111-1_99337 Erlass einer Verordnung des Senats über den Geschäftsbetrieb der Trödler (Althändler und Produktenhändler) auf Grund von § 38 Abs. 4 der Reichsgewerbeordnung und Veröffentlichung eines Vordrucks für das Geschäftsbuch der Trödler, 1922-1923 (Bestelleinheit)

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Ref. code:111-1_99337
Title:Erlass einer Verordnung des Senats über den Geschäftsbetrieb der Trödler (Althändler und Produktenhändler) auf Grund von § 38 Abs. 4 der Reichsgewerbeordnung und Veröffentlichung eines Vordrucks für das Geschäftsbuch der Trödler
Laufzeit:1922-1923
Contains also:Enthält u.a.: Anfrage der Landherrenschaften, ob die neue Verordnung auch für die Bezirke der Landherrenschaften Ritzebüttel und Bergedorf Gültigkeit hat und ob demnächst neue gesetzliche Bestimmungen über den Geschäftsbetrieb der Trödler und zwar insbesondere über den Abschluss von Geschäften mit Minderjährigen zu erwarten sind
Former reference codes:Cl. VII Lit. L b Nr. 34 d Vol. 6
 

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End of term of protection:12/31/1953
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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