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213-12__ Ehrlinger, Erich, u.a., wegen Tötung von bei der Enterdung von Massengräbern (Exhumierung und Verbrennung der Leichen) in Weißrußland und im Bezirk Bialystok eingesetzten Juden und anderen Häftlingen durch Erschießen, Vergasen und Sprengung zweier Häftlingsbunker, sowie weitere Vergehen g
Ref. code: | 213-12__ |
Title: | Ehrlinger, Erich, u.a., wegen Tötung von bei der Enterdung von Massengräbern (Exhumierung und Verbrennung der Leichen) in Weißrußland und im Bezirk Bialystok eingesetzten Juden und anderen Häftlingen durch Erschießen, Vergasen und Sprengung zweier Häftlingsbunker, sowie weitere Vergehen gegen Juden und Häftlinge im Zeitraum von Oktober 1943 bis August 1944 unter Beteiligung des Sonderkommandos 1005 Mitte (Staatsanwaltschaft Hamburg 141 Js 204/60) |
Laufzeit: | (1943-1944) 1960-1967 |
Contains also: | Presseberichterstattung: Presse: "Gericht in Hamburg sucht Zeugen aus Berlin". in : BILD, 27.12.1967, S. 4. Text: Das Hamburger Schwurgericht sucht einen Zeugen aus Berlin. Er soll in einem Prozeß gegen Angehörige des Sonderkommandos 1005 aussagen, denen vorgeworfen wird, für die grausame Ermordung Tausender Juden verantwortlich gewesen zu sein. (sic) Der Gesuchte hat am 23. Oktober 1958 anonym Anzeige gegen den jetzt angeklagten ehemaligen Polizeibeamten Otto Goldapp erstattet. Die Anzeige wurde am 03.12.58 beim Postamt SW 11 aufgegeben. Der Anzeigende wird gebeten, sich beim Hamburger Schwurgericht oder bei der Staatsanwaltschaft zu melden.- Wichtige Zeugen: Best, Werner, Dr.; Bradfisch, Otto, Dr. |
| Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: 44 Bde. Hauptakten 9114 Bl.; 1 Nebenbd. zu Bd. 14: 200 Bl.; 4 Nebenbde. zu Bd. 18: ca. 300 Bl.; Nebenbd. zu Bd. 22: 129 Bl.; Nebenbd. zu Bd. 24: 186 Bl.; Nebenbd. zu Bd. 25: 191 Bl.; Nebenbd. zu Bd. 27: 93 Bl., Sonderbd. 37: 67 Bl.; 27 Bde. Handakten ca.5800 Bl., 3 Sonderbde. Zeugenaussagen zu Volksdt. Kompanie; 1 Sonderbd. Aussagen vor Untersuchungsrichter; Vollstreckungshefte; Anlagenbde. mit Parallelurteilen; Gnadengesuche; Personalakten Pol. beamte; Briefe an Schwurgericht; Zeugenliste; Feldpostbriefe eines Angeh. des SK 1005 - Mitte (Originale und Transkriptionen); russ. Vernehmungsprotokolle (übersetzt); 15 Ordner Dok., Lichtbildmappen (Täterfotos); Karteikarten.- Straftatbestand: Im Einzelnen u.a. folgende Tatvorwürfe: Vergasung von ca. 100 Häftlingen bei Maly Trostinetz am 15.12.1943; Erschießung von ca. 20 Häftlingen nordwestlich von Minsk am 21.12.1943; Erschießung eines arbeitsunfähigen Häftlings bei Smolewitsche zwischen dem 17. und 21.1.1944; Tötung von 15 Häftlingen in einem Gaswagen und von 3 Häftlingen, die die Leichen aus dem Gaswagen entfernt hatten am 26.1.1944; Vergasung von ca. 50 Häftlingen 30 km nördlich von Minsk am 02.04.1944; Erschießung eines arbeitsunfähigen Häftlings zwischen dem 02. und 04.04.1944 an einem unbekannten Ort; Erschießung von je mindestens sechs Häftlingen an vier aufeinanderfolgenden Tagen bei Mala Trostinetz zwischen dem 02.02 und 02.04.1944; Tötung von 62 Häftlingen durch Sprengung ihres Unterkunftsbunkers bei Pinsk am 27.04.1944; Erschießung von 20 Häftlingen nördlich Brest-Litowsk im Juli 1944; Erschießung von 60 Insassen eines Gefängnisses (davon 38 Männer, die für das Sonderkommando 1005 arbeiteten, zusätzlich 20 Frauen und zwei Kinder) bei Kobmyn am 16.06.1944; Tötung von etwa 50 Häftlingen durch Sprengung ihres Unterkunftsbunkers bei Slonim am 5.7.1944; Erschießung eines arbeitsunfähigen Häftlings zwischen dem 15.07. und 16.08.1944, und Erschießung von 25 Häftlingen am 17.08.44 bei Lonscha; Tatvorwürfe gegen die einzelnen Beschuldigten bzw. Angeklagten: I) Angeklagter Otto Hugo Goldapp: Gegen den Angeklagten Goldapp wurde bereits 1959 ermittelt, als in einem anonymen Brief angegeben wurde, der Beschuldigte soll Angehöriger des SD mit besonderen Aufgaben gewesen sein. Ihm habe ein Kommando von Polizisten unterstanden, die sich ihrerseits einer Anzahl von Verbrechern bedient haben sollen, um Morde zu begehen. Die soll der Beschuldigte im Sommer 1944 gestanden haben, woraufhin anonym Anzeige erstattet wurde. Der Beschuldigte bestritt jegliche strafbare Handlungen und behauptete, er sei beim Polizeibataillon 301 in Kielce für den Fahrzeugpark zuständig gewesen. Die Erschießung eines Arbeitskommandos bei Janow konnte nicht geklärt werden. Dort soll eine Enterdungsaktion stattgefunden haben, anschließend wurden die Arbeitskräfte erschossen. Möglicherweise waren damit der Einsatz entweder in Lomscha oder Kobryn gemeint. Es konnte nicht nachgewiesen werden, daß das Sonderkommando 1005-Mitte bei Janow tätig war. Die Erschießung von sechs Häftlingen aus dem SD-Gefängnis in Pinsk am 27.05.1944 durch die drei Angeklagten kann wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden. Zwei Erschießungen des Beschuldigten Otto Erich Drews werden nicht angeklagt, da sie neben den zu erwartenden Strafen nicht ins Gewicht fallen. |
| II) Angeklagter Max Hermann Richard Krahner: Tötung von Häftlingen des Sonderkommandos 1005, im Einzelnen: 1. Befehl zur Vergasung von 100 Häftlingen und Erschießung von 6 Häftlingen, die die Leichen der Vergasten auszuladen hatten bei Mala Trostinez am 15.12.1943; 2. Erschießung von 20 Häftlingen am 21.12.1943 bei Minsk, die im Glauben gelassen wurden, sie würden freigelassen werden; 3. Befehle zur Erschießung arbeitsunfähiger Häftlinge bei Smolewitsche zwischen 17. und 21.01.1944, zur Vergasung von mindestens 15 Häftlingen in einem Gaswagen am 26.01.1944 bei Smolewitsche, zur Erschießung von drei Häftlingen am 26.01.1944 bei Smolewitsche, die die Leichen der Vergasten ausladen mußten; 4. Befehl zur Erschießung eines arbeitsunfähigen Häftlings zwischen dem 02.02. und 02.04.1944 bei Minsk und Befehl zur Vergasung von mindestens 50 Häftlingen in einem Gaswagen am 02.04.1944; 5. Befehl zur Erschießung von mindestens sechs Häftlingen bei Mala Trostinez, die vorher zur Exhumierung und Verbrennung von Leichen eingesetzt waren; 6. Befehl zur Sprengung eines Unterkunftsbunkers, wobei am 27.05.1944 bei Pinsk mindestens 62 Häftlinge getötet wurden; 7. Befehl zur Erschießung von mindestens 20 Häftlingen des Teilkommandos Fischer nordöstlich von Brest-Litowsk im Juli 1944; 8. Erschießung von mindestens 60 Insassen des Gefängnisses Kobryn, nämlich 38 Männer, die für das Sonderkommando 1005 Mitte eingesetzt waren, sowie 20 Frauen und 2 Kinder am 18.06.1944 bei Kobryn, unter Ausnutzung ihrer Arglosigkeit; 9. Befehl zur Tötung von mindestens 50 Häftlingen in ihren Unterkünften durch Granatexplosionen bei Slonim am 05.07.1944, wobei die Häftlinge unter Vortäuschung eines Fliegeralarms in ihre Unterkünfte gelockt worden waren; 10. Befehl zur Erschießung eines Häftlings mit Brandwunden bei Lomscha zwischen dem 15.07. und 16.08.1944, sowie Befehl zur Erschießung von mindestens 25 Häftlingen in mehreren Gruppen bei Lomscha am oder um den 17.08.1944; III) Angeklagter Goldapp: 1. Lockung von 100 Häftlingen durch Vortäuschungen oder Versprechungen in Gaswagen am 15.12.1943 bei Mala Trostinez, die anschließend vergast wurden sowie Erschießung der sechs Häftlinge, die die Leichen ausladen mußten, wobei er einen Häftling selbst erschoß; 2. Leitung der Erschießung von 20 Häftlingen durch Schutzpolizei am 21.12.1943 in der Nähe von Minsk; 3. Anwesenheit bei der Tötung eines arbeitsunfähigen Häftlings bei Smolewitsche zwischen dem 17. und 26.01.1944, sowie leitende Mitwirkung bei der Vergasung von mindestens 15 Häftlingen am 26.01.1944 bei Smolewitsche, sowie bei der Erschießung von drei Häftlingen, die die Leichen aus dem Gaswagen geholt hatten; 4. Anwesenheit bei der Erschießung eines krank gemeldeten Häftlings zwischen dem 02.02. und 02.04.1944 nahe Minsk, sowie Leitung der Vergasung des Arbeitskommandos von mindestens 50 Häftlingen am 02.04.1944 auf Befehl Krahners; 5. Tötung von mindestens 62 Häftlingen im Unterkunftsbunker durch Sprengung bei Pinsk am 27.05.1944, über die Tötungsabsicht täuschte er die Häftlinge durch Reden und Zigarettengeschenke; 6. Mitwirkung bei der Erschießung von 60 Gefängnisinsassen am 18.06.1944 bei Kobryn; 7. Mitwirkung bei der Tötung von mindestens 50 Häftlingen bei Slonim am 05.07.1944, indem er den Angeklagten Krahner beriet; 8. Zulassen der Tötung eines arbeitsunfähigen Häftlings zwischen dem 15.07.1944 und 16.08.1944 bei Lomscha und Leitung der Erschießung von 25 Häftlingen am 17.08.1944; IV) Angeklagter Drews: 1. Mitwirkung bei Vergasung von 100 Häftlingen bei Mala Trostinez am 15.12.1943 und Mitwirkung bei Erschießung von 6 Häftlingen, wobei er mindestens einen selbst erschoß; 2. Mitwirkung bei Erschießung von 20 Häftlingen am 21.12.1943 bei Minsk; |
| 3. Erschießung eines arbeitsunfähigen Häftlings bei Smolewitsche zwischen dem 17. und 26.01.1944 aus eigenem Entschluß, sowie Mitwirkung bei Vergasung am 26.01.1944 bei Smolewitsche sowie Erschießung von drei Häftlingen am 26.01.1944 bei Smolewitsche; 4. Anwesenheit bei Erschießung eines krank gemeldeten Häftlings zwischen dem 02.02.1944 und dem 02.04.1944 bei Minsk sowie Anwesenheit bei Vergasung von mindestens 50 Häftlingen am 02.04.1944 bei Minsk; 5. Mitwirkung bei der Sprengung der Häftlingsunterkünfte und dadurch Tötung von mindestens 62 Häftlingen bei Pinsk am 27.05.1944; 6. Mitwirkung bei Erschießung von mindestens 60 Gefängnisinsassen bei Kobryn am 18.06.1944; 7. Mitwirkung bei der Tötung von 50 Häftlingen in ihrem Unterkunftsbunker bei Slonim am 05.07.1944; 8. Anwesenheit bei Tötung eines arbeitsunfähigen Häftlings bei Lomscha zwischen dem 15.07.1944 und dem 16.08.1944 sowie Erschießung von mindestens 25 Häftlingen mit einer Maschinenpistole vermutlich am 17.08.1944 bei Lomscha. Erläuterungen: Leiter der Aktion 1005 war der SS-Standartenführer Paul Blobel, früher Führer des Einsatzkommandos 4a der Einsatzgruppe C, in dieser Funktion verantwortlich für das Massaker von Babi Yar bei Kiew. In seiner Funktion als Leiter der Aktion 1005 unterstand er dem Leiter des Amtes IV, Müller, im RSHA. Blobel unternahm zunächst Reisen nach Osteuropa, um die geeignetste Form der Leichenbeseitigung zu entwickeln, wobei Versuche im Vernichtungslager Chelmno (Kulmhof) die Verbrennung der Leichen auf Scheiterhaufen aus Holz mit Beigabe von Öl als Brennstoff als geeignetste Form ergaben. Knochenreste wurden in Knochenmühlen zerkleinert und mit Asche verstreut. Aufgrund der sich abzeichnenden Niederlage wurde die Vernichtung der Leichen in den Massengräbern eine Aufgabe von großer Wichtigkeit. Blobel schuf Sonderkommandos an einzelnen Dienststellen, die für die Verbrennung der Leichen zuständig waren. Auf seinen Reisen wurde er von dem verstorbenen Beschuldigten Arthur Karl Alexander Harder begleitet. Für die sog. Enterdung - die Exhumierung und Verbrennung - waren Juden sowie russische und polnische Zwangsarbeiter eingesetzt, die nach Beendigung der Arbeiten selbst getötet wurden. Die Geheimhaltung zur Enterdungsaktion erforderte verschlüsselte Tarnbezeichnungen - die Berichte waren als Wetterberichte aufgezogen; die Zahl der "Wolkenhöhe" bezeichnete die Anzahl der beseitigten Leichen; "Regenmenge" die Zahl der verwendeten und später getöteten Arbeitskräfte. Die Aktion 1005 endete im Spätsommer/Herbst 1944, es waren fast alle Massengräber vernichtet worden. Das Sonderkomando 1005 unterstand sowohl Blobel als auch dem BdS Minsk. Der Beschuldigte Erich Ehrlinger war seit dem 18.10.1943 BdS Rußland-Mitte und Weißruthenien, früher Führer des EK 1b der EG A. 1942 fanden in Minsk viele Massenhinrichtungen von Juden (vor allem aus Wien, Königsberg, Theresienstadt, Köln) statt, mindestens 13.500 Menschen wurden dabei in der Nähes des Gutes Mala Trostinez, einer früheren Kolchose in der Nähe von Minsk, ermordet, teils durch Erschießung, teils durch Gaswagen, die der KdS-Dienststelle Minsk zur Verfügung standen. Mitte 1942 wurden 9000 Juden des Ghettos Minsk getötet; im Oktober 1943 bei der Liquidierung des Ghettos Minsk 4000 Juden. Nach einem Besuch Blobels bei Ehrlinger kam es zur Aufstellung eines Sonderkommandos, das als Sonderkommando 1005 - Mitte bezeichnet wurde. Erster Führer war der Beschuldigte Harder; sein Nachfolger, vermutlich ab Mitte November 1943 war der Beschuldigte Friedrich Eduard Wilhelm Seekel, der dann aber am 07.12.1943 zum HSSPF Minsk, von Gottberg, versetzt wurde. Sein Nachfolger wurde der Beschuldigte Krahner, der diese Funktion bis zum Ende der Aktion ausübte. |
| Die Anleitung der Zwangsarbeiter wurde von volksdeutschen SD-Angehörigen durchgeführt, die unter dem Kommando des Beschuldigten Adolf Rübe (zu lebenslänglichem Zuchthaus in Karlsruhe 3a Ks 2/49 verurteilt) standen. Der Beschuldigte Rübe hatte sich bei Himmler gegen die rücksichtslose Behandlung von Mülleimern durch die Müllabfuhr (!) verwendet und war Verwalter des Ghettos von Minsk, wo er zahlreiche eigenmächtige Tötungen beging. Nach Liquidierung des Ghettos von Minsk war er Angehöriger des SK 1005 - Mitte. 30 bis 40 Angehörige der Schutzpolizei bewachten die Arbeitskräfte des SK 1005. Führer der Bewachungsmannschaft und Vertreter des Beschuldigten Krahner war der Beschuldigte Goldapp. Die Exhumierung ging in der Regel so vor sich, daß das Gelände abgesperrt wurde. Ein innerer Ring von Schutzpolizei und volksdeutschen Wachposten bewachte die Arbeitskräfte, ein äußerer Ring sollte Unbefugten den Zutritt verwehren. Die Leichen wurden mit Haken aus der Erde geholt, auf Holztragbahren zum Scheiterhaufen gebracht und mit Benzing oder Stabbrandbomben in Brand gesetzt. Auch nach der Liquidierung des Minsker Ghettos erschossene Juden wurden verbrannt. Außerdem wurden Leichen in Gaswagen angeliefert, die ebenfalls auf den Scheiterhaufen kremiert wurden. Außerdem wurden einmal drei Juden - zwei Männer und eine Frau - lebendig verbrannt. Die Arbeitskräfte stammten aus Lagern, in die sie entweder schuldlos oder wegen geringfügiger Delikte eingeliefert worden waren. Es handelte sich nicht um Partisanen oder rechtskräftig zum Tod verurteilte Häftlinge. Durch den Beschuldigten Goldapp wurden sie durch Verteilung von Schnaps, Versprechen der Freilassung und anderen Täuschungsmanövern im Glauben gehalten, daß sie nichts zu befürchten hätten. Erläuterungen zu den Tatvorwürfen: A) In Mala Trostinez wurden von Ende Oktober bis Mitte Dezember 1943 Zehntausende von Leichen ausgegraben, die Mindestzahl beträgt 26.500. Es waren etwa 50 bis 100 Arbeitskräfte eingesetzt. 100 Juden, die sich geweigert hatten, die Arbeiten zu tun, wurden unter Leitung des Beschuldigten Harder vergast. Am 15.12.1943 wurden 45 Arbeitskräfte im Gaswagen getötet. Der Beschuldigte Goldapp hatte vorher eine Rede gehalten, in der er ihnen für ihre Arbeit danke und ankündigte, sie würden jetzt nach Minsk gefahren, jeder erhielt zum Baden Seife und Handtuch. Außerdem mußten die Arbeiter eine Schweigeerklärung unterzeichnen. Vier andere Gefangene (die aber nicht zum SK 1005 gehört hatten) luden nun die Leichen auf einen Scheiterhaufen und wurden danach selbst erschossen und verbrannt. B) Einstellung bzgl. Tatkomplex 2 der Anklage gegen alle drei Angeklagten. C) In Smolewitsche war das SK 1005 - Mitte vom 17.01.1944 bis Ende Januar 1944. Exhumiert wurden vermutlich 1000 Leichen in einer Kiesgrube. Arbeitskräfte waren wieder mindestens 20 Häftlinge des Arbeitslagers Minsk. Einen Gefangenen, der sich vor der Arbeit ekelte, erschoß der Angeklagte Drews. Zwischen dem 26. und 28.01.1944 wurden die Arbeitskräfte vergast, die Leichen von anderen Gefangenen ausgeladen, diese wiederum erschossen. D) Vom 02.02.1944 bis 02.04.1944 war das Kommando etwa 30 km von Minsk eingesetzt. Zwischen 10.000 und 20.000 Leichen wurden dort exhumiert. Versehentlich befanden sich bei den Arbeitskräften sechs Partisanen, die ausgesondert und in Mala Trostinez erschossen wurden. Ein arbeitsunfähiger Gefangener wurde erschossen; eine Beteiligung der Angeklagten war nicht nachzuweisen. Ebenso war den Angeklagten die Tötung der Arbeitskräfte nicht nachzuweisen. E) Ein Teilkommando unter Führung des Beschuldigten Rübe exhumierte Leichen aus Bombentrichtern bei Mala Trostinez, es handelte sich um die Überreste von etwa 200 bis 300 Menschen. Sechs Arbeitskräfte waren tätig, die nach Abschluß der Arbeiten erschossen wurden. |
| F) Nach Abschluß der Exhumierungen und Verbrennungen in der Gegend von Minsk wurde das SK 1005 Mitte in Pinsk in den Pripjetsümpfen eingesetzt. Zwei große Massengräber mit 20.000 Leichen jüdischer Opfer wurden ausgegraben, in einem befanden sich nur Leichen von Kindern. Anfangs wurde hier ein Bagger der Organisation Todt eingesetzt, der sich aber als untauglich erwies. 25 Arbeitskräfte des örtlichen SD-Gefängnisses wurden am 27.05.1944 getötet. Zu diesem Zweck wurden in der Bunkerunterkunft der Arbeitskräfte durch den Angeklagten Goldapp Sprengsätze angebracht. Verwundete Menschen wurden nach der Sprengung durch Schüsse getötet. G) Das Teilkommando Fischer war bei sog. Enterdungen in Bereza-Kartuska und Brona-Gora tätig. Der Angeklagte Krahner besuchte es mehrfach auf Inspektionsreisen. Die Arbeitskräfte aus dem Gefängnis Brest-Litowsk wurden getötet. Eine Beteiligung daran konnte dem Angeklagten Krahner nicht nachgewiesen werden. H) Am 02.06.1944 begann ein Einsatz in Kobryn in den Pripjet-Sümpfen, wo etwa 2000 Leichen verbrannt wurden. Ein einheimischer Bauer wies das Kommando auf die Lage des Massengrabes hin, wobei dem Angeklagten Krahner die Vergeblichkeit des Unterfangens klar wurde, alle Mitwisser der Verbrechen zu beseitigen. Arbeitskräfte waren Häftlinge des SD-Gefängnisses Kobryn. Außerdem waren dort noch etwa 60 weitere Gefangene untergebracht. Da die Arbeitskräfte des SK 1005-Mitte Kontakt mit den Gefangenen hatten, wurde beschlossen, alle zu töten. Sie wurden auf Lkws zu einer Erschießungsstelle gebracht und alle erschossen. Die Beteiligung des Angeklagten Drews an der Exekution steht fest. Der Angeklagte Goldapp erteilte Anweisungen. I) Am 25.06.1944 kam das SK 1005-Mitte nach Slonim, wo einige Tausend Leichen (Zahl konnte nicht geklärt werden) beseitigt wurden. Da die Front herannahte, befahl der Angeklagte Krahner) die Einstellung der Arbeiten am 05.07.1944. Die Arbeitskräfte -30 Gefangene aus dem Polizeigefängnis Slonim- wurden in einen Bunker gebracht unter dem Vorwand, es sei Fliegeralarm. Handgranaten wurden gebündelt und in den Bunker geworfen; überlebende Opfer erschossen, schließlich Öl zur Verbrennung der Leichen in den Bunker gegossen. K) Vom 15.07.1944 bis Mitte August 1944 kam es zum Einsatz in Lomscha (westlich von Bialystok). Arbeitskräfte waren 20 polnische Zivilisten oder auch Gefängnisinsassen mit geringfügigen Delikten. Ein Gefangener erlitt Verbrennungen und wurde hinterrücks erschossen. Eine Beteiligung der drei Angeklagten war nicht feststellbar. Nach dem 14.08.1944 kam es zur Tötung von 20 Arbeitskäften. Die Beteiligung der Angeklagten Goldapp und Drews steht dabei fest. Nach der Tötung erfolgte die Verlegung nach Lodz, wo das Kommando das geräumte Ghetto nach versteckten Juden durchkämmte. Entdeckte Juden wurden nach Auschwitz deportiert. |
Vorsitzender Richter: | Ehrhardt; Sarstedt (BGH) |
Staatsanwalt: | Tegge; Taube; Otto; Koch, Dr. (1959); Dr. Westram (BGH) |
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren: | Staatsanwaltschaft Hamburg 141 Js 204/60, früher 141 Js 964/58; 4110/ 17E - 1 - 17 E - 3.- Parallelverfahren: Karlsruhe 3a Ks 2/49; Karlsruhe VI Ks 1/60; Freiburg 1 Ks 2/64. |
Angeklagte / Beklagte: | Ehrlinger, Erich, geb. am 14.10.1910 in Giengen/Brenz, BdS Rußland-Mitte/Weißruthenien 18.10.1943-31.03.1944, SS-Standartenführer |
| Krahner, Max Hermann Richard, geb. am 08.03.1904 in Neustadt an der Orla/Thüringen, gest. am 31.05.1997 in Köln, Führer d.SK 1005-Mitte ab 07.12.1943, SS-Hauptsturmführer |
| Goldapp, Otto Hugo, geb. am 02.01.1898 in Szargillen/Kreis Labiau/Ostpreußen, gest. am 04.09.1984 in Saulgrub, Stellvertreter des Kommandoführers Krahner, Revieroberleutnant der Schutzpolizei (ab 01.07.1944) |
| Drews, Otto Erich, geb. am 30.05.1910 in Groß-Potanen/Kreis Gerdauen/Ostpreußen, gest. am 23./24.08.1974 in Flensburg, Vorgesetzter der Bewachungskräfte, Zugwachtmeister d. Schutzpolizei der Reserve |
| Harder, Arthur Karl Alexander, geb. am 19.09.1910 in Frankfurt/Main, gest. am 03.02.1964 in Frankfurt am Main, Führer SK 1005 - Mitte; Adjutant Blobels, SS-Hauptsturmführer |
| Seekel, Friedrich Eduard Wilhelm, Dr., geb. am 20.05.1910 in Berlin, gest. am 02.06.1960 in Emde (Selbstmord), Führer Sonderkommando 1005-Mitte, SS-Sturmbannführer; Kriminalrat |
| Rübe, Adolf, geb. am 18.05.1896 in Karlsruhe, Kriminalsekretär |
Date of birth: | 10/14/1910 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2000 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1364868 |
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