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Administration history: | Öffentliche Wohltätigkeit in Altona reicht bis in das Jahr 1580 zurück, als die erste Armenbüchse - eine sonntägliche Sammlung zum Besten der Bedürftigen- durch zugewanderte Niederländer eingerichtet wurde. Diese Erträge, sowie später die Eingänge aus Klingelbeuteln, Legaten, Abgaben bei Taufen und Beerdigungen usw., wurden durch Armenvorsteher verwaltet und zur Unterstützung hilfsbedürftiger Familien sowie zur Erziehung von Waisenkindern verwendet. 1716 rief Oberpräsident Graf Christian Detlef Reventlow eine Stiftung ins Leben, die arbeitsunfähigen Armen eine Unterkunft gewährte. Die Verwaltung der Anstalt sollte das städtische Armenwesen vereinheitlichen. Die Verwaltung von Stift und Armenwesen wurde aber nach Ausscheiden Reventlows aus seinem Amt wieder voneinander getrennt und das Stift der städtischen Oberaufsicht unterstellt. Reventlow gründete 1718/21 auch das Waisenhaus, das 1738 den Armenvorstehern unterstellt wurde, aber erst 1789 von der Reventlow-Stiftung losgelöst wurde, als das Stadtarmenwesen die Unterhaltungskosten ganz übernahm. Die Armen- und Waisenschule (spätere Freischule) in Altona wurde 1736 von König Christian VI. von Dänemark als Erweiterung des Waisenhauses gestiftet. 1791 wurde diese Schule, wie alle anderen Altonaer Schulen, einem Schulkollegium unterstellt. Diese arbeitete 1792 eine Schulordnung aus, die erstmals die allgemeine Schulpflicht für Altonaer Kinder festlegte. 1792 bis 1794 wurde ein gemeinsames Gebäude für Waisenhaus und Freischule errichtet. 1848 wurde das Waisenhaus als Institution geschlossen und das Gebäude als Waisen-, Armen- und Freischule weiter genutzt. Das Freischulwesen ging am 1. Januar 1866 von der Armenverwaltung an die Stadt über, damit wurden diese Schulen von Armenschulen für Kinder nachweislich unbemittelter Eltern für alle Altonaer Kinder zugänglich. 1865 wurde die Schulverwaltung einem Schulkollegium und der Schulkommission unterstellt, eine Regelung, die bis 1883 bestand. |
| Als repressive Maßnahmen gegen die zunehmende Inanspruchnahme der Armenhilfe wurden am 07.09.1736 und am 29.02.1840 Armenordnungen erlassen. Eine Polizeiordnung von 1795 führte aus, dass nur "eigene" Arme, die sich mindestens sechs Jahre am Ort aufgehalten hatten, unterstützungswert seien. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts war die Zahl der Hilfsbedürftigen jedoch so angestiegen, dass die Armenpflege reorganisiert werden musste. Ab 1803 wurden zwölf (statt vier) Armenprovisoren gewählt, die sich jeweils zu dritt die Beaufsichtigung der Armen ihres Stadtteils teilten. Gemeinsam unter Vorsitz eines Magistratsmitglieds und einem Vertreter der Kirche waren sie als Armenkollegium für die allgemeine Verwaltung zuständig. Da die Ausgaben stiegen, wurden neue Abgaben z.B. Gebühren für Tanzveranstaltungen und Hundezeichen geschaffen. 1807 wurde schließlich durch die Stadtverwaltung eine Armensteuer erhoben. Das Recht auf Unterstützung konnte nach der neuen Armenordnung vom 23. Dezember 1808 nach dreijährigem Aufenthalt erworben werden. Im Gebäude des ehemaligen Reventlowschen Waisenhauses war das Invalidenhaus für schwache Alte und unheilbar Kranke untergebracht, das 1821/22 umgebaut wurde. Jetzt entstand neben der städtischen zunehmend eine freiwillige Armenpflege - 1830 wurde die Speiseanstalt gegründet, 1836 der weibliche Verein für Armen- und Krankenpflege. 1863 wurde die alte Versorgungsanstalt in der großen Bergstraße für das Invalidenhaus vergrößert. Inzwischen sah die Armenordnung vom 29. Dezember 1841 wieder strengere Maßnahmen gegen Arme vor, die den Erwerb des Heimatrechtes von einem 15-jährigen Aufenthalt abhängig machte. Jeder Hilfsbedürftige sei unterstützungsberechtigt, die entstandenen Kosten sollten von der Heimatkommune übernommen werden. Mitglieder der israelitischen Gemeinde zahlten keine Armensteuer und verpflegten ihre Armen selber, während Angehörige der evangelisch-reformierten Gemeinde die halbe Armensteuer zahlten aber auch nur Anspruch auf das halbe Armengeld hatten. Im städtischen Werk- und Zuchthaus wurden "arbeitsscheue Personen, erforderlichenfalls durch Anwendung von Zwang" beschäftigt. 1847 wurde eine neue Arbeitsanstalt in der Schauenburgerstraße eröffnet, die allerdings nur bis 1850 bestand. Dafür entstand eine Arbeitsanstalt in der Hutmacherstraße, für die Unterbringung wegen Bettelns und "Vagabondierens" aufgegriffener Armer. 1865 existierte unter der Aufsicht der Armenvorsteher daneben das Waisenhaus, die Frei(Armen-)Schulen, die 1844 an der kleinen Mühlenstraße errichtete so genannte zweite Versorgungsanstalt für Alte und Sieche (seit 1827 gab es die erste Versorgungsanstalt an der großen Bergstraße), sowie das städtische Krankenhaus. Das Gebäude der zweiten Versorgungsanstalt wurde ab 1866 als Arbeitsanstalt bis zur Eröffnung einer Anstalt außerhalb der Stadt (Städtisches Armenhaus Osdorf) bis zum Jahr 1871 genutzt. |
| Hauptaufgabe der Armenvorsteher war die Verwaltung der Armenpflege in den 15 Bezirken der fünf Stadtteile. Zuletzt wurden etwa 700 Familien und Einzelpersonen verpflegt, d.h. dass ca. 50 Personen einem Armenvorsteher unterstellt waren. 1862 wurde die Zahl der Armenvorsteher um drei vermehrt, als der Norderteil der Stadt in zwei selbständige Stadtteile zerlegt wurde. Außerdem wurde jeder Stadtteil in für die jeweils drei Armenvorsteher in drei eigene Bezirke für die spezielle Fürsorge unterteilt. Diese Aufteilung lag der späteren Organisation des Armenwesens zugrunde. Mit dem 01.01.1866 trat eine im Sinne des Elberfelder Systems erneuerte Armenordnung für Altona in Kraft. 1873 wurden die Armenbezirke auf 18 erhöht, mit der Eingemeindung weiterer Städte und Gemeinden erhöhte sich auch in der Folgezeit die Anzahl der Armenbezirke. Weitere Anstalten, welche der städtischen Armenverwaltung nicht unterstellt waren, in welcher Kranke und sonstige Hilfsbedürftige für öffentliche Rechnung verpflegt wurden, waren das Städtische Krankenhaus, die städtische Entbindungsanstalt, die Kinderkrankenhäuser in der großen Bergstraße 129 (Altonaer Kinderkrankenhaus) und Blumenstraße 90 (Filiale der Diakonissenanstalt), das Siechen- und Krankenhaus der israelitischen Gemeinde in der Königstraße 28, die Privatklinik Auerbach/Paulsen für Augen- und Ohrenleidende, die Diakonissenanstalt Steinstraße 48 und das Baursche Rettungshaus für verwahrloste Knaben, das von der Bahnhofstraße 9 in den Vorort Bahrenfeld verlegt wurde. Das Krankenhaus wurde 1760 durch den dänischen König Friedrich V gestiftet, zuvor waren Kranke im Rahmen der Armenfürsorge im Zuchthaus an der Mühlenstraße untergebracht. Auch nach 1760 wurden Kranke in eigenen Räumen in diesem Gebäude verpflegt, erst 1784 bekam das Krankenhaus ein eigenes Gebäude an der Königstraße. 1859 wurde ein Neubau an der Allee errichtet, der ständig erweitert wurde. Die Entbindungsanstalt wurde 1765 als Entbindungs-Lehranstalt errichtet. Das an der kleinen Mühlenstraße gelegene Gebärhaus wurde 1837 aufgegeben, die Anstalt zog an die Norderstraße 45. Ab 1871 war die Anstalt in der Victoriastraße untergebracht. Mit dem 01.01.1872 ging die Verwaltung der Gebär- und Entbindungsanstalt vom Königlichen Landratsamt auf die Stadt Altona über. |
Archival history: | Das Schriftgut befand sich bereits im Altonaer Stadtarchiv in der dortigen Abteilung XXVIII Milde Stiftungen, Wohltätigkeitsanstalten und Vereine, Armenwesen. Das genaue Ablieferungsdatum und die abliefernde Stelle lassen sich nicht mehr rekonstruieren. Rekonstruieren lässt sich lediglich, dass 1926 große Teile von Archivalien, die das Medizinalwesen (z.B. Krankenhaus) betrafen, aber auch Handels- und Steuersachen in die Bestände der Abteilung hineingeraten waren. Die Aussonderung dieser Archivalien wurde zwar begonnen, konnte aber bis zum letzten Arbeitsberichts des Altonaer Stadtarchivs 1937 nicht abgeschlossen werden. Über danach erfolgte Arbeiten am Bestand konnten keine Informationen ermittelt werden.
Dieser Bestand enthält vorwiegend Unterlagen des Allgemeinen Armenwesens bis 1864, die von Herrn Bocklitz geordnet wurden. 2004 wurden die Ordnungszettel in den PC eingegeben und die Akten indiziert.
September 2005 Groschek
Der Registratur Körper I ist wie folgt gegliedert: Allgemeine Verwaltung und Organisation, Heimatscheine, Personal, Finanzen und Bauwesen, Waisenhaus, Waisenschule und Kostkinder, Zucht- und Werkhaus und Arbeitsanstalt, Krankenpflege-, Krankenhaus, Gebäranstalt und uneheliche Geburten, schließlich einzelne Einrichtungen der Armenpflege.
Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2013.
Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 424-9 Armenwesen Altona I, Nr. ... |
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