111-1_80020 Genehmigung der von den Kirchenbehörden beabsichtigten Dekorierung der Kirchentürme mit Flaggen, jedoch nur zur Feier des Friedens im gegenwärtigen Krieg Deutschlands gegen Frankreich, welche Genehmigung überhaupt in jedem Einzelfall erforderlich ist, 1871-1895 (Bestelleinheit)

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Ref. code:111-1_80020
Title:Genehmigung der von den Kirchenbehörden beabsichtigten Dekorierung der Kirchentürme mit Flaggen, jedoch nur zur Feier des Friedens im gegenwärtigen Krieg Deutschlands gegen Frankreich, welche Genehmigung überhaupt in jedem Einzelfall erforderlich ist
Laufzeit:1871,1875-1876,1886,1892,1895
Contains also:Enthält u.a.: Bestrafung der Kirchenbehörde von St. Jacobi wegen verbotswidrigen Flaggens.- Genehmigung zum Flaggen der Kirchentürme am Geburtstag des Kaisers.- Gestattung des Flaggens beim 100jährigen Bestehen des St. Michaelisturms.- Gestattung des Flaggens bei der Gedenkfeier des Brandes von 1842.- Gedenkfeier der Errichtung des Deutschen Reiches.- Gestattung des Flaggens für die Folge an Kaisers Geburtstag und am Sedantag
Former reference codes:Cl. VII Lit. H c Nr. 2 Vol. 14
 

Usage

End of term of protection:12/31/1925
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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