213-12_0659 Littmann, Erwin Albert, u.a., wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Körperverletzung im Amt - Mißhandlung von deutschen und ausländischen Arbeitern bei der Deutschen Arbeitsfront (DAF) im Jahre 1942, 1942-1967 (Bestelleinheit)

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Ref. code:213-12_0659
Title:Littmann, Erwin Albert, u.a., wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Körperverletzung im Amt - Mißhandlung von deutschen und ausländischen Arbeitern bei der Deutschen Arbeitsfront (DAF) im Jahre 1942
Laufzeit:1942-1967
Contains also:Enthält u.a.: Hauptakten Band I, II und III mit den Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft vom 07.09.1947 und 05.08.1948, Handakten der Staatsanwaltschaft mit dem Protokoll über die Vernehmung der Tatzeugin Ida Kolls vom 27.März 1947.- Sachverhalt: Der Oberlagerführer des Gemeinschaftslagers I der Deutschen Arbeitsfront (DAF) in Waltershof in Hamburg, Erwin Albert Littmann, ging in mehreren Fällen - meist unter Alkoholeinfluß - angeblich aus Gründen der Aufrechterhaltung der Disziplin im Lager massiv unter Anwendung körperlicher Gewalt gegen deutsche und ausländische Arbeiter vor, so am 23.01.1942 in einem Lokal in der Nähe des Lagers gegen den Dänen Schütz und den Deutschen Rubisch im Zusammenwirken mit den Gestapobeamten Haedge und Lütgen mit der Folge erheblicher Verletzungen des Schütz und am 01.04.1942 in seinem Büro zunächst gegen den Holländer Blaauw und später gegen den Italiener Bonicato, ebenfalls mit der Folge erheblicher Verletzungen der Arbeiter; das im Jahre 1942 gegen Littmann und andere geführte strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 24.06.1942 vorläufig bis zum Kriegsende eingestellt worden, weil andernfalls "eine Durchführung den Einsatz der DAF bezüglich der Verwaltung ihrer Arbeitslager gefährden würde". Weitere Ermittlungen nach dem Kriege - nunmehr auch wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, allerdings nur im Fall zum Nachteil des deutschen Staatsangehörigen Rubisch vom 23.01.1942, im Übrigen war die ausschließliche Zuständigkeit der Verfolgungsbehörden der britischen Besatzungsmacht gegeben - führten am 07.09.1947 zur Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts, weil das Verhalten des Littmann keine Verletzung der Menschenwürde des Rubisch darstelle und somit der Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit ausscheide und hinsichtlich der Körperverletzung durch Littmann aufgrund des Verhaltens des Rubisch selbst Straflosigkeit gemäß § 233 des Strafgesetzbuchs (Wechselseitig begangene Straftaten) vorliegen könne.
Staatsanwalt:Kappauf, Dr.
Jauch
Vogel
Thiele
Kramer
Gayko
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:Staatsanwaltschaft Hamburg 14 Js 582/48 (früher 11 Js P 230/42, 14 Js 106/46 und 14 Js 574/47).- Parallelverfahren: Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg 11 Js P 559/42
Angeklagte / Beklagte:Littmann, Erwin Albert, geb. am 29.04.1902 in Stettin, ehemaliger Oberlagerführer bei der Deutschen Arbeitsfront (DAF) in Hamburg, Kaufmann (Einzelhandel)
Haedge, weitere Personalien nicht bekannt geworden, ehemaliger Beamter der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) in Hamburg
Lütgen, weitere Personalien nicht bekannt geworden, ehemaliger Beamter der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) in Hamburg
Date of birth:4/29/1902
 

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End of term of protection:12/31/1997
Permission required:Keine
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Accessibility:Öffentlich
 

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