371-17 Personalrat bei der Behörde für Wirtschaft und Verkehr, 1945-1987.07.17 (Bestand)

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Ref. code:371-17
Title:Personalrat bei der Behörde für Wirtschaft und Verkehr
Laufzeit:1945-17.07.1987
Level:Bestand

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Number:134
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Administration history:Durch das Kontrollratsgesetz Nr. 22 vom 10. April 1946 war die Wahl von Betriebsräten in Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Verwaltungen vorgeschrieben worden. Das führte auch in den hamburgischen Behörden zur Wahl und Bildung von solchen Personalvertretungen. Eine eigenständige gesetzliche Regelung kam in Hamburg hinsichtlich der Personalvertretungen des Öffentlichen Dienstes mit dem Hamburgischen Personalvertretungsgesetz vom 18. Oktober 1957 zustande. Das Gesetz regelte Wahl, Zusammensetzung, Amtszeit und Geschäftsführung der Personalräte, wie sie jetzt genannt wurden, Personalversammlungen und Beteiligung der Personalräte, speziell an sozialen und Personalangelegenheiten. Nach mehreren Gesetzesänderungen 1960, 1961, 1962, 1964, 1969, 1970 und 1972 wurde am 17. November 1972 eine novellierte Fassung des Gesetzes in Kraft gesetzt.

Auch bei der im November 1946 neu gebildeten Verwaltung (seit 1947 Behörde) für Wirtschaft und Verkehr wurde ein Betriebsrat gewählt, in dem Vertreter der Beamten, Angestellten und Arbeiter die Interessen der Beschäftigten wahrnahmen. Ausgegliedert war von Anfang an die Abteilung Strom- und Hafenbau, die einen eigenen Betriebs-, später: Personalrat wählte.
Archival history:Die Registratur des Betriebs-, später: Personalrates kam mit Ablieferungen der Behörde für Wirtschaft- und Verkehr an das Staatsarchiv. Der große Umfang der ersten Ablieferung konnte durch Beschränkung auf Schriftgut, das die spezifischen Aufgaben der Personalvertretung und insbesondere zeittypische Probleme widerspiegelt (Folgen des Nationalsozialismus, Wohnungsnot, Kriegsbeschädigtenfürsorge, Beförderungsprobleme, Etablierung der Personalvertretung, aber auch Formen der sozialen Kontrolle), erheblich reduziert werden.

Weitere Ablieferungen sind zu erwarten.

Bei der Benutzung ist darauf zu achten, daß personenbezogene Informationen Schutzwürdigkeit genießen.

Februar 1998
Lorenzen-Schmidt

Eine Nachlieferung aus dem Jahre 2000 wurde eingearbeitet.

September 2004
Lorenzen-Schmidt
Kommentierte Beständeübersicht:Zur Wahl und Bildung von Personalvertretungen in den hamburgischen Behörden kam es, als die Wahl von Betriebsräten in Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Verwaltungen durch das Kontrollratsgesetz Nr. 22 vom 10.04.1946 vorgeschrieben wurde. Eine eigenständige gesetzliche Regelung kam in Hamburg erst mit dem Hamburgischen Personalvertretungsgesetz vom 18.10.1957 zustande. Auch bei der im November 1946 neu gebildeten Verwaltung (seit 1947 Behörde) für Wirtschaft und Verkehr wurde ein Betriebsrat (später Personalrat) gewählt, in dem Vertreter der Beamten, Angestellten und Arbeiter die Interessen der Beschäftigten wahrnahmen.

Der wachsende Best. enthält im wesentlichen Unterlagen zur allgemeinen Betriebs-, später Personalratsarbeit (Protokolle der Plenar- und Ausschußsitzungen des Personalrats, Protokolle der Betriebsversammlungen, Betriebsvereinbarungen, Rundschreiben, Wahlen, Betriebszeitung, Gewerkschaftsarbeit), zu Organisationsangelegenheiten (Angelegenheiten einzelner Dienststellen, Stellenplanangelegenheiten, Sozialangelegenheiten) und zu Personalangelegenheiten der Behörde (Veränderungen von Tätigkeiten und Laufbahnen, Beurteilungen, Disziplinarangelegenheiten und spezielle Personalvorgänge).
(Ga)

Conditions of access and use

Access regulations:Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Signierung:Numerus currens
 

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Number:1
 

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End of term of protection:12/31/2047
Permission required:Keine
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Accessibility:Öffentlich
 

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