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213-12__ Becker, Werner, u.a., wegen Massenerschießung von mindestens 1000 Juden aus dem Ghetto Podhajce am 06.06.1943 und von ca. 1000 Juden in Brzezany am 12.06.1943, sowie von über 1000 Juden aus dem Ghetto Rohatyn zwischen dem 06.06. und dem 09.06.1943 durch Angehörige der Gendarmerie Podhajce
Ref. code: | 213-12__ |
Title: | Becker, Werner, u.a., wegen Massenerschießung von mindestens 1000 Juden aus dem Ghetto Podhajce am 06.06.1943 und von ca. 1000 Juden in Brzezany am 12.06.1943, sowie von über 1000 Juden aus dem Ghetto Rohatyn zwischen dem 06.06. und dem 09.06.1943 durch Angehörige der Gendarmerie Podhajce, der Volksdeutschen Mittelstelle (VOMI) Brzezany, der Sipo-Außenstelle Tarnopol und des SS-Polizei-Regiments 23, I. Bataillon (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 1/66) |
Laufzeit: | (1943) 1965-1976 |
Contains also: | Enthält u.a.: Umfang / Inhalt: 30 Bde. Hauptakten (5598 Bl.), 5 Bde. Handakten (1100 Bl.), Lichtbildmappe (Täter, Tatorte, Opfer), 6 Bde. Kartei (Personalunterlagen), 15 Bde. Dokumente, 13 Bde. Vernehmungen, Zeugenkartei, Personalunterl., Kosten-, Vollstreckungs-, Gnadenhefte.- |
| Straftatbestand: Massenerschießung von mindestens 1000 Juden aus dem Ghetto Podhajce am 06.06.1943 und von ca. 1000 Juden in Brzezany am 12.06.1943, sowie von über 1000 Juden aus dem Ghetto Rohatyn zwischen dem 06.06. und dem 09.06.1943 durch Angehörige der Gendarmerie Podhajce, der Volksdeutschen Mittelstelle (VOMI) Brzezany, der Sipo-Außenstelle Tarnopol und des SS-Polizei-Regiments 23, I. Bataillon 1) Der Judenrat in Rohatyn hatte eine Krankenstube für die Typhuskranken eingerichtet. Angehörige der Sipo-Außenstelle Tarnopol erschienen Anfang März 1943 und erschossen alle Kranken, das Pflegepersonal und den Arzt. Da die Täter nicht ermittelt werden konnten, stellte die StAnw. Kiel das Verfahren ein. 2) Die Verantwortlichen für die Erschießung jüdischer Frauen im Februar oder März 1943 auf dem Friedhof in Brzezany konnten ebenfalls nicht ermittelt werden. 3) Erschießung von Typhuskranken im Behelfskrankenhaus im Ghetto in Podhajce im Frühjahr 1943 durch Angehörige der Sipo aus Tarnopol. Der Beschuldigte Johannes Nowotsch gab an, er sei als Postenführer verpflichtet gewesen, dem Gendarmeriezug über das Auftreten von Fleckfieberfällen zu berichten. 4) Im April 1943 wurden in Brzezany alle Juden aus den Häusern getrieben, die arbeitsfähigen Juden selektiert und ins Gefängnis, später in ein Lager gebracht. Die nicht als arbeitsfähig eingestuften Juden wurden erschossen. 5) Im Frühjahr 1943, eine Woche vor Pessach, wurden alle alten Juden vom jüdischen Ordnungsdienst in Begleitung deutscher Gendarmerie im Keller des Judenratsgebäudes gesammelt. Es sollen alle auf dem jüdischen Friedhof erschossen worden sein. Bezüglich dieser Taten wurde das Verfahren am 10.08.73 eingestellt, da die Täter nicht ermittelt weden konnten. 6) Außerdem wurde im Rahmen der "Judenrein"-Aktion in Podhajce am 06.06.1943 die übriggebliebene jüdische Bevölkerung vernichtet. Die Leitung hatte die Sipo-Außendienststelle Tarnopol. Die Organisation sah wie folgt aus: Einige Tage vor der Ermordung wurde außerhalb von Podhajce ein Massengrab ausgehoben. Den Juden wurden eine Ausgangssperre erteilt. Die Angehörigen des Gendarmeriepostens Brzezany unter Führung des Beschuldigten Otto Taubhorn und Gendarmen aus Podhajce trafen sich außerhalb der Stadt, um bei den Juden keinen Verdacht zu erregen. Der Beschuldigte Otto Taubhorn gab dem Beschuldigten Johannes Nowotsch den Befehl, das Ghetto zu umstellen. Außerdem stießen Angehörige der Sipo aus Tarnopol und Hiwis zur Gendarmerie. Die Räumung führten Sipo, Gendarmerie, ukrainische Polizei und jüdischer Ordnungsdienst durch. Dabei wurden bereits Juden erschossen. Der Beschuldigte Johannes Nowotsch informierte den Beschuldigten Alexander Mosgunoff (auch Mosgunow od. Mozgunow) über die bevorstehende Räumung. Der Beschuldigte Alexander Mosgunoff (auch Mosgunow od. Mozgunow), dessen Aufgabe es war, nach Judenaktionen Eigentum und Habe der Ermordeten im Ghetto zu sammeln und für die SS sicherzustellen, wurde von bevorstehenden Judenaktionen benachrichtigt und fuhr mit etwa 20 bis 30 Pferdegespannen in das betreffende Ghetto und nahm das Eigentum der Juden an sich. Dann begab er sich zur Exekutionsstätte und ließ dort die Kleidung der Juden holen. So erschien er auch dieses Mal mit volksdeutschen Helfern und eignete sich Kleidung, Wäsche, Bettzeug und anderes Eigentum der Ghettobewohner an. Die Juden wurden teils zu Fuß, teils per Lkw zur Erschießungsstätte getrieben bzw. gebracht. Die Exekution führten Angehörige der Sipo, der Gendarmerie und ukrainische Polizisten durch. Mindestens 1000 Juden wurden durch Genickschuß ermordet. Das Massengrab wurde nicht genügend fest geschlossen, so daß Blut nach außen drang und Hunde sich an die Leichen wagten. |
| Der Beschuldigte Werner Becker stritt die Beteiligung ab, dies ist jedoch unglaubwürdig. Der Beschuldigte Johannes Nowotsch gab zu, an der Aktion insofern teilgenommen zu haben, indem er Gendarmen zur Absperrung einteilte. Der Beschuldigte Otto Taubhorn leitete den Einsatz der Gendarmerie und ukrainischen Polizei bei Absperrung, Räumung des Ghettos und auf dem Exekutionsgelände. Die weiteren Beschuldigten waren in verschiedenen Funktionen - Absperrung, Exekution - beteiligt. Die Beschuldigten Herbert Karl Alwin Schmidt und Horst Adolf Helmut Becker ließen als Baudienstführer die Gruben ausheben. Dies ließ sich jedoch nicht bestätigen. 7) Am 08.06.1943 wurde die Stadt Podhajce für "judenrein" erklärt. Alle Juden, die sich noch im Ort aufhielten, hatten gemäß der 3. Verordnung über Aufenthaltsbeschränkungen im Generalgouvernement vom 15.10.1941 den Ghettobereich unbefugt verlassen und damit ein "todeswürdiges" Verbrechen begangen und konnten somit an Ort und Stelle erschossen werden. Die Aktion vom 06.06.1943 in Podhajce hatten viele Juden in unterirdischen Gängen versteckt überlebt. Die Juden konnten nicht mehr heraus und hatten keinerlei Rechte mehr auf Lebensmittelzuteilung. Gleichzeitig hatte die Sipo einigen Juden des Judenrats gestattet, ins Ghetto von Tarnopol zu ziehen. Die nun illegal in Podhajce lebenden Juden baten über den Landkommissar Tkaczyk, ebenfalls nach Tarnopol ziehen zu dürfen. Alle noch verbleibenden Juden erhielten die Erlaubnis, nach Tarnopol zu ziehen. Etwa 60 Fuhrwerke wurden mit den Habseligkeiten der Juden beladen. Der Beschuldigte Alexander Mosgunoff (auch Mosgunow od. Mozgunow) begleitete den Wagenzug. Er hatte den Beschuldigten und Angeklagten Johannes Nowotsch informiert, daß auch "nicht privilegierte" Juden sich dem Zug angeschlossen hätten. Daraufhin soll dieser den Plan entwickelt haben, diese Juden durch eine Täuschung unauffällig zu liquidieren, nach Aussagen des Angeklagten Johannes Nowotsch erhielt er den Befehl von dem Beschuldigten Otto Taubhorn. Nachdem die Juden Podhajce verlassen hatten, fuhren auf Befehl des Beschuldigten Johannes Nowotsch 10 Gendarmen los und überholten auf einer anderen kürzeren Strecke den Wagenzug der Juden. Die Gendarmen mußten sich in einem Hohlweg in der Nähe des Beckersdorfer Sees in Deckung begeben, ihre Wagen wurden entfernt, so daß sie nicht mehr zu sehen waren. Der Beschuldigte Johannes Nowotsch sagte aus, er sei angesichts der großen Zahl der Juden (etwa 800) "erstaunt und entsetzt" gewesen und habe mit dem Beschuldigten Otto Taubhorn telefoniert, um die Probleme angesichts der geringen Zahl seiner Polizisten zu erläutern. Der Beschuldigte Otto Taubhorn habe ihm befohlen, alle Juden mit Ausnahme des Judenrats und dessen Angehörigen zu erschießen. Der Beschuldigte Johannes Nowotsch ließ die Juden des Judenrates, die auf einer Liste verzeichnet waren, nach Tarnopol weiterziehen. Der Beschuldigte Alexander Mosgunoff (auch Mosgunow od. Mozgunow), dessen volksdeutsche Hilfskräfte in einiger Entfernung gefolgt waren, ließ Gepäck der Juden sicherstellen und sammelte Geld und Wertsachen der Juden ein, sofern diese nicht ihr Geld zerrissen. In der nähe einer Kiesgrube wurden die Juden erschossen, zunächst von ukrainischen Polizisten, die mit russischen Karabinern bewaffnet waren. Der Einsatz der russischen Munition ließ bei vielen Opfern die Schädel platzen, weswegen die Gendarmen die Exekution fortsetzten. Zwischendurch ging die Munition aus und es mußte Nachschub geholt werden. Gendarmen sollen zu ihrer Belustigung korpulente Jüdinnen vor deren Tötung ins Gesäß geschossen haben. Mindestens 500 Menschen wurden in mehreren Stunden ermordet. Auch hier war das Massengrab ungenügend verschlossen worden, so daß Hunde mit Leichenteilen im Maul in der Stadt Podhajce entdeckt wurden. |
| 8) Vom 06.06. bis 09.06.1943 wurde das Ghetto in Rohatyn aufgelöst. Alle Juden wurden in Massengräbern in der Nähe der Stadt erschossen. Die Zahl der Opfer betrug mindestens 1000, vielleicht auch mehrere tausend. Sipo aus Tarnopol, Gendarmerie, ukrainische Polizei, Teile des SS-Polizei-Regiment 23, I. Bataillon nahmen daran teil. Vermutlich war der Beschuldigte Otto Taubhorn an dieser Aktion beteiligt. 9) In Kozowa wurden mehrere hundert Juden an Gruben außerhalb des Ortes erschossen; die Gruben wurden vermutlich vom Baudienst ausgehoben. 10) Am 12.06.1943 kamen Sipo-Angehörige zu dem Beschuldigten Werner Becker und informierten sich über seinen Bedarf an kriegswichtigen Juden für die Kreishauptmannschaft. Der Beschuldigte Werner Becker sagte, er wolle mit Judenangelegenheiten nichts zu tun haben. Der jüdische Wohnbezirk in Brzezany war der letzte im Kreisgebiet, weswegen die jüdische Bevölkerung mit der Räumung rechnete. Die Sipo Tarnopol erschien am 10. oder 11.06.1943, unternahm aber nichts, um die Juden zu täuschen. Am Vorabend der Aktion wurde ein Film über die Tätigkeit der GPU vorgeführt. Die Gendarmerie aus Podhajce und Rohatyn wurde ebenso wie die Kreisgendarmerie und die ukrainische Polizei zusammengezogen. Dem Beschuldigten Eriche Elze wurde der Auftrag von einem Sipo-Angehörigen gegeben, er solle das Arbeitshaus - dort waren der Judenrat, der jüdische Ordnungsdienst, "prominente" Juden und Handwerker untergebracht - beschützen. Der Sonderdienst umstellte daraufhin das Gebäude. Unter dem Beschuldigten Otto Taubhorn wurde das Ghetto umstellt. Versteckte Juden wurden in Kellern unter Wasser gesetzt, durch brennende Strohbündel aus der Kanalisation und mit Handgranaten aus Gebäuden getrieben. Als die Juden auf dem Marktplatz versammelt waren, wurden sie zum Judenfriedhof getrieben. Es kam bereits in den Straßen zu Erschießungen. Am jüdischen Friedhof mußten sich die Juden nackt ausziehen und auf den Boden legen. In Gruppen wurden sie an der Grube mit Genickschüssen getötet. Nachdem die erste große Gruppe getötet worden war, frühstückte das Erschießungskommando und trank Schnaps. Dann wurde die zweite Gruppe erschossen. Die Juden im Arbeitshaus wurden ebenfalls ermordet. Es waren dort mindesens 200, vielleicht sogar 400 Personen untergebracht. Alle wurden auf den Hof getrieben. Die Gruppe wurde von einem Seil umschlossen, das die außen Gehenden halten mußten. Nur die Angehörigen des Judenrates und des Ordnungsdienstes waren ausgenommen. Während der Erschießung auf dem Friedhof hatte ein Rabbiner sich geweigert, ein Kleidungsstück abzulegen, woraufhin ein Gendarm auf ihn schoß, jedoch unabsichtlich den Dolmetscher der Sipo Georg Smaleus traf, der am nächsten Tag starb. Der Rabbiner wurde ebenfalls erschossen. Die Zahl der Opfer betrug mindestens 1000. Aus dem Massengrab quoll Blut bis auf die Straße. 14 Tage später wurden alle Juden, die versteckt gewesen waren und gefaßt worden waren, sowie die Juden des Ordnungsdienstes und Judenrates erschossen. Außer diesen erwähnten Massenerschießungen gab es Einzel- und Gruppenerschießungen von Juden, die entweder an Typhus erkrankt waren oder eines "Vergehens" - z.B. Verlassen des Ghettobezirks - für schuldig befunden wurden. |
| Verurteilt wurde lediglich der Angeklagte Johannes Nowotsch. Laut Urteil war er beteiligt an der Umstellung des Ghettos von Podhajce und der Bewachung der Juden vor der Exekution, ebenso an der Erschießung der Juden auf dem Zug nach Tarnopol. An dieser Erschießung war er auch selbst als Teil des Exekutionskommandos beteiligt. Außerdem waren er und seine Gendarmen bei der Liquidierung des Ghettos von Brzezany am 12.06.1943 eingesetzt. Das Gericht war überzeugt, daß der Angeklagte seiner "vermeintlichen Dienstpflicht" ungern nachkam, aber sie gleichwohl mit der Gründlichkeit erfüllte, die ihm durch Schule und Ausbildung zur zweiten Natur geworden war. Wegen der Beihilfe zum Mord an zweimal je mindestens 1000 Menschen bei den Absperraktionen wurde gemäß § 47 II MilStGB von einer Strafe abgesehen, verurteilt wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 500 Menschen bei Beckersdorfer See. |
Weitere Richter: | Bertram (17.05.76); Sarstedt, Prof. Dr. (05.07.77) |
Staatsanwalt: | Fehse (17.05.76); Heldenberg (05.07.77) |
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren: | 147 Js 1/66 (Staatsanwaltschaft Hamburg).- Parallelverfahren: Lübeck 2 Js 753/65. |
Alte Aktenzeichen Eröffnung Hauptverfahren: | 147 Ks 2/75; (90) 4/75. |
Former reference codes: | 213-12_29 |
| 213-12_00029 |
| 213-12_0029 |
Angeklagte / Beklagte: | Becker, Werner, geb. 03.05.1905, Groß-Flottbek/Hamburg, Kreishauptmann Brzezany ab 08.02.43 bis Sommer 44 |
| Nowotsch, Johannes, geb. 10.09.1900, Herne-Sodingen, Postenführer der Gendarmerie in Podhajce, Bezirksleutnant der Gendarmerie |
| Taubhorn, Otto, geb. 20.12.1901, Kuxen/Kreis Stuhm, + Oktober 1972, Gendarmeriezugführer Brzezany Jan. 43 bis 25.09.43, Bezirkshauptmann der Gendarmerie |
| Kupke, Reinhold Friedrich Oskar, geb. 10.09.1908, Breslau, Oberwachtmeister d. Res Gendarmerieposten Podhajce |
| Schaper, Ernst Friedrich Konrad Wilhelm, geb. 13.02.1903, Völksen/Kreis Springe, Gendarmeriemeister bei Gendarmerieposten Podhajce |
| Langner, Paul, geb. 05.11.1903, Trebnitz, Angeh. Gendarmerieposten Podhajce, Oberwachtmeister d.Res. |
| Mann, Erwin, geb. 04.07.1912, Hückhausen/Oberbergischer Kreis, Bezirksoberwachtmeister d. Gendarmerie |
| Elze, Erich Franz, geb. 11.03.1896, Güsten/Anhalt, gest. 20.06.1973 in Suttrop, Kreis Lippstadt, Sonderdienstführer Anf. Mai 42 bis So. 44 Brzezan |
| Schmidt, Herbert Karl Alwin, geb. 18.10.1897, Altengottern/Thüringen, Baudienstführer im Kreis Brzezany, Oberstfeldmeister RAD |
| Becker, Horst Adolf Helmut, geb. 01.10.1910, Treuburg/Ostpreußen, Oberfeldmeister des RAD |
| Bieleckie, unbekannt, unbekannt, Angeh. Gendarmerieposten Podhajce |
| Hoffmann, unbekannt, unbekannt, Angeh. Gendarmerieposten Podhajce |
| Kalamorz, unbekannt, unbekannt, Angeh. Gendarmerieposten Podhajce |
| Klima, unbekannt, unbekannt, Angeh. Gendarmerieposten Podhajce |
| Krause, unbekannt, unbekannt, Angeh. Gendarmerieposten Rohatyn |
| Grohmann, unbekannt, unbekannt, Angestellter Arbeitsamt Kreis Brzezany |
| Fokuhl, Friedrich, geb. 23.10.1892, Kastorf, gest. 04.05.1961 |
| Mosgunoff (auch Mosgunow od. Mozgunow), Alexander, geb. 04.02.1909, Ustalenie/Kreis Lodz, gest. 02.02.1970 in Mettmann, Beauftragter der Volksdt. Mittelstelle Podhajce |
| Kohnen, Hubert, geb. 16.07.1905, Aachen, gest. 08.08.1975 in Geilenkirchen, Leiter Volksdt. Mittelstelle (VOMI) in Brzezany, SS-Oberscharführer |
| Winkler, Oskar, geb. 12.08.1905, Töppendorf/Strehlen, Wachtmeister d. Res.Gendarmerieposten Podhajce |
| Juranek, Johannes Heinrich, geb. 21.10.1900, Deutsch-Rasselwitz/Oberschlesien, Zugführer in Brzezany Anf. Mai 43 bis Sommer 44, Bezirksoberleutnant der Gendarmerie |
Date of birth: | 7/4/1912 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2006 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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