221-9 Polizeidisziplinarkammer, 1929-1938 (Bestand)

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Ref. code:221-9
Title:Polizeidisziplinarkammer
Laufzeit:1929-1938
Level:Bestand

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Number:19
Running meters:0.25

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Administration history:Die Polizeidisziplinarkammer wurde durch das Polizeibeamtengesetz vom 25.02.1929 (GVOBL. S. 55 §§ 37 ff.) eingerichtet. Sie war sachlich zuständig für Dienstvergehen, die mit der Dienststrafe der Entfernung aus dem Amt (Dienstentlassung) geahndet werden konnten (§ 31 Abs. 4 Polizeibeamtengesetz und Ausführungsbestimmungen zum Polizeibeamtengesetz vom 06.06.1930 (GVOBL. S. 203, zu § 37)).. Die persönliche Zuständigkeit erstreckte sich auf die Beamten der Ordnungspolizei, der Kriminalpolizei und des Vollzugsdienstes der Verwaltungspolizei (§ 1 Abs. 1 Polizeibeamtengesetz). Die Tätigkeit der Polizeidienststrafgerichte in Hamburg - Polizeidisziplinarkammer als erste Instanz, Polizeidisziplinarhof als zweite Instanz - wurde beendet durch § 121 Reichsdienststrafordnung vom 26.01.1937 (RGBL. I S. 71) und § 35 Deutsches Polizeibeamtengesetz vom 24. 06.1937 (RGBL. I S. 653), die alle Vorschriften über die Disziplinargerichtsbarkeit und Polizeibeamten der Länder außer Kraft setzten.
Archival history:Die 18 Disziplinar-Untersuchungsakten - das sind alle während der Tätigkeit der Kammer von 1930 bis 1937 anhängig gewordenen Fälle - sind am 21.12.1937 vom Oberlandesgericht, wo sie zuletzt aufbewahrt gewesen waren, an das Staatsarchiv abgeliefert worden. Soweit die Verfahren vor dem Disziplinarhof als der zweiten Instanz geführt worden sind, ist das dort entstandene Schriftgut als Bestnadteil der erstinstanzlichen Akte nach Beendigung des Verfahrens wieder an die erste Instanz gelangt.

Die Akten sind im April 1971 erschlossen worden. Kassationen haben nicht stattgefunden, weil das übrige noch vorhandene Schriftgut der und über die Polizei wegen der durch Kriegseinwirkung eingetretenen Verluste dem Umfang und Inhalt nach so lückenhaft ist, dass auf diese vollständige Überlieferung nicht verzichtet werden sollte. Wegen der Dienststrafgerichtsbarkeit für Polizeibeamte vor 1929 vergleiche man den Bestand 221-7 Disziplinarkammer, für die Zeit 1937 den Bestand 221-10 Dienststrafkammer.

Am 09.10.1985 wurde vom Verwaltungsgericht eine Verwaltungsakte abgeliefert. Sie wurde unter Nr. 19 nachgeordnet.

Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2011.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 221-9 Polizeidisziplinarkammer, Nr. ...

Conditions of access and use

Access regulations:Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Finding aids:Scope
Signierung:Numerus currens

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Number:1
 

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331-1 I Polizeibehörde I, 1802-1990 (Bestand)

verwendet für:
331 Allgemeine Polizeiverwaltung (Beständegruppe)
 

Usage

End of term of protection:12/31/1998
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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URL:https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=857
 

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