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Administration history: | I.
Durch die Gesetzgebung zur Reorganisation der Verwaltung des Landgebiets der Jahre 1830-1835 (Lappenberg Slg. XI 240 ff. und XIV 272 ff.) waren an die Stelle der verschiedenen früheren Landherrenschaften, Kloster- und Hospitalsverwaltungen die Landherrenschaft der Marschlande und die Landherrenschaft der Geestlande getreten. Neu gebildet wurden ferner 1864 eine Landherrenschaft Ritzebüttel (Lappenberg Slg. XXXII 91 ff.) und endlich 1872 eine Landherrenschaft Bergedorf (Ges. Slg. 129 ff.). Alle vier Landherrenschaften waren seit April 1877 räumlich vereinigt. Zu der um dieselbe Zeit (1876/77) von verschiedenen Seiten angestrebten administrativen Verschmelzung der Landherrenschaften kam es jedoch nicht (Bestand 111-1 Senat Nr. Cl. IV B Nr.1 Vol.1 Faszikel 26). Ein entsprechender Gesetzentwurf vom Juli 1877 scheiterte am Widerspruch der Verwaltungsabteilung für das Justizwesen. Man begnügte sich mit der tatsächlichen organisatorischen Zusammenfassung der einzelnen Büros zu einem nunmehr vorwiegend nach Sachgebieten gegliederten einheitlichen Büro der Landherrenschaften und der formellen Schaffung eines „Gemeinschaftlichen Büros der vier Landherrenschaften“ neben diesen für die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten (Personal-, Büro- und Kassensachen) mit eigenem Budget zum 1. April 1878 (Sen. Beschl. vom 22. Oktober 1877, Mitteilungen an die Bürgerschaft vom 12. Dezember 1877, Mitteilungen der Bürgerschaft an den Senat vom 27. März 1878). Veröffentlicht wurde diese Regelung am 25. April 1878 durch eine gemeinsame Bekanntmachung der vier Landherrenschaften.
Ein weiterer Schritt auf dem Wege zur Vereinheitlichung war das 1883 eingeführte gemeinsame Journal für die Landherrenschaften außer der für Ritzebüttel, die erst 1894 angeschlossen wurde. Die von den Registratoren damals wiederholt vorgeschlagene Vereinheitlichung der Registratur, die dem offiziellen Verwaltungsaufbau entsprechend in das Gemeinschaftliche Büro und die vier Landherrenschaften unterteilt war, kam aber nicht zustande. So erfolgte auch die etwa 1898-1902 von dem Registrator Bernhardt durchgeführte Neuordnung der gesamten landherrenschaftlichen Registratur im Rahmen dieser fünf Gruppen. Das dabei angewandte System, das für alle Gruppen verschieden, wenn auch ähnlich war, schloß sich, wie Bernhardt bemerkte, mit Rücksicht auf den besonderen Charakter der Behörde keinem hamburgischen oder preußischen an. Übernommen wurden in die neugebildeten Abteilungen im allgemeinen die Akten seit 1878. Sie waren in der Regel geheftet und unterschieden sich entsprechend den fünf Gruppen durch die Farbe der Aktendeckel. Die Akten des Gemeinschaftlichen Büros (1. September 1900 Ordnung bereits abgeschlossen) waren gelb, die der Landherrenschaften Bergedorf und Ritzebüttel (1. September 1900 fast fertiggestellt) blau bzw. weiß und die der Landherrenschaften der Geestlande und der Marschlande (27. Dezember 1901 fast vollendet) rot bzw. grün. Generalakten, die mehrere Landherrenschaften betrafen, wurden nach der Reihenfolge Geestlande, Marschlande, Bergedorf, Ritzebüttel jeweils bei der in dieser Reihenfolge an vorderer Stelle stehenden abgelegt. Ein Ausweichen auf das Gemeinschaftliche Büro war in diesen Fällen nicht üblich (Signatur I B b 2 Bd.1-2). Eine besondere einheitliche Registratur für alle Landherrenschaften bestand außerdem für die Angelegenheiten der Kirchengemeinden seit etwa 1876. |
| Der Ausdruck „Gemeinschaftliches Büro” wurde wie im internen Verkehr auch in der Registratur weiter beibehalten, nachdem er offiziell bereits seit 1898 (Dienstordnung und Geschäftsverteilung vom 30. November 1898, dort Änderung im letzten Entwurf) durch „Verwaltungsbüro der Landherrenschaften” ersetzt war (so auch im Budget seit 1898). Die bei den Landherrenschaften eingehenden Schreiben erhielten seit dem 1. Januar 1899 einheitlich den Stempelaufdruck: „Bureau der Landherrenschaften”. In Briefkopf und Unterschrift findet sich außer dem Vermerk einzelner Landherrenschaften jetzt auch sehr bald die Bezeichnung „Die Landherrenschaften”. Die durch den Weltkrieg bedingte Übernahme zahlreicher neuer Aufgaben brachte eine weitere Verstärkung der sachlichen Gliederung des Büros und die allmähliche Aufgabe der noch vorhandenen Reste territorialer Geschäftsverteilung mit sich, die in den Geschäftsverteilungsplänen dieser Zeit erkennbar wird (insbesondere vom 10. September 1920). Seit 1919 erscheint neben dem bisherigen Eingangsstempel einer mit der Aufschrift: „Landherrenschaften Hamburg”, seit 1924 ein ähnlicher allein (Signatur I A 2 Bd. 1 ff.). Das Budget von 1920 enthält zum letzten Mal das Verwaltungsbüro und die vier einzelnen Landherrenschaften. Seit 1921 erscheint stattdessen die Bezeichnung „Landherrenschaften”, zunächst noch begleitet von „Landherrenschaft Ritzebüttel” (1921/22), dann ohne diese (1923 ff.).
Alle diese Änderungen, die schließlich mit der am 30. März 1928 erlassenen 2. V. O. zur Ausführung des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung vom 19. November 1926 (GVBl. 129), die am 1. Mai 1928 in Kraft trat, zur Bildung der „Landherrenschaft” unter endgültigem Fortfall der Teillandherrenschaften führten, blieben bis zur Mitte der 1920er Jahre ohne Einfluß auf die Registratur. Lediglich an die Stelle des „Gemeinschaftlichen Büros der Landherrenschaften” war auch hier seit etwa 1914 das „Verwaltungsbüro der Landherrenschaften” getreten. 1926 trat eine neue Registratur für die „Landherrenschaften Hamburg” (seit 1928 „Die Landherrenschaft”) ins Leben, die die bisherigen fünf Gruppen in einem System zusammenfaßte. Dieses stellt eine erweiterte Form des Bernhardtschen Schemas für die fünf Gruppen dar. Ein großer Teil der vorhandenen Akten wurde in die neue Registratur übernommen; der Rest verblieb als ausgehöhlte Altregistratur in der alten Ordnung. Die neue Registratur wurde 1938 durch eine nach dem Dezimalsystem geordnete Registratur der Landbezirksverwaltung abgelöst.
II.
An der Spitze der sieben Patronate und Landherrenschaften, in die die beiden Vorstädte und das Landgebiet bis 1830 eingeteilt waren (Kloster St. Johannis, Hospital St. Georg, Hospital zum Heiligen Geist, Hamm und Horn, Hamburger Berg, Walddörfer, Bill- und Ochsenwerder), standen in der Regel je zwei Mitglieder des Rats als Patrone bzw. Landherren. Eine Ausnahme bildete nur das Patronat des Hospitals zum Heiligen Geist, welches zwei Mitgliedern des Oberaltenkollegiums unterstand. Am 22. Oktober 1830 wurde das Landgebiet in die drei Landherrenschaften der Vorstädte, der Geestlande und der Marschlande neu gegliedert, die wieder von je zwei Ratsmitgliedern als Landherren verwaltet wurden. Ab 1833 galten die Vorstädte nicht mehr als Landgebiet; für ihre Verwaltung wurden die Patronate St. Georg und St. Pauli eingerichtet, und es gab fortan nur noch die zwei Landherrenschaften der Geestlande und der Marschlande. Als 1864 auch für das Gebiet des Amtes Ritzebüttel und 1872 für das Gebiet des Amtes Bergedorf Landherrenschaften eingerichtet wurden, standen auch hier je zwei Landherren an der Spitze dieser Verwaltungen, wobei häufig zwei, manchmal auch drei Ämter durch dasselbe Ratsmitglied wahrgenommen wurden. |
| So waren von 1875 bis 1877 Senator de Chapeaurouge 1. Landherr der Geestlande und 2. Landherr für Ritzebüttel und Senator Großmann 1. Landherr der Marschlande und 2. Landherr für Bergedorf.
Nach Errichtung des Gemeinschaftlichen Büros für die Landherrenschaften im Jahre 1877 wurden nur noch zwei Landherren für das gesamte Landgebiet bestimmt: de Chapeaurouge als erster Landherr für die Geestlande und Ritzebüttel und 2. Landherr für die Marschlande und Bergedorf, Großmann als 1. Landherr für die Marschlande und Bergedorf und 2. Landherr für die Geestlande und Ritzebüttel. 1886 wurde de Chapeaurouge 1. Landherr für das gesamte Landgebiet; 2. Landherr war Senator Burchard, ab 1887 Senator Schemmann.
Am 5. Dezember 1892 beschloß der Senat, „daß der 2. Landherr nicht nur im Vertretungsfalle eintritt, sondern durch eine zweckmäßige Theilung der Geschäfte direkt und dauernd an denselben betheiligt wird”. Die Staatshandbücher ab 1893 enthalten daher einen Landherrn für die Geestlande und Marschlande und einen für Ritzebüttel und Bergedorf. Seit 1917 waren wieder beide Landherren für das gesamte Landgebiet zuständig, der im Geschäftsverteilungsplan des Senats an erster Stelle Genannte als Präses, der an zweiter Stelle Genannte als sein Vertreter.
In nationalsozialistischer Zeit unterstand bis zur Groß-Hamburg-Regelung (1933-1937) „Der Landherr” (Philipp Klepp) der Inneren Verwaltung (Senator Richter). Nach Durchführung des Groß-Hamburg-Gesetzes wurden die vorwiegend ländlichen Teile Hamburgs zu einem Landbezirk zusammengefaßt, der von einem Beigeordneten (Senator Richter) mit der Amtsbezeichnung „Landbezirksbürgermeister” geleitet wurde. Nur noch sein Vertreter (Philipp Klepp) hatte die Amtsbezeichnung „Landherr” (GS 1938 II S. 1 und 45). Im Zuge der Dezentralisation der Gemeindeverwaltung im Jahre 1943 wurde die Landbezirksverwaltung mit Wirkung vom 1. Oktober 1943, die Abwicklungsstelle der Verwaltung des Landbezirks mit Wirkung vom 15. Mai 1944 aufgelöst (Senatskanzlei Personalabteilung II, 91-72). |
Archival history: | III.
Akten der Bernhardtschen Registratur und der von 1926 sind nach und nach ins Staatsarchiv gelangt (Geschäftsakten H 2 a 20 und 87, 1649/29, 998/30, 664/32, 6763/37 und andere). Eine vom Senat 1916 angeordnete Aussonderung zur Papiergewinnung scheint keinen Schaden angerichtet zu haben, da man bei den Landherrenschaften die gehefteten Akten von der Kassation grundsätzlich ausgeschlossen hat. 1923 sind dagegen zur Beschaffung von Aktendeckeln und sauberem Papier Akten auf dem Boden der Registratur durchgesehen worden, ohne daß der Umfang der damaligen Kassation erkennbar wird. Unübersehbarer Schaden erwuchs dagegen aus der Vernichtung der gesamten noch bei der Landbezirksverwaltung befindlichen Akten durch Brand im Jahre 1943, zumal auch alle Aktenverzeichnisse der Landherrenschaft, die wenigstens die einmal vorhanden gewesenen Akten erkennen lassen würden, mitverbrannt sind. Mit Zugängen größeren Umfangs ist daher nicht mehr zu rechnen.
Im Staatsarchiv sind aus den hierher gelangten Akten der Bernhardtschen Registratur alle vor 1900 abgeschlossenen Akten durch Herrn Professor Kellinghusen herausgenommen und den Beständen „Landherrenschaft der Geestlande usw. vor 1900 (I)” eingegliedert worden. Da außerdem alle wichtigen Akten aus der Bernhardtschen Registratur bereits 1926 in die neue Registratur übernommen waren, blieben für die aus jener Registratur gebildeten Bestände, die die Bezeichnung „Landherrenschaft der Geestlande usw. (II)” trugen, nur unbedeutende Reste übrig. Der größte Teil der jüngeren Akten der Landherrenschaften befand sich in der 1926 angelegten Registratur. Dieser Bestand wurde nach der bei der Landherrenschaft zuletzt gebräuchlichen Aktendeckelbeschriftung als „(Die) Landherrenschaft” bezeichnet. Er ist, da ein Aktenplan zunächst nicht vorlag (jetzt in I Bb 2 vorhanden), im Staatsarchiv nach den aus den Akten ersichtlichen Signaturen aufgestellt und durch Herrn Petersen geringfügig überarbeitet worden. Die nach einem Dezimalschema geordneten, am 6. September 1937 und 3. März 1938 abgelieferten Akten der Landherrenschaft betr. Land- und Forstwirtschaft und Fischereiwesen (Geschäftsakte 4183/38) hat Herr Köhlert 1960 in die Abteilungen XXI und XXII eingefügt.
Eine Durchsicht und Neuordnung des gesamten Bestandes unter Einbeziehung der Reste der Bernhardtschen Registratur, d. h. der bisherigen Bestände „Landherrenschaft der Geestlande II”, „Landherrenschaft der Marschlande II”, „Landherrenschaft Bergedorf”, „Landherrenschaft Ritzebüttel II” sowie „Landherrenschaften - Gemeinschaftliches Büro”, wurde Ende 1965 durch Herrn Homann in Angriff genommen und im Sommer 1969 abgeschlossen. Bei dieser Gelegenheit konnte der Umfang des Bestandes durch Aussonderung der unwichtig erscheinenden Akten erheblich verringert werden. Die Bestandsbezeichnung lautet nunmehr: „Landherrenschaften - Hauptregistratur” (416-1/1). Gleichzeitig wurde aus den bisher unter II Ba und einigen an anderer Stelle verzeichneten Personalakten ein Bestand „Landherrenschaften - Personalakten” (416-3) und aus den als Abteilung XXIX der Registratur von 1926 angeschlossenen Akten über den Landesausschuß der neue Bestand „Landherrenschaften - Landesausschußangelegenheiten” (416-1/5) gebildet. Außerdem bestehen noch neben der Hauptregistratur, wie bisher, folgende Bestände fort:
Landherrenschaften - Kirchenangelegenheiten (416-1/2) Landherrenschaften - Deichangelegenheiten (416-1/3) Landherrenschaften - Kriegsakten (416-1/4) |
| In ihrer ursprünglichen Ordnung zerfiel die Registratur von 1926 in Abteilungen (I, II usw.), die in den meisten Fällen in drei Gruppen A (Allgemeines), B (Besonderes) und C (Verschiedenes) unterteilt waren. Die nächste Unterteilung waren Untergruppen (a, b usw.) mit in allen drei Gruppen gleichen Titeln. Akten, die man nicht in den Untergruppen unterbringen konnte oder wollte, wurden am Anfang der drei Gruppen A, B oder C ohne Untergruppensignatur verzeichnet.
Bei der Neuordnung der Hauptregistratur blieben die Abteilungen grundsätzlich unverändert. Die Gruppen A, B und C wurden dagegen derart vereinigt, daß die neue Gruppe A jetzt - in neuer Gliederung und mit Zwischentiteln versehen - alle Akten enthält, die in der alten Ordnung keine Untergruppensignatur hatten. In der neuen Gruppe B wurden alle mit Untergruppensignaturen versehenen Akten der drei Gruppen zusammengefaßt, jedoch in der alten Untergruppenordnung belassen. Eine Gruppe C gibt es in der neuen Ordnung nicht mehr. Die Abteilung XXVII (Gemeindeverwaltung) wurde völlig neu geordnet. Innerhalb der Gruppe A und der Untergruppen von B sind die Akten laufend neu numeriert worden. In der letzten Spalte sind die alten Signaturen angegeben, und zwar wurde bei der Hauptregistratur der Landherrenschaften die römische Zahl der Abteilung fortgelassen, da sie in allen Fällen mit der der neuen Ordnung übereinstimmt. Den Signaturen des Gemeinschaftlichen Büros, der Landherrenschaften der Geestlande II, der Marschlande II, Bergedorf II und Ritzebüttel II sind dagegen außer der alten Abteilungsnummer die Buchstaben Gem, G, M, B und R vorangestellt worden.
Juli 1969
Kausche
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, Bestand 416-1/1 Landherrschaften - Hauptregistratur, Nr. ... |
Kommentierte Beständeübersicht: | Die Registraturen der Landherrenschaften wurden 1898-1902 zusammengelegt. Die Gesamtregistratur übernahm zahlreiche Vorakten aus der Landgebietsverwaltung, in der Regel seit 1878. Diese Registratur blieb auch bei der Vereinigung der Landherrenschaften 1928 erhalten; hinzu trat eine eigene Registratur für die neue Landherrenschaft. Sie wurde 1938 durch eine anders geordnete Registratur der Landbezirksverwaltung abgelöst. Der umfangreiche Bestand gliedert sich in 28 Abteilungen: Verwaltungsorganisation, Personal, Kasse und Rechnungen, Staat und Verwaltung, Finanzen, Militär, Justiz, Grundbücher, Vormundschaften, Erbschaften, Gefängnisse, Feuerkassen, Feuerwehr, Polizei, Gewerbepolizei, Gesundheit, Veterinärwesen, Armenwesen, Handel und Verkehr, Bau- und Deichwesen, Bauaufsicht, Jagd und Fischerei, Land- und Fortswirtschaft, Sozialversicherungen, sonstige Versicherungen, Zivilstand, Schule und Volksbildung, Gemeindeverwaltung und Statistik.
1999
Lorenzen-Schmidt |
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