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213-12_0655 Band 001 Hauptakte: Rauschning u.a. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, falsche Anschuldigung gemäß § 164 StGB, Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger, Urkundenunterdrückung, Begünstigung (Strafvereitelung) im Amt, Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat, Aussageerp
Ref. code: | 213-12_0655 Band 001 |
Title: | Hauptakte: Rauschning u.a. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, falsche Anschuldigung gemäß § 164 StGB, Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger, Urkundenunterdrückung, Begünstigung (Strafvereitelung) im Amt, Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat, Aussageerpressung, Rechtsbeugung, Körperverletzung im Amt, Beleidigung/Verleumdung, Verleitung zum Falscheid, Diebstahl, Meineid, versuchter Mord - Verfolgung des Rechtsanwalts und Steuerberaters Dr. Conrad Baasch in Hamburg durch die Geheime Staatspolizei (Gestapo) auf Veranlssung von Angehörigen des Landesfinanzamts in Hamburg mit der Folge der zeitweiligen Einweisung in das Konzentrationslager Hamburg-Fuhlsbüttel und Verurteilung durch das Hanseatische Sondergericht durch Urteil vom 08.05.1937 |
Laufzeit: | 1947-1965 |
Contains also: | Enthält u.a.: Hauptakten Band I Bl. 1 - 278 mit der Abschrift des Schreibens des Präsidenten des Landesfinanzamts Berlin (Zentrale Nachrichtenstelle) vom 06.November 1935 an sämtliche Finanzämter und Hauptzollämter des Landesfinanzamtsbezirks Berlin (abschriftlich an die Herren Präsidenten der Landesfinanzämter mit der Bitte um Kenntnisnahme) betreffend die Zusammenarbeit mit der Preußischen Geheimen Staatspolizei, den Staatspolizeistellen und den Politischen Polizeien der Länder, mit der Abschrift des Schreibens des Politischen Polizeikommandeurs der Länder, Preussische Geheime Staatspolizei, Der stellvertretende Chef und Inspekteur, vom 26.Oktober 1935 an alle Staatspolizeistellen und Politischen Polizeien der Länder - ausser Preussen - betreffend die Zusammenarbeit zwischen der Geheimen Staatspolizei, den Devisenstellen, Finanz - und Hauptzollämtern, mit dem "Geheimbericht" des Präsidenten des Landesfinanzamtes in Hamburg vom 01.September 1936 an die Geheime Staatspolizei Hamburg über die Tätigkeiten des Rechtsanwalts und Steuerberaters Dr. Conrad Baasch in Hamburg bei der Vertretung von Mandanten in Steuersachen; Hauptakten Band II Bl. 279 - 402 mit der Einstellungsverfügung des Oberstaatsanwalts bei dem Landgericht Hamburg vom 06.02.1951, mit der Dienstaufsichtsbeschwerde des Beschuldigten Dr.Baasch vom 12.Juli 1951, mit dem Bescheid des Generalstaatsanwalts bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg vom 24.Januar 1952 auf die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 12.Juli 1951 und mit der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 28.Juni 1954).- Sachverhalt: Der Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Conrad Baasch in Hamburg bezichtigte in mehreren Anzeigen in den Jahren 1947/1948 eine Reihe von Personen, insbesondere von Beamten der Steuer- und Finanzverwaltung in Hamburg in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in den Jahren 1936 bis 1942 sowie von Beamten der Staatsanwaltschaft in Hamburg im Rahmen eines gegen ihn in den Jahren 1936/1937 wegen Vergehen gegen Bestimmungen des Steuer- und Devisenrechts geführten Ermittlungs- und Strafverfahrens, verschiedener strafbarer Handlungen. Dabei brachte er seine Überzeugung zum Ausdruck, dass leitende Beamte des Landesfinanzamts Hamburg, nämlich der damalige Oberfinanzpräsident Rauschning, der ehemalige Finanzpräsident in Hamburg und Reichsfinanzrat Witting sowie der damalige Leiter der Steuerfahndung Dr.Fischer, durch einen "Geheimbericht" an die Geheime Staatspolizei (Gestapo) in Hamburg vom 01.September 1936, in dem insbesondere auch wegen der Vertretung von jüdischen Mitbürgern und jüdischen Firmen in Finanzangelegenheiten duch Dr.Baasch davon die Rede ist, er sei kein Rechtswahrer im nationalsozialistischen Sinne und der gegebene Vertreter der Juden iin der Zeit des staatlichen und völkischen Abwehrkampfes gegen "diese volksfemde Rasse", seine Verfolgung durch die Gestapo aus rassepolitischen Gründen mit der Folge der zeitweiligen Einweisung in das Konzentrationslager Hamburg-Fuhlsbüttel und der Verurteilung durch das Hanseatische Sondergericht durch Urteil vom 08.Mai 1937 bewußt veranlasst hätten. Duch dieses Urteil wurde Dr.Baasch wegen mehrerer Ver-gehen gegen die Bestimmungen des Devisengesetzes beziehungsweise der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung und der Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung, wegen Vergehens beziehungsweise versuchten Vergehens gegen Bestimmungen der Reichsabgabenordnung und wegen Begünstigung gemäss § 257 des Strafgesetzbuchs unter anderem auch wegen fortgesetzten Vergehens gegen § 1 des Heimtückegesetzes, zum Teil in Tateinheit mit verleumderischer Beleidigung, und wegen Vergehens gegen § 3 der Verordnung zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.03.1933 zu 3 Jahren Gefängnis und Geldstrafen von insgesamt 301.350
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| Reichsmark (eventuell 13 Monate und 6 Wochen Gefängnis) bestraft und mit einer Berufsuntersagung als Rechtsanwalt für die Dauer von 5 Jahren belegt. Die Strafe wurde verbüsst in der Zeit vom 08.05.1937 bis 19.04.1941.- Das aufgrund der Anzeigen des Dr.Baasch von der Staatsanwaltschaft geführte Ermittlungsverfahren wurde mit Verfügung vom 20.November 1947 zunächst hinsichtlich des ehemaligen Staatssekretärs im Reichsfinanzministerium Reinhardt, dem wegen der gegen die Juden gerichteten Reichsfluchtsteuer Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt worden war, eingestellt, weil sein Aufenthalt nicht zu ermitteln war; mit Verfügung vom 06.02.1951 wurde das Verfahren eingestellt gegen den Beschuldigten Obersteuerinspektor Herich, weil er inzwischen verstorben war, und gegen die Beschuldigten Rauschning, Witting und Dr.Fischer zunächst teilweise hinsichtlich des Vorwurfs des Verbrechens gegen die Menschlichkeit mit der Begründung, dass in dem "Geheimbericht" vom 01.09.1936 und auch sonst ein Angriffsverhalten der Beschuldigten im Sinne des Artikels II e des alliierten Kontrollratsgesetzes Nr.10 nicht zu erkennen sei und bei Betrachtung des "Geheimberichts" als Einheit klar ersichtlich sei, dass es den Beschuldigten nicht darauf ankam, Dr. Baasch als "Judenfreund" zu brandmarken und aus rassepolitischen Gründen zu verunglimpfen und zu verfolgen, sondern vielmehr die (zahlreichen) Fälle aufzuzählen, in denen sich Dr.Baasch nach den damaligen Bestimmungen des Steuer- und Devisenrechts nach Überzeugung der Beschuldigten srtrafbar gemacht haben könnte; es sei im Übrigen auch zweifelhaft, ob die in dem "Geheimbericht" enthaltenen rassepolitischen Äußerungen überhaupt für die später eingetretenen Nachteilfolgen kausal geworden seien, ein Nachweis in dieser Hinsicht sei kaum mehr zu erwarten. Mit der Verfügung vom 06.02.1951 wurde das Verfahren auch insoweit aus Beweisgründen eingestellt, als Dr. Baasch in seinen Anzeigen Ausführungen zu dem angeblichen Versuch einer Entführung des von ihm vertretenen Kaufmanns Rousso in Antwerpen gemacht hatte und damit der Verdacht eines möglichen Mordversuchs entstanden war.- Die gegen die Einstellungsverfügung vom 06.02.1951 von Dr.Baasch erhobene Dienstaufsichtsbeschwerde wurde mit Verfügung des Generalstaatsanwalts bei dem Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 24.Januar 1952 verworfen und die Einstellung des Verfahrens vom 06.02.1951 aufrecht erhalten mit der zusätzlichen Begründung, dass aufgrund der Verordnung Nr.234 des Hohen Kommissars des Vereinigten Königreichs für Deutschland vom 31.08.1951 die deutsche Gerichtsbarkeit für die Aburteilung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgehoben sei und damit deutsche Gerichte für Verbrechen im Sinne des Art. II e Kontrollratsgesetz Nr. 10 nicht mehr zuständig seien. Die Einstellung des Verfahrens wurde von dem Generalstaatsanwalt in seiner Verfügung vom 24.Januar 1952 deswegen auch hinsichtlich der mit dem Verfahren gegen Dr.Baasch befassten Beschuldigten Generalstaatsanwalt Drescher, Oberstaatsanwalt Schubert, Staatsanwalt Keller und Zollinspektor Bösche ergänzend eingestellt, als diesen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen worden waren; darüber hinaus wurde das Verfahren durch die Verfügung des Generalstaatsanwalts aus Gründen der Verjährung eingestellt, als den Beschuldigten Rauschning, Witting und Dr.Fiischer Körperverletzung im Amt, Beleidigung beziehungsweise Verleumdung, beides in Tateinheit mit dem angeblichen Verbrechen gegen die Mennschlichkeit, Verleitung zum Falscheid und mittelbarer Diebstahl (von Handakten des Dr.Baasch), den Beschuldigten Steuerinspektor Wellemeyer, Obersteuerinspektor Kleinnschmidt und Zollinspektor Bösche Verleitung zum Falscheid zum Vorwurf gemacht worden war; hinsichtlich des Beschulkdigten Oberregierungsrat bei der Steuerfahndung Tietz erfolgte Einstellung aus Rechtsgründen, weil der gegen ihn zur Anzeige gebrachte Versuch einer Begünstigung |
| im Sinne des § 257 des Strafgesetzbuchs nicht strafbar sei.- Mit der Verfügung vom 28.Juni 1954 wurde das Verfahren schließlich im Übrigen eingestellt, und zwar hinsichtlich des Beschuldigten Witting, weil dieser inzwischen verstorben war, hinsichtlich der Beschuldigten Rauschning und Dr.Fischer (Vorwurf: falsche Anschuldigung gemäß § 164 des Strafgesetzbuchs und schwere Freiheitsberaubung wegen der infolge des "Geheimberichts" an die Gestapo erlittenen Haft des Dr.Baasch) deswegen, weil die Tat der falschen Anschuldigung inzwischen verjährt sei und hinsichtlich der schweren Freiheitsberaubung nicht auszuschließen sei, dass es den Beschuligten allein darauf ankam, Dr.Baasch, gegen den ja der starke Verdacht begangener Steuer- und Devisendelikte bestand, allein nach Maßgabe der betehenden Gesetze zur Verantwortung zu ziehen, hinsichtlich der Beschuldigten Rauschning, Dr.Fischer, Drescher, Schubert und Keller (Vorwurf: Verfolgung eines Unschuldigen) weil bereits bei Einleitung der Ermiitlungen bei Dr.Baasch der hinreichende Verdacht von Steuer- und Devisenvergehen bestanden habe, der sich im Verlaufe des Verfahrens noch erheblich verstärkt und als begründet erwiesen habe und damit die Beschuldigung einer Straftat nach § 344 des Strafgesetzbuchs als unbegründet erscheinen ließe, hinsichtlich des Beschuldigten Steuerinspektor Wellemeyer (Vorwurf: Urkundenunterdrückung dadurch, dass der Beamte einige Tage vor der Hauptverhandlung gegen Dr.Baasch Bilanzen aus dessen Unterlagen "entnommen" habe) weil die Ermittlungen Anhaltspunkte für eine solche Tat nicht ergeben hätten, womit auch gleichzeitig die Grundlage für die Beschuldigung gegen die Beschuldigten Rauschning und Dr.Fiischer hinsichtlich einer Pflichtverletzung als Vorgesetzte nach § 357 des Strafgesetzbuchs und hinsichtlich der Beschuldigten Dr.Fischer und Keller für eine Tat der Begünstigung im Amt entfallen sei, hinsichtlich der Beschuldigten Dr.Fischer und Inspektor Bentlage (Vorwurf: Aussageerpressung durch die am 23.10.1936 "terroristisch" durchgeführte Vernehmung des Dr.Baasch) und der Beschuldigten Wellemeyer und Herich (Vorwurf: ebenfalls Aussageerpressung durch die am 16.12.1936 erfolgte Vernehmung des Dr.Baasch) aus Beweisgünden, weil Anhaltspunkte für das Vorliegen strafbaren Verhaltens durch die Beschuldigten nicht gegeben seien, insbesondere in den entsprechenden Vernehmungsprotokollen nicht zu erkennen seien, hinsichtlich des Beschuldigten, des früheren Reichsbankrats Utermöhle (Vorwurf: Meineid durch Verschweigen wichtiger Tatsachen als Zeuge vor Gericht) deswegen , weil die von dem Beschuldigten angeblich verschwiegenen Tatsachen bei seiner Befragung vor Gericht keine Bedeutung gehabt hätten und offensichtlich auch nicht prozessentscheidend gewesen seien, hinsichtlich des Beschuligten Dr.Fischer (Vorwürfe: "Unterschlagung" eines von Dr.Baasch an seinen Mandanten Rousso geschriebenen Briefes vom 19.09.1936 in dem Bestreben, auch in diesem Fall die Verurteilung des Dr.Baasch zu ermöglichen, und Rechtsbeugung gemäß § 336 des Strafgesetzbuchs) weil die Ermittlungen Anhaltspunkte für die Behauptung der "Unterschlagung" des Briefes an Rousso nicht erbracht hätten und hinsichtlich der Rechtsbeugung das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals der "Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache" durch Dr.Fischer nicht zu erkennen sei, hinsichtlich des Beschuldigten Keller schließlich (Vorwurf: Begünstigung im Amt im Hinblick auf die Straftaten der Beschuldigten Rauschning und Dr.Fischer) weil entsprechendes strafbares Verhalten der Beschuldigten Rauschning und Dr.Fischer nicht festgestellt werden könne.- Nach dem Kriege wurde das Urteil des Hanseatischen Sondergerichts vom 08.05.1937 durch Verfügung des Oberstaatsanwalts vom 08.10.1946 auf Grund des § 2 des hamburgischen Justizerlasses Nr.1 vom 02.10.1945 abgeändert und die Strafe gegen Dr.Baasch auf 1 Jahr und 6 Monate ermäßigt; durch Beschluß der Großen Strafkammer 1 |
| des Landgerichts Hamburg vom 19.10.1948 wurde das Urteil teilweise aufgehoben und das Verfahren eingestellt gemäß §§ 1 Absatz 2, 8 Absatz 1 der Verordnung über die Gewährung von Straffreiheit vom 03.06.1947 (Verordnungsblatt für die britische Zone Seite 68) und auf Grund des Gnadenerlasses für die Zivilbevölkerung vom 09.09.1939 (Reichsgesetzblatt I - RGBl. I - Seite 1753). In 2 Fällen wurde Dr.Baasch durch Urteil der Großen Strafkemmer 1 des Landgerichts Hamburg vom 19.10.1948 unter Aufhebung des Urteils des Sondergericts vom 08.05.1937 freigesprochen. |
Staatsanwalt: | Engelbrechten von, Dr. |
| Koch, Dr. |
| Feyen |
| Kramer |
| Meyer-Margreth, Dr. |
| Bädeker, Dr. |
| Lindner, Dr. |
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren: | Staatsanwaltschaft Hamburg 14 Js 435/47.- Parallelverfahren: Hanseatisches Sondergericht in Hamburg 11 Js. Sond. 1631/36; Staatsanwaltschaft Hamburg 14 Js 337/47, 14 Js 640/47 und 14 Js 676/48 (= 14 KMs 2/48); Der Generalstaatsanwalt bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht Zs. 232/51
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Angeklagte / Beklagte: | Rauschning, Georg, geb. am 14.01.1876 in Taukitten/Kreis Samland, ehemaliger Oberfinanzpräsident in Hamburg in der Zeit von 1925 bis 1943 |
| Witting, Paul, geb. am 24.10.1882 in Hamm/Westfalen, ehemaliger Landesfinanzamtsdirektor und Leiter der Steuerabteilung des Landesfinanzamts Hamburg, Reichsrichter beim Reichsfinanzhof (später Oberster Finanzgerichtshof in München) |
| Fischer, Werner, Dr., geb. am 20.02.1894 in Schweinfurt, ehemaliger Oberregierungsrat und Leiter des Steuerfahndungsdienstes beim Landesfinanzamt Hamburg |
| Reinhardt, Fritz, weitere Personalien nicht bekannt geworden, ehemaliger Staatssekretär im Reichsfinanzministerium in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft |
| Wellemeyer, Heinrich Rudolf, geb. am 28.01.1902 in Bremervörde, ehemaliger Steuerinspektor beim Landesfinanzamt Hamburg |
| Bentlage, Walter, geb. am 18.08.1898 in Gelsenkirchen, ehemaliger Zollamtmann in der Devisenstelle beim Oberfinanzpräsidenten in Hamburg |
| Herich, weitere Personalien nicht bekannt geworden, ehemaliger Obersteuerinspektor beim Oberfinanzpräsidenten in Hamburg |
| Kleinschmidt, Wilhelm, geb. im Jahre 1896 oder 1897, weitere Personalien nicht bekannt geworden, ehemaliger Obersteuerinspektor (Steuerfahndungsdienst) beim Oberfinanzpräsidenten in Hamburg |
| Utermöhle, Walter, weitere Personalien nicht bekannt geworden, ehemaliger Reichsbankrat (Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung Berlin) |
| Tietz, weitere Personalien nicht bekannt geworden, ehemaliger Oberregierungsrat beim Oberfinanzpräsidenten in Hamburg (Steuerfahndung) |
| Bösche, weitere Personalien nicht bekannt geworden, ehemaliger Zollsinspektor in Hamburg |
| Drescher, weitere Personalien nicht bekannt geworden, ehemaliger Generalstaatsanwalt in Hamburg |
| Schubert, weitere Personalien nicht bekannt geworden, ehemaliger Oberstaatsanwalt in Hamburg |
| Keller, Wolfgang, weitere Personalien nicht bekannt geworden, ehemaliger Staatsanwalt in Hamburg |
Date of birth: | 1/28/1902 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1995 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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