430-1_V 4 1620 April 18. (am dienstage in denn heiligenn Osternn) Schloß Harburg \ Herzog Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg zu Harburg bestätigt die in Harburg übliche Armenunterstützung durch das tägliche Gottesfaß und die zweimalige Austeilung von Almosen in der Woche. Letztere sollen an elternl

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Title:1620 April 18. (am dienstage in denn heiligenn Osternn) Schloß Harburg
Herzog Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg zu Harburg bestätigt die in Harburg übliche Armenunterstützung durch das tägliche Gottesfaß und die zweimalige Austeilung von Almosen in der Woche. Letztere sollen an elternlose Kinder sowie an alte arme Bürger und Bürgerinnen ausgeteilt werden, daß Gottesfaß dagegen an 7 über 50 Jahre alte Personen (4 Männer und 3 Frauen), Hofdiener usw., die der jeweilige Herzog bestimmt. Er setzt dafür ein Kapital von 700 Mark Lübsch (1 Mark zu 16 Schill.) aus, das bei Bürgern zu 6 % angelegt werden soll. Die Verteilung der Zinsen erfolgt jährlich in der Woche nach Ostern. Stirbt einer der 7 vor Ostern, legt die Kirche die Begräbniskosten aus und erhält sie bei der Verteilung der Zinsen wieder, der Rest des Anteils fällt an den Nachfolger. Er schenkt ihnen ferner sein von Jürgen Biergest erworbenes, neues, offenes Haus mit 2 Wohnungen in der Vorstadt, dessen Mieter sie genießen sollen oder, falls es verkauft wird, die Zinsen davon. Die Aufsicht übt der Superintendent aus, die Gelder verwalten die Juraten Peter von Lohe und Joachim Meyer.
Unterschrift des Herzogs auf Umbug. Pressel, Siegel ab.
Or. Perg. im Archiv des evangelisch-lutherischen Gesamtverbandes Harburg
Laufzeit:18.04.1620
 

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