372-10/6 Kriegsschädenamt für die Seeschiffahrt, 1924-1973 (Bestand)

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Ref. code:372-10/6
Title:Kriegsschädenamt für die Seeschiffahrt
Laufzeit:1924-1973
Level:Bestand

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Number:1898
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Administration history:I
Zur Regelung der Kriegsschäden der Seeschifffahrt wurde am 13. November 1942 die Seeschifffahrtsschädenverordnung erlassen (RGBl S. 645). Das gemäß § 10 dieser Verordnung beim Reichskommissar für die Seeschifffahrt als Feststellungsbehörde erster Rechtsstufe für sämtliche Schäden der Seeschifffahrt einzusetzende Kriegsschädenamt für die Seeschifffahrt wurde durch Bekanntmachung des Reichskommissars für die Seeschifffahrt vom 22. Dezember 1942 (RMBl S. 268) mit dem Sitz in Hamburg und einer Zweigstelle in Bremen am 1. Januar 1943 errichtet. Als Mittelbehörde des Reichskommissars trat es an die Stelle zahlreicher, bisher für die Entschädigungsverfahren zuständiger ziviler und militärischer Stellen, nämlich
a) der Wasserstraßendirektionen Hamburg, Bremen, Kiel, Stettin, Königsberg, Danzig, der Ministerien des Innern für Oldenburg und Mecklenburg, der Regierung in Aurich, des Reichsstatthalters –Gemeindeverwaltung- in Hamburg und des Regierenden Bürgermeisters in Bremen,
b) der Kriegsmarinedienststellen Hamburg, Bremen, Königsberg, Stettin und die Kriegsbevollmächtigten (für Entschädigungen nach dem Reichsleistungsgesetz) sowie
c) des Seeschifffahrtbevollmächtigten (für Entschädigungen nach dem Reichsleistungsgesetz) sowie
d) der Seeberufsgenossenschaft (für Verluste an Seemannshabe).
Seine Zuständigkeit erstreckt sich mithin auf alle Seeschiffe einschließlich derer, die auf Grund des Reichsleistungsgesetztes in Anspruch genommen waren.
Das Personal des Kriegsschädenamtes war von anderen Behörden dorthin abgeordnet, insbesondere –auf Veranlassung des Reichskommissars für die Seeschifffahrt und Reichsstatthalters in Hamburg Karl Kaufmann- von Dienststellen der Reichsjustizverwaltung in Hamburg. Präsident des Amtes wurde der damalige Landgerichtsdirektor Dr. Meyer-Lüerssen, der bereits seit 1. Juli 1942 vom Landgericht Hamburg als Sonderbeauftragter für die Schaffung der Seeschifffahrtsschädenverordnung zum Reichskommissar für die Seeschifffahrt abgeordnet war. Er war 1927-1928 in der Amerikastelle des Auswärtigen Amtes (Mixed Claims Commission) tätig gewesen. Sein Vertreter war der Leiter der Zweigstelle in Bremen, die einen –örtlich getrennten- Bestandteil des Kriegsschädenamtes bildete. Nach der Geschäftsordnung vom 19.12.1942 gab es 10 Referate, von denen die Referate I-III (Allgemeine Verwaltung, Bergungssachen, Beuteschiffe) nur in Hamburg, die Spezialreferate IV-X (Totalverluste, Reparaturen, Ausrüstungen, Ladungsschäden, Seemannsgut und Passagiergepäck, Fischereischiffe, Nutzungsschäden) dagegen sowohl in Hamburg wie in Bremen vorhanden waren.Die räumliche Zuständigkeit der Zweigstelle Bremen war weder durch die Bekanntmachung des Reichskommissars noch durch die Geschäftsordnung geregelt.
Nach den schweren Luftangriffen auf Hamburg wurde das Amt im August 1943 nach Güstrow verlagert und im Juli 1944 wieder nach Hamburg zurückverlegt. Durch Erlass des Zentralhaushaltsamtes für die Britische Zone vom 31. März 1948 –WR 3000/100/II/2- kamen noch Aufgaben auf dem Gebiet der Besatzungsschäden der Seeschifffahrt hinzu. Zum 1. April 1950 wurde das Amt durch Erlass des Bundesverkehrsministeriums vom 10. März 1950 aufgelöst und seine Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Hamburg übertragen. Neben dem Kriegsschädenamt als Feststellungsbehörde bestand gemäß § 14 der Kriegsschädenverordnung vom 30. November 1940 (RGBl S. 551) noch die „Dienststelle VdR“ (Vertreter des Reichsintersees), die am 31. Dezember 1951 aufgelöst wurde, sowie die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Hamburg erfolgte. Nach Inkrafttreten des Lastenausgleichgesetzes vom 14. August 1952 wurde das Ausgleichsamt Hamburg-Mitte als grundsätzlich für alle Schiffsschäden zuständig erklärt; in Wahrnehmung der Interessen des früheren Deutschen Reiches ist außerdem die Oberfinanzdirektion Hamburg (Bundesvermögensabteilung) an der abschließenden Behandlung von
Schadensfällen (zum Beispiel Nutzungsschäden) beteiligt.

II
Die Ordnung und Signierung der Einzelfallakten des Kriegsschädenamtes erfolgte in der Regel durch drei Zahlen, von denen jede eine Stufe, nämlich die erste den Eigner, die zweite das Schiff und die dritte den Schadensfall bezeichnete. Während bei der ersten und zweiten Stufe Eigner und Schiffe laufend durchnummeriert wurden, waren die Zahlen für die dritte Stufe festgelegt und lassen daher die Art des Schadens jeweils sofort erkennen. In der ersten Stufe sind zunächst unter Nummer 1-433 die Reedereien –ohne Trennung nach den Dienststellen Hamburg und Bremen- grobalphabetisch verzeichnet; Nachträge dazu in der Reihenfolge des Zugangs finden sich unter Nummer 434-440 und 444-477. Nummer 441 umfasste alle Fischerkutter, Nummer 600 Schiffe verschiedener Eigentümer, meist Küstenschiffe, Nummer 700 Schiffe in ausländischem Besitz, Nummer 800 Schiffe in Reichs- oder Staatseigentum, während Nummer 1000 den Prisen-oder Beuteschiffen vorbehalten sein sollte. Bei diesem Ordnungsprinzip macht sich nicht nur jede Umbenennung einer Reederei oder jeder Eigentumswechsel bei einem Schiff störend bemerkbar; in mehreren Fällen ist derselbe Schiffseigner (Reederei) unter verschiedenen Nummern aufgeführt, zum Beispiel die Reederei Henrich Schmidt in Flensburg einmal unter H (Nummer 105) und einmal unter S (Nummer 376). Auch unter Nummer 600 findet man gelegentlich Schiffe von Reedereien, während andererseits sonstige Eigentümer in der Reihe der Reedereien erscheinen. So sind auch keineswegs alle Prisenschiffe unter Nummer 1000 erfasst.
In der zweiten Stufe hat jedes Schiff in der Regel eine eigene laufende Nummer; es sind aber mitunter auch mehrere, insbesondere kleine Schiffe unter einer Signatur zusammengefasst, während für einige Schiffe-wahrscheinlich versehentlich- mehrere Akten angelegt worden sind.
In der dritten Stufe haben die feststehenden Signaturen der nur bei Bedarf für jedes einzelne Schiff angelegten Unterakten folgende Bedeutung:
1 Totalverlust (Auch Ablieferung nach Kriegsende)
1a Bergung, Hilfeleistung besonderer Art)
1b Sachschaden (meist weiter unterteilt)
2 Nutzungsschaden (entgangener Gewinn, der sich aus 1 oder auch sonst ergibt)
3 Ladungsschaden Dritter (Befrachter)
4 Schaden an Effekten der Besatzung und Gepäck der Passagiere
5 Schaden an Debeg-Funkanlagen (Leihvertrag mit Eigner)
6 Schaden an Echolot-Anlagen (Atlas)
7 Schaden an Leergut von Zulieferfirmen
8 Schaden an Bordtresoren
9 Schaden an Bordläden
10 Schaden an Ausrüstung (Inventar), Proviant und Betriebsstoff
11 Schaden an Netzen und Fanggeräten zum Fischen
RLG Noch nicht festgestellter Schaden nach dem Reichsleistungsgesetz

Zu jeder Unterakte wurde grundsätzlich eine Karteikarte mit genormtem Formular angelegt, die die wichtigsten Angaben über Antragsteller, Geschädigte und Schaden enthielt. Die Karten waren in zwei nach Schiffsnamen geordneten Karteien aufgestellt, von denen die eine (25 Kästen) die Schäden der Untergruppe 4, die anderen (8 Kästen) die der übrigen Untergruppe aufnahm; außerdem waren die Karten für die Fischkutter (Nummer 441), die so genannte Einberufungsschäden betrafen und bei denen –wie bei den dazugehörigen Akten- keine Untergruppe angegeben war, gesondert am Schluss er einen Kartei erfasst. Daneben gab es noch besondere Karteien die die Bergungsfälle.
Nach der Auflösung des Kriegsschädenamtes ging seine (Hamburger) Registratur zunächst auf die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Hamburg über. Den größten Teil der Einzelfallakten übernahm sodann das Ausgleichsamt Hamburg-Mitte, das seinerseits die dort nicht benötigten sowie später laufend die bereits erledigten Akten an die Oberfinanzdirektion Hamburg –Bundesvermögensverwaltung- weitergab. Diese zog auch Akten der ehemaligen Zweigstelle Bremen des Kriegsschädenamtes an sich, deren Registratur im Übrigen in ähnlicher Weise wie in Hamburg auf die Wasser- und Schifffahrtsdirektion, die Oberfinanzdirektion und das Ausgleichsamt in Bremen verteilt waren. Eine weitere Zersplitterung des Bestandes ergab sich durch die Überweisung einzelner Akten oder Aktengruppen an andere Oberfinanzdirektionen. So wurden noch 1967 99 Aktenhefte der Gruppen Nummer 111-113 von der Oberfinanzdirektion Hamburg an die Oberfinanzdirektion Hannover abgegeben. Österreichische Eigner betreffenden Akten gelangten zum Teil nach Wien.

III
Eine erst Ablieferung an das Staatsarchiv erfolgte am 8. September 1970 durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Hamburg. Es handelte sich dabei um ungeordnete Reste der Verwaltungsakten des Kriegsschädenamtes sowie einige Schadensfälle und zwei Bergungskarteien. Für Rechungs- und Kassenbelege, deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen waren, wurde eine Vernichtungsgenehmigung erteilt. Die dauernd aufzubewahrenden Archivalien wurden durch Herrn Homann im November 1970 in drei Abteilungen (A-C) vorläufig verzeichnet. Im Einvernehmen mit dem Bundesarchiv übernahm das Staatsarchiv am 8. November 1972 von der Oberfinanzdirektion Hamburg –Bundesvermögensabteilung- die gesamten dort (Magdalenenstraße 64 b) befindlichen Schadensakten und Karteien. Die ungeordneten und ohne Verzeichnis abgelieferten Akten trugen teils die alten Signaturen des Kriegsschädenamtes, teils (daneben) neue laufende Nummern, die sie bei der Ablage nach Erledigung erhalten hatten. Hierzu kamen zwei Reihen mit Interims- und Beiakten. 10 Akten, die die Oberfinanzdirektion dem Bundesarchiv –Militärarchiv- in Freiburg als Muster überlassen hatte, gab dieses am 26. Februar 1973 an das Staatsarchiv ab; zwei weitere Akten übersandte die Oberfinanzdirektion am 17. Dezember 1973. Vom Ausgleichsamt Hamburg-Mitte angeforderte Akten wurden, soweit vorhanden, an dieses abgegeben. Das Ausgelichsamt wurde andererseits am 7. Juni 1973 aufgefordert, erledigte Akten nur in größeren Zeitabständen anzubieten und bis dahin nach der für Ausgleichsakten gültigen Fachlichen Weisung S 3/61 der Arbeits- und Sozialbehörde vom 10.01.1961 oder einer entsprechenden künftigen Regelung für das Ausgleichswesen zu verfahren.
Nach längeren Verhandlungen mit dem Bundesarchiv, das Ansprüche auf das Schriftgut des Kriegsschädenamtes als einer Reichsmittelbehörde mit zentralen Aufgaben für das Militärarchiv in Freiburg geltend machte, und dem Staatsarchiv Bremen, das das Schriftgut der Bremer Zweigstelle, das es auch schon zum Teil übernommen hatte, zu verwahren wünschte, wurde bei einer Besprechung im Bundesarchiv in Koblenz am 25. April 1973 eine Vereinbarung unter den beteiligten Archiven getroffen. Danach wird das Schriftgut des früheren Kriegsschädenamtes, soweit die Schiffseigner (Antragssteller) ihren Firmen- oder Wohnsitz im Küstenbereich zwischen Weser und Ems sowie am Unterlauf dieser beiden Flüsse hatten, künftig im Staatsarchiv Bremen, alles übrige aber im Staatsarchiv Hamburg aufbewahrt. Die Unterakten, die sich auf die Schiffe selbst beziehen, werden für archivwürdig erklärt. Jedoch darf auch der als nicht archivwürdig anzusehende Rest ausrechtlichen Gründen (Lastenausgleich) zunächst noch nicht vernichtet werden; er ist daher befristet aufzubewahren. Dasselbe gilt für die entsprechenden Karteikarten. Jeweils das andere Doppel des Bestandverzeichnisses erhalten, dieses außerdem Zweitschriften der das Verzeichnis
ergänzenden „Erschließungsbogen“, für die jede dauernd aufzubewahrende Akte, das heißt jedes Schiff nach einem vom Militärarchiv entwickelten Formular angelegt werden sollen. Auf Grund dieser Vereinbarung wurden alle in den Zuständigkeitsbereich des Staatsarchivs Bremen fallenden Akten und Karteikarten aus der Ablieferung der Oberfinanzdirektion Hamburg im Laufe der Ordnungsarbeiten nach Bremen abgeben.

IV
Ordnung und Verzeichnung des Bestandes erfolgten 1974/75 durch Herrn Homann, der sich jedoch krankheitshalber an der Arbeit kaum noch beteiligen konnte, und in dem Bestreben, dieses in absehbarer Zeit zum Abschluss bringen zu können, vor allem durch eine Hilfskraft im Rahmen der Arbeitsförderungsmaßnahmen. Dabei erwiesen sich wiederholte Überprüfungen und Korrekturen durch Herrn Plog, Herrn Kolß und den Unterzeichneten –insbesondere bei den Erschließungsbogen- als erforderlich. Während vier Akte allgemeineren inhalts den schon vorhandenen Abteilungen B und C angeschlossen werden konnten, wurde für die eigentlichen Schadensakten eine neue Abteilung D geschaffen. Die Unterakten, die dauernd aufbewahrungswert erschienen, das heißt in der Regel die U.A. 1 und 10 sowie, falls diese fehlten, die U.A. 2, sind für jedes Schiff in einer Akte zusammengefasst worden. Dabei bestehen manche Akten nur aus wenigen Blättern oder –bei Ersatzakten- aus einer Karteikarte. Alle übrigen Unterakten werden nur befristet (bis zur Beendigung des Lastausgleichsverfahrens) aufbewahrt. Die in der neuen Akte aufgegangenen oder für die Angaben auf dem Erschließungsbogen ausgewerteten Unterakten sind links unten aus dem Bogen vermerkt.
In der Abteilung D sind die Signaturen des Kriegsschädenamtes für die erst und zweite Stufe (Eigner und Schiff) grundsätzlich erhalten geblieben; lediglich einige Unstimmigkeiten wurden beseitigt und Hinweise im Bestandverzeichnis oder auf den Erschließungsbogen angebracht. Die Gruppen 700 und 1000 der ersten Stufe wurden aufgelöst, die darin befindlichen Schiffsackten auf die anderen Gruppen verteilt. Sofern es möglich war, sind sie mit dort bereits befindlichen, dasselbe Schiff betreffende Akten vereinigt worden. Das Bestandsverzeichnis enthält nur die Signaturen der ersten Stufe. Dir die einzelnen Schiffe innerhalb der dort aufgeführten Gruppe müssen die Erschließungsbogen herangezogen werden, die am Schluss des Bestandes aufgestellt sind. Auf ihnen sind von dem Bearbeiter, ohne dass das in jedem Falle kenntlich gemacht wurde, auch Angaben verwertete worden, die der Literatur (Witthöft) entnommen sind (siehe Hinweise am Ende der Vorbemerkung). ÜberInhalt und Wert der in den Erschließungsbogen ausgewerteten Schadensakten unterrichtet ein Vermerk von Herrn Kolß, der den einzelnen Bänden der Erschließungsbogen jeweils vorgehaftet ist.
Unter der Signatur C 2 ist eine Kartei (3 Kästen) verzeichnet, die von jedem Schiff mindestens eine Karte (in der Regel zu U.A. 1 oder 2) enthält. Mit ihr vereinigt wurde die bisher unter C 2 aufbewahrte Bergungskartei II. ist zu der Karte eine Akte vorhanden, ist sie links unten durch einen Haken gekennzeichnet; andernfalls befindet sich dort oder, wenn von der ganzen Gruppe (der ersten Stufe) keine Akte vorliegt, oben bei der Gruppennummer ein liegendes Kreuz. Auf nur befristet aufzubewahrende Akten weist ein Stempelaufdruck hinter dem Haken hin. Eine zweite Kartei (4 Kästen) hat die übrigen Karteikarten aufgenommen mit Ausnahme derjenigen zu den U.A. 4, die, soweit sie nicht nach Bremen oder Freiburg überwiesen wurden, vernichtet sind.

5. August 1976
Literatur:
Erich Gröner, Die Schiffe der deutschen Kriegsmarine und Luftwaffe 1939-45 und ihr Verbleib. München 1945.
Günther Steinweg, Die deutsche Handelsflotte im Zweiten Weltkrieg. Göttingen 1945. Darin : Seite 68 ff. Verlustliste; Seite 173 ff. Liste der Reedereien.
Die Deutsche Handelsflotte 1939-1945. Band I, bearbeitet von Ludwig Dinklage. Göttingen 1971. Band II, bearbeitet von Hans Jürgen Witthöft. Göttingen 1971. Darin: Seite 205 ff. Liste der Reedereien. Seite 217 ff. Liste der Seeschiffe.

Hinweis:
Binnenschiffschäden siehe Ablieferungen des Ausgleichsamtes von Altona des Amtes für Kriegsschäden und Besatzungskosten (Bestand: Finanzbehörde II) Band 2.
Muster zum Anfertigen von Kopien der Erschließungsbogen siehe am Schluss dieses Verzeichnisses.
Verlustliste deutscher Seeschiffe im Zweiten Weltkrieg mit Reedereienverzeichnis siehe Bestand BWVI, Arbeitssignatur 1558.
Kommentierte Beständeübersicht:Zur Regelung der Kriegsschäden der Seeschiffahrt wurde 1943 ein Kriegsschädenamt für die Seeschiffahrt mit Sitz in Hamburg und einer Zweigstelle in Bremen als Feststellungsbehörde erster Rechtsstufe errichtet. Als Mittelbehörde des Reichskommissars für die Seeschiffahrt trat es an die Stelle zahlreicher ziviler und militärischer Stellen. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf alle Seeschiffe. 1948 kamen noch Aufgaben auf dem Gebiet der Besatzungsschäden der Seeschiffahrt hinzu. 1950 wurde das Amt aufgelöst. Seine Aufgaben wurden der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Hamburg übertragen.

Der Best. enthält Verwaltungs- und Schadensakten. Die nach den Reedereien in alphabetischer Namenfolge geordneten Akten der einzelnen Schiffsschadensfälle infolge Kriegseinwirkung oder Kriegsfolgewirkung bilden den Kern des Best.. Die Hauptschadensakten enthalten neben den Angaben über den Schaden selbst oft Schiffstagebuchauszüge und Berichte über Bergung und Reparatur von Schiffen. Ihr z.T. schiffahrts- und kriegsgeschichtlich wertvoller Inhalt ist auf sogenannten Erschließungsbögen erfaßt, die gesondert aufgestellt sind.

Hinweis: Schriftgut des früheren Kriegsschädenamtes, soweit die Schiffseigner (Antragsteller) ihren Firmen- oder Wohnsitz im Küstenbereich zwischen Weser und Ems sowie am Unterlauf dieser beiden Flüsse hatten, wird im Staatsarchiv Bremen verwahrt.
(Ga)

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Access regulations:Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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351-13 Landesausgleichsamt, 1950-1988 (Bestand)
 

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Permission required:Keine
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