710-1 I_Ee 16 Das Land Dithmarschen erwidert auf die Klage des Rates der Stadt über Räubereien auf der Elbe, dass alle der Tat Verdächtigen geschworen hätten, niemals einen Kaufmann berauben zu wollen, und dass Zuwiderhandelnde als verfestet gelten sollen - Meldorf, 1304.07.06 (Bestelleinheit)

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Ref. code:710-1 I_Ee 16
Title:Das Land Dithmarschen erwidert auf die Klage des Rates der Stadt über Räubereien auf der Elbe, dass alle der Tat Verdächtigen geschworen hätten, niemals einen Kaufmann berauben zu wollen, und dass Zuwiderhandelnde als verfestet gelten sollen - Meldorf
Level:Bestelleinheit

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Publications:HUB 2, 62.
 

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Number:1
 

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Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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