351-20 Versorgungsamt, 1951-2011 (Bestand)

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Ref. code:351-20
Title:Versorgungsamt
Laufzeit:1951-2011
Level:Bestand

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Number:11580
Running meters:81.00

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Name of the creator / provenance:Versorgungsamt
Administration history:Beim Versorgungsamt handelt es sich um eine nachgeordnete Einrichtung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Das Versorgungswesen hat seinen Ursprung in der Entschädigung von Kriegsopfern im 19. Jahrhundert. Am 1. Oktober 1950 trat das Bundesversorgungsgesetz (BVG) zur Regelung der staatlichen Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkrieges in Kraft, zum 1. Januar 2024 wurde es Teil des Vierzehnten Buches des Sozialgesetzbuches. Auf Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes und seiner Nebengesetze wurden in den Bundesländern Versorgungsämter als Verwaltungsbehörden zur Durchführung der Entschädigungsverfahren geschaffen.

Das Versorgungsamt Hamburg erbringt Entschädigungsleistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht unter anderem für Gewaltopfer und Kriegsopfer. Es trifft Feststellungen über Behinderungen und gesundheitliche Merkmale nach dem Schwerbehindertenrecht und stellt Schwerbehindertenausweise aus (Stand 2024).

Der Schwerpunkt der Überlieferung im Staatsarchiv liegt auf Akten des früheren „Vertriebenenamtes“ aus den 1950er–1980er-Jahren. Die Akten zu Vertriebenen und Flüchtlingen beinhalten die Ausstellung von Aufenthaltserlaubnissen für Deutsche, die aus der sowjetischen Besatzungszone nach Deutschland kamen, sowie Unterlagen zur Umschreibung von Flüchtlingen auf ein anderes Bundesland. Die Akten enthalten i. d. R. Formulare mit nur wenigen Informationen zu den Lebensverhältnissen der Betroffenen. Nach der Registrierung in einem Aufnahmelager (z.B. Friedland) wurden die Betroffenen einem Bundesland zugewiesen, in dem sie die entsprechenden Erstanträge stellten. Das Staatsarchiv hat eine Auswahl der Akten übernommen. Das Aktenzeichen setzt sich aus dem ersten Buchstaben des Nachnamens und dem Geburtsdatum zusammen.

Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) von 1953 begründete eine besondere Rechtsstellung der Flüchtlinge und Vertriebenen gegenüber der eingesessenen Bevölkerung und regelte die materielle Eingliederung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Rechte und Vergünstigungen war die Ausstellung eines Ausweises nach § 15 BVFG zum Nachweis der Vertriebenen- oder Flüchtlingseigenschaft. Die Akten zu Flüchtlings- und Vertriebenenausweisen (sog. F-Akten) enthalten die Anträge auf Ausstellung des Flüchtlingsausweises (mit Angaben zur Person und zur Fluchtgeschichte) und können eidesstaatliche Erklärungen über früheren Wohnsitz, Recherchen nach Zeugen und Verwaltungsgerichtsverfahren bei Nicht-Anerkennung enthalten. Das Staatsarchiv hat als Auswahl die Akten des Bezirks Wandsbek übernommen. Eine vollständige Überlieferung aller gestellten Anträge auf Lastenausgleich verwahrt das Lastenausgleichsarchiv des Bundesarchivs in Bayreuth. Das Aktenzeichen setzt sich aus dem Kürzel „Wa“ für den Bezirk Wandsbek und einer laufenden Nummer zusammen.
Auf Grundlage des Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz – KgfEG, 1954) wurden deutschen Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkriegs, die nach dem 31. Dezember 1946 aus ausländischem Gewahrsam nach Deutschland zurückkehrten, eine Entschädigung gewährt. Der Antrag wurde am (neuen) Wohnort des Entlassenen gestellt. Das Gesetz trat 1993 außer Kraft. Die sog. Kgf-Akten enthalten den Antrag auf Gewährung einer Entschädigung nach dem KgfEG, Lebensläufe, Zeugenaussagen und ggf. Prozesse. Das Staatsarchiv hat als Auswahl die Akten der Bezirke Wandsbek und Harburg sowie der Zentralregistratur übernommen, die die Akten ab 1982 zentral für das gesamte Stadtgebiet führte. Sowohl bei den Akten aus Wandsbek als auch aus Harburg kam es schon vor der Abgabe an das Staatsarchiv zu Verlusten. Das Aktenzeichen setzt sich aus dem Kürzel für die aktenführende Stelle (Wa = Wandsbek, H = Harburg, HH = Zentralregistratur), oftmals dem Zusatz „KgfEG“ oder „Kgf“ und einer laufenden Nummer zusammen.

Von 1991 bis 2004 nahmen alle Bundesländer jüdische Zuwanderer aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion auf. Über die Aufnahme entschieden damals die jeweiligen Ministerpräsidenten auf Basis des sogenannten Kontingentflüchtlingsgesetzes (Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge – HumHAG). Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 verlor das HumHAG seine Gültigkeit. Seitdem müssen jüdische Zuwanderer ihre Einreise nach Deutschland auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes beantragen. Die Akten enthalten den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Schriftverkehr mit dem Bundesverwaltungsamt, Erklärungen über die Verfolgung und Kopien von Personenstandsunterlagen (Geburts-, Heiratseinträge, Pässe etc.). Nach der Erstaufnahme wurden die sog. Kontingentflüchtlinge nach dem Königssteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Das Staatsarchiv hat sowohl die sog. K1-Aktenserie (Kontingentflüchtlingen 1991–2005; Aktenzeichen mit laufender Nummer; die Buchstaben hinter der Nummer gibt die Zahl der Personen wieder, für die ein Antrag gestellt wurde) als auch die sog. K2-Aktenserie mit jüdischen Zuwanderern (2005–2006, Aktenzeichen HH-K mit einer laufenden Nummer; die Ziffer hinter dem Querstrich gibt die Zahl der Personen wieder, für die ein Antrag gestellt wurde) vollständig übernommen.
Das Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden (Häftlingshilfegesetz – HHG, 1955) regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie deren Angehörige und Hinterbliebene. Die sog. H-Akten enthalten den Antrag, Schilderungen über Lebensumstände und Inhaftierung sowie Flucht bzw. Auswanderung in die BRD. Das Staatsarchiv hat die Akten des Bezirks Wandsbek sowie eine Auswahl der Akten der Zentralregistratur übernommen, die die Akten ab 1982 zentral für das gesamte Stadtgebiet führte. Das Aktenzeichen setzt sich aus dem Kürzel für die aktenführende Stelle (Wa = Wandsbek, HH = Zentralregistratur), einem „H“ für Häftlingshilfe und einer laufenden Nummer zusammen.

Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 351-20 Versorgungsamt, Nr.

Anke Hönnig und Laura Nippel (März 2024)

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Access regulations:Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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