Information on identification |
Ref. code: | 323-2 |
Title: | Bebauungsplankommission von 1892 |
Laufzeit: | 1889-1923 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Number: | 955 |
Running meters: | 14.00 |
|
|
Information on context |
Administration history: | Infolge starker Bevölkerungszunahme gegen Ende des 19. Jahrhunderts begann eine rege, sich ständig steigernde Bautätigkeit in den nördlichen Teilen des hamburgischen Staatsgebiets. Um der Gefahr einer später nicht mehr rückgängig zu machenden Fehlentwicklung zu begegnen und um insbesondere die öffentlichen Verkehrsanlagen zweckmäßig gestalten zu können, mußte die planlose Bebauung eines Geländes, das zum überwiegenden Teil in Privathand lag, vermieden werden. Zu diesem Zweck wurde das „Gesetz vom 30. Dezember 1892, betreffend den Bebauungsplan für die Vororte auf dem rechten Elbufer” geschaffen, dem im Laufe der Jahre mehrere Novellen folgten.
Eine Bebauungsplanung war nur für Gelände auf dem rechten Elbufer vorgesehen, da sich die Grundstücke auf der anderen Elbseite ohnehin zumeist in Staatsbesitz befanden und großenteils Hafen- und Industriegebiet darstellten. Für Gebiete, die nicht den Bestimmungen des Bebauungsplangesetzes unterlagen, galt weiterhin das Baupolizeigesetz vom 3.7.1865 in der Fassung vom 21.6.1882.
Durch den Bebauungsplan wurden die für öffentliche Anlagen zu verwendenden Bodenflächen bezeichnet und die erforderlichen Bestimmungen über Straßenlinien und -höhen, Baulinien und sonstige Beschränkungen für Bebauung und Nutzung des Grundeigentums vorgeschrieben. Um Schädigungen der von der Bebauungsplanung betroffenen Grundeigentümer, deren Grundstücke wegen des eingeschränkten Nutzungsrechts in vielen Fällen an Wert verloren, weitestgehend zu vermeiden, wurden ausführliche Bestimmungen über staatliche Entschädigungspflicht geschaffen.
In Gebieten, die als Villen- oder doch reine Wohngegenden erhalten bleiben oder geschaffen werden sollten, war die Errichtung von Fabriken und solcher gewerblichen Betriebe, die die Nachbarschaft durch Lärm oder Geruch belästigten, nicht statthaft.
Nachdem eine mit der Ausarbeitung eines Stadterweiterungsplanes beauftragte Kommission Vorarbeiten geleistet hatte, wurde zur Ausarbeitung der Bebauungspläne die Bebauungsplankommission durch Senat und Bürgerschaft am 12./30.12.1892 eingesetzt. Diese Kommission bestand aus drei Mitgliedern des Senats und sechs Mitgliedern der Bürgerschaft und konstituierte sich in ihrer ersten Sitzung am 11. Februar 1893. Die Sitzungen fanden anfänglich zweimal wöchentlich, in späteren Jahren weniger häufig statt. |
| Ausgearbeitete Entwürfe wurden öffentlich ausgelegt und in amtlichen Mitteilungsblättern sowie durch Presse und Buchhandel bekanntgemacht; die betroffenen Grundeigentümer wurden direkt zur Kenntnisnahme aufgefordert. Sie konnten Einsprüche, Änderungsvorschläge und Entschädigungsansprüche einreichen. Darauf beriet die Kommission den Plan erneut und legte die geänderte Fassung dem Senat und der Bürgerschaft zur Beschlußfassung vor. Auch gegenüber dieser Fassung stand den Grundeigentümern ein Einspruchsrecht zu. Erst nach Veröffentlichung und nachfolgender Überarbeitung der bereits geänderten Fassung erfolgte die endgültige Feststellung des Bebauungsplans. Notwendige, nicht erhebliche Änderungen konnten auch noch später von Kommission und Senat genehmigt werden.
Die Arbeit der Kommission begann mit der Aufstellung eines Generalplans, um damit Grundzüge und Richtlinien der Bebauungsplanung zu schaffen. Als erste Pläne wurden die für die Vorortsbahn nach Ohlsdorf und die Alsterkanalisierung bis Fuhlsbüttel veröffentlicht (Februar 1894). In rascher Folge schlossen sich die Pläne für die einzelnen Stadtteile an. Die Kosten der Ausführung der Bebauungsplanung wurden aus dem Stadterweiterungsfonds bestritten, der aus dem Verkaufserlös von Staatsgrundstücken und aus Anliegerbeiträgen gebildet wurde. |
Archival history: | Das nachstehend verzeichnete Schriftgut gelangte 1927 von der Baudeputation an das Staatsarchiv. Bei der vorliegenden Neuordnung wurde die bisherige Ordnung aufgegeben; die Akten selbst blieben unverändert. Die vorgenommenen Kassationen erstreckten sich insbesondere auf die an Grundeigentümer ergangenen Aufforderungen, von den öffentlich ausgelegten Bebauungsplänen Kenntnis zu nehmen, sowie auf die Ermittlung von Grundeigentümern oder anderweitig Berechtigten. Von beiden Gruppen blieben Beispiele erhalten. Außerdem wurde belangloses oder mehrfach vorhandenes Schriftgut kassiert. Dadurch konnte der Umfang des Bestandes von 30 laufenden Metern auf 12,80 laufende Meter verringert werden.
Die unter „Bodenordnung” zusammengefaßten Akten sollen nur befristet aufbewahrt werden.
April 1968, Möhring
Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2012. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 323-2 Bebauungsplankommission, Nr. ...
Siehe auch: Bestand 324-4 Baupflegekommission |
|
Conditions of access and use |
Finding aids: | Scope |
Signierung: | Numerus currens |
|
Information on related materials |
Related material: | Bebauungspläne nach dem Bebauungsplangesetz von 1892 sind vorhanden im Bestand 720-1 Karten, Pläne, Luftbilder, Fotos und Plakate Gruppe 344-09. |
|
|
Containers |
Number: | 1 |
|
Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: 353-1 Senats- und Bürgerschaftskommission für die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse, 1892-1927 (Bestand)
|
|
Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1210 |
|
Social Media |
Share | |
|