111-1_94320 Bekanntmachung der Polizeibehörde wegen des ohne polizeiliche Erlaubnis bei Strafe verbotenen Vertriebes und Ausrufs von Extrablättern, zu deren Erlass der Bürgerausschuss die Polizei nicht für befugt erachtet hat und demgemäß erlassenes Reglement vom 01.10.1870, 1868-1899 (Bestelleinh

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Ref. code:111-1_94320
Title:Bekanntmachung der Polizeibehörde wegen des ohne polizeiliche Erlaubnis bei Strafe verbotenen Vertriebes und Ausrufs von Extrablättern, zu deren Erlass der Bürgerausschuss die Polizei nicht für befugt erachtet hat und demgemäß erlassenes Reglement vom 01.10.1870
Laufzeit:1868-1899 ,1893,1899
Contains also:Enthält auch: Reglement für den gewebsmäßigen Betrieb von Druckschriften auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten vom 05.10.1893 und 02.06.1899
Former reference codes:Cl. VII Lit. L b Nr. 16 Vol. 9 Fasc. 1
 

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End of term of protection:12/31/1929
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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