111-1_72066 Richtlinien zur Ableitung von Regenwasser von Hausdächern "Acta, daß ein jeder, der die bleierne und hölzerne Rönnen oder Röhren, so bey den Häusern ausgelegt, und von oben auf die Gasse und Fleet wässern, bey Strafe von 10 rthr abschaffen und sein Tach- und Rönnen-Wasser durch Trummen

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Ref. code:111-1_72066
Title:Richtlinien zur Ableitung von Regenwasser von Hausdächern "Acta, daß ein jeder, der die bleierne und hölzerne Rönnen oder Röhren, so bey den Häusern ausgelegt, und von oben auf die Gasse und Fleet wässern, bey Strafe von 10 rthr abschaffen und sein Tach- und Rönnen-Wasser durch Trummen am Giebel herunterleiten leiten soll"
Laufzeit:1662
Former reference codes:Cl. VII Lit. F d Nr. 4 d
 

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Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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