111-1_84310 Entscheidung des Senats über eine Meinungsverschiedenheit zwischen der Finanzdeputation und der Sektion für das Volksschulwesen in Betreff des Kassen- und Rechnungswesens für das Schulgeld der Volksschulen dahin, dass Übertragsanweisungen bei der Hauptstaatskasse stets wie Ausgabeanwei

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Ref. code:111-1_84310
Title:Entscheidung des Senats über eine Meinungsverschiedenheit zwischen der Finanzdeputation und der Sektion für das Volksschulwesen in Betreff des Kassen- und Rechnungswesens für das Schulgeld der Volksschulen dahin, dass Übertragsanweisungen bei der Hauptstaatskasse stets wie Ausgabeanweisungen auszustellen sind, und dass die Oberschulbehörde als Verwaltungsbehörde für das Volkschulwesen für die richtige Erhebung und Ablieferung des Schulgeldes zu sorgen und die damit verbundene Verantwortung zu übernehmen hat
Laufzeit:1899
Former reference codes:Cl. VII Lit. H e Nr. 5 Vol. 7 Fasc. 16
 

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End of term of protection:12/31/1929
Permission required:Keine
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