Information on identification |
Ref. code: | 351-14 |
Title: | Arbeits- und Sozialwesen – Einzelfälle |
Laufzeit: | 1909 (ca.)-2019 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Number: | 4457 |
Running meters: | 63.81 |
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Information on context |
Administration history: | Von staatlicher Seite gewährte soziale Leistungen haben zwar eine lange Tradition, die Schaffung erster konkreter gesetzlicher Regelungen erfolgte allerdings erst im 19. Jahrhundert. Seither ist der Bereich der gesetzlich normierten sozialen Leistungen von erheblichen Wandlungen, Ausdifferenzierungen und Brüchen geprägt.
Reichsweit wurden unterschiedliche staatliche Fürsorgeleistungen in den Jahren 1924/1925 durch die „Reichsfürsorgepflichtverordnung“ und die „Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge“ normiert und durch die Wohlfahrtsämter bzw. Fürsorgeämter den Bedürftigen gewährt. Mit Inkrafttreten des Bundesozialhilfegesetzes (BSHG) am 01.06.1962 änderte sich dann die Bezeichnung der Leistung und des zuständigen Amtes grundlegend von „Fürsorge“ zu „Sozialhilfe“ und von „Fürsorgeamt“ zu „Sozialamt“. 1976 wurde das Bundessozialhilfegesetz Bestandteil des Sozialgesetzbuches (SGB), da seit den 1970er-Jahren schrittweise in Kraft trat. Die letzte große Reform der Sozialhilfe im Jahre 2005 war erneut mit einer wesentlichen Umgestaltung dieses Bereichs verbunden, unter anderem wurde das Bundessozialhilfegesetz durch die Bestimmungen des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) abgelöst.
In Hamburg fällt die Fürsorge/Sozialhilfe in den Zuständigkeitsbereich der 1928 geschaffenen Sozialbehörde, deren Name und Zuschnitt sich im Laufe der Jahre allerdings mehrfach änderte. Siehe hierzu die Informationen zur Verwaltungsgeschichte in den Beständen 351-10 I Sozialbehörde I und 351-10 II Sozialbehörde II.
Die seit 1929 der ebenfalls im Jahre 1928 geschaffenen Arbeitsbehörde unterstellte „Eigenunfallversicherung Hamburg“ war zuständig für Hamburger Bedienstete. Die Zusammenlegung der Arbeitsbehörde mit der Sozialbehörde erfolgte 1963.
Im Jahre 1985 wurde die Eigenunfallversicherung aus der Hamburgischen Verwaltung ausgegliedert und als „Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg“ in eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts überführt. Im Jahre 2007 erfolgte dann die Fusion mit der „Unfallkasse Schleswig-Holstein“ zur „Unfallkasse Nord“.
Oktober 2021, Miorandi/Nippel |
Archival history: | Bestandsname bis Oktober 2021: Arbeits- und Sozialfürsorge - Sonderakten |
| Dieser Bestand enthält Einzelfallakten unterschiedlicher Leistungsarten und Provenienzen. Besonders aus Akten mit einer langen Laufzeit und einem frühen Beginn gehen oftmals eingehende Informationen über die persönliche Situation der betroffenen Person/Familie hervor.
Einen Schwerpunkt des Bestands machen Fürsorge- bzw. Sozialhilfeakten aus, die von den Hamburger Bezirksämtern geführt werden. Diese Bezirksämter sind auch für die Kriegsopferfürsorge und das Blindengeld zuständig. Der Übergang von der Fürsorge zur Sozialhilfe wurde in den Einzelfallakten fließend vollzogen, ebenso können unterschiedlichen Leistungen innerhalb einer Akte vorkommen. Bei den Fürsorge- und Sozialhilfeakten wurde die Art der Leistung im Feld „Bemerkung“ konkretisiert, sofern es sich nicht um reguläre Sozialhilfeleistungen handelte. Folgende Stichworte wurden hier aufgenommen: Ausbildungsbeihilfe, Blindengeld, Eingliederungshilfe, erweiterte Fürsorgeunterstützung, Erziehungsbeihilfe, Familienunterhalt, Heimpflege, Hilfe zur Pflege, Kriegsopferfürsorge, Schulbegleitung, Schwerbeschädigtenfürsorge, Tuberkulosehilfe, Verschollenheitsrente, Wohngeld.
Einige Fallkonstellationen begründeten die Zuständigkeit des Landessozialamtes. Dies konnte unter anderem Leistungen an Haftentlassene, Heimbewohner oder Leistungen an Menschen mit Wohnsitz außerhalb Hamburgs/Deutschlands betreffen. In diesen Fällen waren nicht die Bezirksämter, sondern das Landessozialamt zentral zuständig. Staatliche Heime verwalteten als Teil der Behörde die Fürsorge- bzw. Sozialhilfeakten ihrer Bewohner selbst, sodass insbesondere aus dem Pflegeheim Farmsen auch nach der Privatisierung neben Bewohner- und Krankenakten eine größere Zahl von Fürsorge- bzw. Sozialhilfeakten in das Staatsarchiv Hamburg gelangte, die gemeinsam zu diesem Bestand hinzugefügt wurden.
Eine temporäre Besonderheit war das Amt für Familienunterhalt, dessen Dienststellen die Leistungen nach dem Familienunterstützungsgesetz vom 30.03.1936 (RGBl. I S. 327) bzw. Einsatz-Familienunterhaltsgesetzes vom 26.06.1940 (RGBl. I S. 911) gewährten. Diese Akten haben in den meisten Fällen nur einen geringen Umfang. Da bei Antragstellung Angaben über die Einkommenssituation gemacht werden mussten, geben sie allerdings Aufschluss über die vorherige finanzielle Lage der betroffenen Familie.
Die Akten der Sozialbehörde (Pflegeamt) über die dort geführten Vormundschaften und Pflegschaften stellen eine weitere Aktenart in diesem Bestand dar. Durch eine umfassende Gesetzesreform wurden die Gebrechlichkeitspflegschaften und Vormundschaften für Erwachsene im Jahre 1992 abgeschafft und das Rechtsinstitut der rechtlichen/gesetzlichen Betreuung eingeführt. Die Laufzeiten der wenigsten Akten der verzeichneten Ablieferung überschreiten jedoch dieses Datum. Parallel wurden v. a. auch beim Landesfürsorgeamt und beim Vormundschaftsgericht Akten zu den Personen geführt, deren Aktenzeichen in vielen Fällen in den Akten auch vermerkt sind. Die Aktenzeichen können Aufschluss über den Akteninhalt geben: „Vorm.“ / „Vm.“ = Vormundschaft, „Tr.“ = vermutlich Trunksucht, „SV“ = vermutlich Sozialverwaltung), „GV“ = Geldverwaltung.
Die Rentenakten der Eigenunfallversicherung (später: Landesunfallkasse) betreffen Personen, die während oder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Stadt Hamburg einen Gesundheitsschaden erlitten, der sie temporär oder dauerhaft in der Ausübung der beruflichen Tätigkeit einschränkte oder diese unmöglich machte. Führte der Unfall/die Erkrankung zum Tod der Person und war diese verheiratet und/oder hatte Kinder, so konnten Ansprüche auf Hinterbliebenenbezüge bestehen. |
| Aus dem Bereich des Schwerbehindertenrechts beinhaltet der Bestand Akten des Versorgungsamtes Hamburg über die Feststellung einer (Schwer-)Behinderung nebst eventueller besonderer Merkzeichen sowie die vor der Hauptfürsorgestelle durchgeführten Kündigungsschutzverfahren bei der Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter.
Die Fallakten zu Güte- und Sühneverfahren vor der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle unterscheiden sich von den anderen Aktentypen dieses Bestands insofern, als dass sie kein Behörde-Bürger-Verhältnis abbilden, sondern in der Regel rechtliche Konflikte zwischen Privatpersonen. Da die Stelle jedoch an die Sozialbehörde angebunden ist und sich das Angebot vornehmlich an Menschen mit geringeren finanziellen Mitteln richtet, erfolgte die Übernahme in diesen Bestand.
Des Weiteren enthält der Bestand Eingaben und Beschwerden, die von der Sozialbehörde als Aufsichtsbehörde bearbeitet wurden. Sie spiegeln die Wahrnehmung der betreffenden Bürger hinsichtlich des behördlichen bzw. gerichtlichen Handelns und den Umgang der Verwaltung mit diesen Beschwerden/Eingaben wider.
Bei den Akten der Gefangenenhilfe handelt es sich um Unterstützungsleistungen des Sozialamtes beim Aufbau einer neuen Lebensgrundlage für ehemalige Gefängnisinsassen, die diese unter der Bezeichnung „sozialintegrative Hilfen für Straffällige (ehemalige Entlassenenhilfe)“ über das Landessozialamt erhielten.
Oktober 2021, Miorandi/Nippel
Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 351-14 Arbeits- und Sozialwesen – Einzelfälle, Nr. …
Korrespondierende Bestände 351-9 Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge, 351-10 I Sozialbehörde I; 351-10 II Sozialbehörde II, 351-12 I Amt für Wohlfahrtsanstalten I, 351-17 pflegen & wohnen, 351-19 Amt für Heime |
Kommentierte Beständeübersicht: | Der Best. umfaßt Einzelfallakten aller Fürsorgezweige mit Ausnahme der Jugendfürsorge. Im einzelnen handelt es sich um Akten der Sozialhilfe- und Kriegsopferfürsorge, der Gefangenen- und Entlassenenfürsorge sowie um Rentenakten der Eigenunfallversicherung. Des weiteren finden sich hier Eingaben von Bürgern in Angelegenheiten der Sozialversicherung und des Versorgungsrechts. (Ga) |
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Conditions of access and use |
Access regulations: | Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. |
Finding aids: | Findbuch (Papier) |
| Scope |
| Ablieferungsliste |
| unverzeichnet |
Signierung: | Numerus currens |
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Containers |
Number: | 2 |
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Related units of description |
Related units of description: | verwendet für: 356-8 Arbeitsverwaltung - Personalakten, 1866-1971 (Bestand)
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1475 |
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