltungsmaßnahmen der Malerinnungen im Reichsbund des deutschen Maler-und Lackierer-Handwerks erfolgte 1933 die Auflösung der Zwangsinnung Altona-Blankenese und deren Aufgaben im Maleramt Altona. Dieses wurde am 9. August 1934 in die ''Handwerkerinnung für das Maler- und Lackierer-Handwerk Altona'' umgewandelt. Infolge der Groß-Hamburg-Gesetzgebung wurde im Mai 1937 die Altonaer Handwerkerinnung in die Hamburger Malerinnung überführt. |
| Maleramt Altona von 1757, seit 01.10.1914 Zwangsinnung, seit 09.04.1934 Handwerkerinnung für das Maler- und Lackiererdandwerk Altona Freie Innung für das Maler- und Lackiererhandwerk der Elbdörfer seit 1931 Maller-Zwangsinnung Altona-Blankenese |
Archival history: | Das nachstehend verzeichnete Schriftgut wurde am 23.10.1973 von der Maler- und Lackierer-Innung Hamburg an das Staatsarchiv abgegeben.
Februar 1974 Gabrielson
Der Bestand gliedert sich in Maleramt Altona von 1757 und Freie Innung für das Maler- und Lackiererhandwerk der Elbdörfer.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren. Staatsarchiv Hamburg, 424-82/1 Maleramt, Nr. ... |
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Conditions of access and use |
Access regulations: | keine Frist |
Finding aids: | Scope |
Signierung: | Numerus currens |
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Information on related materials |
Related material: | Bestand 3 XXXII Kl. A II A 41 Maler Amt der Maler (Hamburg) |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=3059 |
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