111-1_72976 Entscheidung der zwischen der Deputation für Handel, Schifffahrt und Gewerbe und der Polizeibehörde entstandenen Meinungsverschiedenheit über die Erhebung von Gebühren für das Anlegen der Flussdampfer "Maiblume" und "Prinz Adalbert" am Ponton beim Messberg oberhalb der Wandrahmsbrücke

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Ref. code:111-1_72976
Title:Entscheidung der zwischen der Deputation für Handel, Schifffahrt und Gewerbe und der Polizeibehörde entstandenen Meinungsverschiedenheit über die Erhebung von Gebühren für das Anlegen der Flussdampfer "Maiblume" und "Prinz Adalbert" am Ponton beim Messberg oberhalb der Wandrahmsbrücke dahin, dass diese Dampfer sowie etwaige andere Passagierdampfer, welche an den dortigen Pontons anlegen und hierfür die Benutzungsgebühr auf Grund des Tarifs vom 23.06.1841 entrichten, von der in § 1 der Bekanntmachung vom 02.03.1903 zu Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Lösch- und Ladeplätze in der Stadt durch Lastfahrzeuge und Flöße, vorgesehenen Gebühr für Lastfahrzeuge freizulassen sind
Laufzeit:1903-1904
Former reference codes:Cl. VII Lit. F d Nr. 12 b Vol. 7
 

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Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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