111-1_49002 Entscheidung des Senats, dass die Militärersatzbehörden dem Kriegsversorgungsamt überwiesenen Bürogehilfen als solche vom Kriegsversogungsamt zu übernnehmen und aus dortigen Mitteln zu bezahlen sind, während die überwiesenen Beamten bis zur Abwicklung der Geschäfte der Ersatzbehörden n

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Ref. code:111-1_49002
Title:Entscheidung des Senats, dass die Militärersatzbehörden dem Kriegsversorgungsamt überwiesenen Bürogehilfen als solche vom Kriegsversogungsamt zu übernnehmen und aus dortigen Mitteln zu bezahlen sind, während die überwiesenen Beamten bis zur Abwicklung der Geschäfte der Ersatzbehörden noch als planmäßige Beamte der Militärersatzbehörde zu behandeln sind
Laufzeit:1920
Former reference codes:Cl. VII Lit. C c Nr. 19 Vol. 39 b
 

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