213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht - Strafsachen, 1908-2018 (Bestand)

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Ref. code:213-11
Title:Staatsanwaltschaft Landgericht - Strafsachen
Laufzeit:1908-2018
Level:Bestand

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Number:44339
Running meters:852.95

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Administration history:Als Gründungsdatum der Staatsanwaltschaft Hamburg kann der 01. September 1869 angesehen werden, der Tag des Inkrafttretens verschiedener hamburgischer Gesetze zur Reform des Strafverfahrens (u.a. „Gesetz betreffend Änderungen in der Gerichtsverfassung behufs Einführung des öffentlichen-mündlichen Anklageverfahrens in Strafsachen“ vom 30. April 1869).
Seit Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze am 01. Oktober 1879 (u.a. Gerichtsverfassungsgesetz) bestehen zwei Staatsanwaltschaften: Neben der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg wurde beim Hanseatischen Oberlandesgericht eine eigene Generalstaatsanwaltschaft eingerichtet. Gemeinsamer Leiter beider Staatsanwaltschaften war zunächst der Oberstaatsanwalt (seit 1920: Generalstaatsanwalt) bei dem Oberlandesgericht, bis durch Verfügung des Reichsjustizministeriums vom Dezember 1934 Aufbau und Gliederung der Staatsanwaltschaften reichsweit einheitlich geregelt wurden und Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft daraufhin zum 01. April 1935 jeweils eine eigene Leitung erhielten. Die Behördenleitung der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht obliegt seitdem dem Leitenden Oberstaatsanwalt. Dies waren im Einzelnen:
Dr. August Schuberth (1935-1945)
Otto Friedrich Feyen (1945-1947)
Gerhard Kramer (1947-1956)
Ernst Buchholz (1956-1958)
Heinrich Scholz (1958-1969)
Curt Paulsen (1969-1980)
Günter Wittke (1980-1985)
Dr. Erwin Grosse (1986-1998)
Martin Köhnke (1999-2008)
Dr. Ewald Brandt (2008-2019)
Dr. Ralf Peter Anders (seit 2019)
(Zu den (General-)Staatsanwälten vor April 1935, die gleichzeitig auch Leiter der Staatsanwaltschaft beim Landgericht waren, siehe das Vorwort zum Bestand 213-8 (General-)Staatsanwaltschaft Oberlandesgericht – Verwaltung.)
Der Landgerichtsbezirk Hamburg und damit auch die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Hamburg umfasste bis zum Inkrafttreten des „Groß-Hamburg-Gesetzes“ zum 01. April 1937 lediglich das alt-hamburgische Gebiet. Die zuvor preußischen Gebiete waren bis zum Inkrafttreten des Gesetzes und der damit verbundenen Eingliederung in den Landgerichtsbezirk Hamburg den Landgerichtsbezirken Altona, Stade und zu einem kleinen Teil Lüneburg zugeordnet und fielen daher auch in die Zuständigkeit der dortigen Staatsanwaltschaften. Strafverfahrensakten dieser Staatsanwaltschaften liegen nicht im Staatsarchiv Hamburg vor, sondern sind in den Landesarchiven in Schleswig-Holstein bzw. Niedersachsen zu finden.
Archival history:Der wachsende Bestand umfasst aktuell Strafverfahrensakten des Landgerichts Hamburg und der zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichte aus der Zeit von 1888 bis zum Beginn der 1990er Jahre, die mit verschiedenen Ablieferungen seit 1974 in das Staatsarchiv gelangt sind. Daneben liegen auch Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft Hamburg aus dem Zeitraum von 1893 bis 1985 vor. In der Regel kommt jährlich eine weitere Ablieferung mit Strafverfahrensakten hinzu, deren oft bis zu 30 Jahre betragenden Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Der Gesamtumfang des Bestandes beträgt derzeit ca. 850 lfd. Meter mit insgesamt mehr als 44.000 Archivguteinheiten.
Während aus den Anfangsjahren, insbesondere aus der Zeit vor 1915, nur einzelne Akten erhalten sind, nimmt die Zahl der erhaltenen Strafverfahren spätestens seit dem Ende der 1920er Jahre deutlich zu. Wegen der großen Zahl der Strafverfahrensakten konnte eine Archivierung der Akten nur in Auswahl erfolgen. Insbesondere in Bezug auf die aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden Akten hat die Frage, ob überhaupt eine Auswahl getroffen werden sollte oder ob hier nicht eine Komplettarchivierung angebracht sei und wie die anzuwendenden Auswahlkriterien gegebenenfalls gestaltet werden sollten, zu einer Kontroverse zwischen dem Staatsarchiv und Vertretern aus der Geschichtswissenschaft geführt. Diese Fragestellungen waren im Zusammenhang mit einem bei der Justizbehörde angesiedelten Forschungsprojekt zur Neueren Hamburger Justizgeschichte aufgekommen, im Zuge dessen in den Jahren 1987-1994 die bis dahin bei der Staatsanwaltschaft lagernden Strafverfahrensakten der Jahrgänge 1930-1950 in Vorbereitung einer Abgabe an das Staatsarchiv bewertet und erfasst wurden. (Zu dieser Kontroverse siehe u.a. die unten genannten Aufsätze von Micheler / Terfloth sowie von Bästlein.) Bei den Akten aus der NS-Zeit ist weiterhin zu berücksichtigen, dass auf Anordnung des damaligen Leiters der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Dr. August Schuberth, vom 12. April 1945 zahlreiche Strafverfahrensakten insbesondere zu politischen Fällen sowie zu Delikten nach der „Volksschädlings- und Gewohnheitsverbrecherverordnung“ vernichtet worden sind, um zu verhindern, dass diese Akten nach einer Kapitulation in die Hände des Feindes fallen. Hiervon waren zahlreiche Akten zu Verfahren u. a. wegen „Heimtücke“ aber auch wegen sogenannter „Rassenschande“ betroffen, die in der Folge entweder gar nicht mehr oder nur noch in Form von in der Nachkriegszeit angelegten Ersatzakten erhalten sind, deren inhaltliche Aussagekraft leider oft gering ist. Die erhaltenen Akten sind außerdem in einer Vielzahl der Fälle bereits "ausgedünnt" worden, d. h. bei der Staatsanwaltschaft wurden nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen Teile der Akten bereits vernichtet. In der Regel sind in diesen Fällen nur noch die Urteile und Unterlagen zur Strafvollstreckung in den Akten verblieben, zum Teil auch die Anklageschriften. Wegen der geringeren inhaltlichen Aussagekraft dieser ausgedünnten Akten wurde bei den Jahrgängen ab 1950 Wert darauf gelegt, die Auswahl der archivwürdigen Akten bereits im vorhinein zu treffen, so dass hier in der Regel vollständige Akten in das Staatsarchiv übernommen worden sind.
Mit Ausnahme der aus dem Zeitraum ca. 1930-1950 stammenden Strafverfahrensakten, zu denen im Rahmen des genannten Forschungsprojektes wesentlich detailliertere Angaben (u.a. zu beteiligten Richtern und Staatsanwälten, Instanzenzug, Urteilsdatum, Strafmaß etc.) erfasst wurden, erfolgte die Verzeichnung der übrigen Strafverfahrensakten in weniger ausführlicher Form. Der Aktentitel wird gebildet aus Name des Beschuldigten, vorgeworfenem Tatbestand und, bei mehrbändigen Akten, der Art des Aktenbandes (Beispiel: Mustermann, Max wegen Diebstahls, Hauptakte). In der Regel sind in der Archivdatenbank darüber hinaus weiterhin die Laufzeit der Akte, die Namen und Lebensdaten aller Beschuldigten bzw. Angeklagten sowie das staatsanwaltschaftliche Js-Aktenzeichen des betreffenden Verfahrens erfasst worden, in einigen Fällen auch das Gerichtsaktenzeichen. Die neueren Ablieferungen mit Strafverfahrensakten ab Beginn der 1980er Jahre sind bisher nur durch Ablieferungslisten erschlossen.
Eine Strafverfahrensakte umfasst in der Regel mindestens die Hauptakte (enthält die eigentlichen Ermittlungsakten von Polizei und Staatsanwaltschaft und – und sofern es zu einem Gerichtsverfahren kam – auch die bei Gericht entstandenen Unterlagen zum Prozess) und die Handakte der Staatsanwaltschaft, die im Einzelfall jeweils auch mehrere Bände umfassen können. Hinzu treten gegebenenfalls Vollstreckungshefte, Gnadenhefte und verschiedene Sonderbände (z. B. Vernehmungen, Gutachten, Lichtbildmappen, Beweismittelordner usw.)
Die zum Bestand gehörenden Register ab 1930 wurden hingegen vollständig in das Staatsarchiv übernommen, soweit sie zum Übernahmezeitpunkt bei der Staatsanwaltschaft noch vorhanden waren. Für die Zeit vor 1930 wurden nur wenige Register als Beispiele übernommen. Register für Ermittlungsverfahren (Js-Register) wurden immer je Geschäftsstelle und Jahrgang angelegt und sind nach Aktenzeichen geordnet. Es wurden darin alle Verfahren eingetragen, die bei der betreffenden Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft in dem betreffenden Jahr begonnen wurden. In ihrer Gesamtheit bieten die Register daher einen Überblick über alle bei der Staatsanwaltschaft Hamburg in den betreffenden Jahren geführten Ermittlungs- bzw. Strafverfahren.
Neben den Js-Registern sind außerdem noch weitere Registerarten vorhanden, z. B. AR-Register (allgemeines Register, in das alle an die Staatsanwaltschaft gerichteten Anfragen und Gesuche eingetragen werden, die nicht zu einem Ermittlungsverfahren geführt haben), VRs-Register (Register für Strafvollstreckungsverfahren), Gns-Register (Register für Gnadensachen) oder Ns-Register (Register für Berufungen in Strafsachen).
Bei der Geschäftsstelle 11 wurden in den Jahren 1933 bis 1945 eigene Register für Sondergerichtsverfahren geführt, die durch die Abkürzung „Sond.“ gekennzeichnet sind, die betreffenden Register tragen also z. B. die Bezeichnung „11 Js Sond.“. Die zusätzlich verwendeten Abkürzungen P, V und W stehen für politische Sachen, „Volksschädlingssachen“ bzw. Wirtschaftssachen.
Stand: 11.04.2024

Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht - Strafsachen, Nr. ...

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Ein Teil der Strafverfahrensakten hat 2018-2019 im Zuge einer Überarbeitung der Verzeichnung neue Signaturen erhalten. Hiervon betroffen sind vor allem Strafverfahrensakten aus den Jahren 1930 bis 1950. Für diesen Signaturbereich (Aktuelle Signaturen: 213-11 Nr. 50000 - Nr. 79469) steht an den PC-Arbeitsplätzen im Lesesaal eine Konkordanz zur Verfügung, mittels derer die aktuellen Signaturen anhand der früheren Signaturen ermittelt werden können.
Finding aids:Scope
Ablieferungsliste
Signierung:Numerus currens
Sonstiges

Information on related materials

Originals (existence, storage location):213-12 Staatsanwaltschaft Landgericht – Nationalsozialistische Gewaltverbrechen (NSG)
LASH, Abt. 352.1 Landgerichte und Staatsanwaltschaften: Landgericht und Staatsanwaltschaft Altona
NLA ST, Rep. 171a Stade, Staatsanwaltschaft Stade 1852-1978
Publications:Rinio, Carsten: 150 Jahre Staatsanwaltschaft Hamburg. In: Mitteilungen des Hamburgischen Richtervereins 4/2019, S. 3-8 (Teil 1); 1/2020, S. 3-9 (Teil 2). (Der Aufsatz ist auch online auf der Website der Staatsanwaltschaft verfügbar: https://justiz.hamburg.de/staatsanwaltschaften/staatsanwaltschaft-hamburg/geschichte-der-staatsanwaltschaft [Stand 21.03.2024])
Schmitz, Gunther / Lassen, Hans-Christian / Bästlein, Klaus: Hunderttausend Akten, Millionen Fakten. Zur Erfassung und Auswertung der Strafakten aus der NS-Zeit, in: „Für Führer, Volk und Vaterland…“. Hamburger Justiz im Nationalsozialismus, herausgegeben von der Justizbehörde Hamburg, Hamburg 1992, S. 432-442.
Schmitz, Gunther: „Folgende Akten sind sofort zu vernichten…“. Zur Überlieferung der Strafakten der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg 1933-1945, in: Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte, Bd. 85 (1999), S. 165-182.
Micheler, Stefan / Terfloth, Moritz: Aus den Mühlen der Justiz in den Reißwolf des Archivs. Der Umgang des Hamburger Staatsarchivs mit Strafverfolgungsakten von NS-Opfern. In: Jellonek, Burkhard / Lautmann, Rüdiger (Hg.): Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt, Paderborn/München/Wien/Zürich 2002, S. 379-388.
Micheler, Stefan / Michelsen, Jakob / Terfloth, Moritz: Archivalische Entsorgung der deutschen Geschichte? Historiker fordern die vollständige Aufbewahrung wichtiger Gerichtsakten aus der NS-Zeit. In: 1999, Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts, Heft 3/96, S. 138-145.
Bästlein, Klaus: Zehntausend Akten - Millionen Fakten. Zum Erkenntniswert der Hamburger Strafakten aus der NS-Zeit, in: Frank, Joachim W. / Brakmann, Thomas (Hrsg.): Aus erster Quelle - Beiträge zum 300-jährigen Jubiläum des Staatsarchivs der Freien und Hansestadt Hamburg. Hamburg 2013, S. 125-142. (Die Online-Version dieser Publikation ist auf den Verlagswebseiten frei verfügbar: http://hup.sub.uni-hamburg.de/purl/HamburgUP_STAHH_22_Jubilaeum)
 

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