111-1_101427 Pensionierung des Kanzlisten beim Landgericht Adolf Hermann Otto Mertens auf den 31. Mai 1908 mit einem jährlichen Ruhegehalt von 1809 Mark unter Ablehnung seines Gesuches um doppelte Anrechnung der Kriegsjahre 1866 und seiner auf einer Seereise in außerheimatlichen Gewässern verbrach

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Ref. code:111-1_101427
Title:Pensionierung des Kanzlisten beim Landgericht Adolf Hermann Otto Mertens auf den 31. Mai 1908 mit einem jährlichen Ruhegehalt von 1809 Mark unter Ablehnung seines Gesuches um doppelte Anrechnung der Kriegsjahre 1866 und seiner auf einer Seereise in außerheimatlichen Gewässern verbrachten Marinedienstzeit
Laufzeit:1908,1912
Contains also:Enthält u.a.: Erhöhung der Pension auf 1849,50 Mark auf Grund des Gesetzes über die Anrechnung von Kriegsjahren vom 12. Juli 1912
Former reference codes:Cl. VII Lit. M a Nr. 11 Vol. 2 b Fasc. 6 Inv. 30
 

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End of term of protection:12/31/1942
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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