Information on identification |
Ref. code: | 356-4 |
Title: | Reichstreuhänder der Arbeit |
Laufzeit: | 1933-1949 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Number: | 465 |
Running meters: | 3.00 |
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Information on context |
Administration history: | Durch das "Gesetz über die Treuhänder der Arbeit" vom 19.5.1933 (RGBl. I, S. 285) wurde in den Wirtschaftsgebieten die Institution des Treuhänders geschaffen, zunächst für eine Übergangszeit "bis zur Neuordnung der Sozialverfassung". Zur dauerhaften Einrichtung, gebunden an Richtlinien und Weisungen der Reichsregierung und der Dienstaufsicht des Reichsarbeitsministers unterstehend, wurden die Treuhänder erst durch das "Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit" vom 20.1.1934 (RGBl. I, S. 45). Danach hatten die Treuhänder (auch: Reichstreuhänder) der Arbeit in erster Linie für die Erhaltung des Arbeitsfriedens zu sorgen, die in den einzelnen Betrieben zu erlassenden Betriebsordnungen, die Bestandteil des Einzelarbeitsvertrages wurden, zu überwachen und Tarifordnungen zu erstellen, die an die Stelle der Tarifverträge traten. In Folge der "Verordnung über die Lohngestaltung" vom 25.6.1938 (RGBl. I, S. 69) und der "Kriegswirtschaftsverordnung" vom 4.9.1939 (RGBl. I, S. 1609) erhielten die Reichstreuhänder immer weitergehende Vollmachten, die ihnen erlaubten, Lohn- und Arbeitsbedingungen der gesamten Industrie ihres Gebietes festzulegen.
Das Wirtschaftsgebiet Nordmark umfaßte die Provinz Schleswig-Holstein, das Land Hamburg, das Land Mecklenburg, die hannoverschen Kreise Land Hadeln, Stade und Harburg Land. Der "Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Nordmark" nahm auch die Aufgaben eines "Sachbearbeiters des Reichstreuhänders für den öffentlichen Dienst" und des "Sondertreuhänders der Heimarbeit für die Krabbenindustrie und die Industrie ähnlicher Meeresprodukte an der deutschen Küste" wahr. Akten hierzu sind nicht überliefert. Während des Zweiten Weltkrieges fungierte der "Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Nordmark" zudem als "Sondertreuhänder für die privaten und kriegsmarineeigenen deutschen Seeschiffswerften". Gebräuchlich waren daneben die Bezeichnungen "Sondertreuhänder für die deutschen Seeschiffswerften" und "Reichstreuhänder der Arbeit für die deutschen Seeschiffswerften".
Durch die "Verordnung über die Gauarbeitsämter" vom 27.7.1943 (RGBl. I S. 450) wurden für die Reichsverteidigungsbezirke Gauarbeitsämter mit den Aufgaben der Landesarbeitsämter und der Reichstreuhänder geschaffen. |
Archival history: | Die durch Kriegseinwirkung und Papierdiebstahl stark dezimierten Akten des "Reichstreuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Nordmark" gelangten über das 1945 wieder entstandene Landesarbeitsamt an die damalige Arbeitsbehörde und wurden 1951/52 in Teilen vom Staatsarchiv übernommen und provisorisch von Herrn Dr. Kausche verzeichnet. Im Dezember 1992/Januar 1993 wurde der Bestand neu geordnet und verzeichnet (hierzu: Geschäftsakte 2114-1/1/2).
Januar 1993 |
Kommentierte Beständeübersicht: | Durch das "Gesetz über die Treuhänder der Arbeit" vom 19.05.1933 wurde auch in dem Wirtschaftsgebiet Nordmark, das die Provinz Schleswig-Holstein, die Länder Hamburg und Mecklenburg und die hannoverschen Kreise Hadeln, Stade und Harburg Land umfaßte, die Institution des Treuhänders zunächst für eine Übergangszeit geschaffen. Zur dauerhaften Einrichtung wurden die Treuhänder erst 1934. Sie hatten in erster Linie für die Erhaltung des Arbeitsfriedens zu sorgen, Betriebsordnungen zu überwachen und Tarifordnungen zu erstellen, die an die Stelle der Tarifverträge traten. In den Jahren 1938/1939 erhielten die Treuhänder immer weitergehende Vollmachten, die ihnen erlaubten, Lohn- und Arbeitsbedingungen der gesamten Industrie ihres Gebietes festzulegen. 1943 wurden für die Reichsverteidigungsbezirke Gauarbeitsämter mit den Aufgaben der Landesarbeitsämter und der Reichstreuhänder geschaffen.
Der Best. enthält neben Firmenakten vor allem Akten über die Einführung lohnordnender Maßnahmen in einzelnen Betrieben. (My) |
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Conditions of access and use |
Finding aids: | Findbuch (Papier) |
| Scope |
| unverzeichnet |
Signierung: | Numerus currens |
| Alte AE-Nr. |
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Containers |
Number: | 1 |
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Related units of description |
Related units of description: | verwendet für: 613 Wirtschaftliche Vereinigungen (Beständegruppe)
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1979 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1657 |
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