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356-7 Landesarbeitsamt Hamburg, Arbeitsamt Hamburg, 1929-2007.03 (Bestand)
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Ref. code: | 356-7 |
Title: | Landesarbeitsamt Hamburg, Arbeitsamt Hamburg |
Laufzeit: | 1929-03.2007 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Number: | 3820 |
Running meters: | 70.49 |
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Administration history: | Behördengeschichte
Das Landesarbeitsamt Hamburg und das Arbeitsamt Hamburg gingen aus dem Arbeitsnachweisamt Hamburg sowie dem Landesamt für Arbeitsvermittlung Hamburg hervor und wurden 1927 als nachgeordnete Stellen der im selben Jahr eingerichteten Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegründet (RGBl. 1927 I 212 bzw. § 221 AVAVG). Das Landesamt für Arbeitsvermittlung Hamburg wurde zum Landesarbeitsamt Nordmark mit Sitz in Hamburg, in dessen Zuständigkeit die Gebiete Hamburg, Lübeck, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Schwerin, die Kreise Stade, Cuxhaven, Neuhaus, Lauenburg, Kehdingen, Jork und Harburg, das Land Hadeln sowie der oldenburgische Teil Lübecks und ab 1943 auch Helgoland fielen (Reichsarbeitsblatt 1927, I 517). 1939 wurden die Landesarbeitsämter als unmittelbare Reichsbehörden direkt dem Reichsarbeitsministerium unterstellt, während die Reichsanstalt in den sog. „Reichsstock für den Arbeitseinsatz“ umgewandelt wurde (RGBl 1939, I 575). 1942 wurde das Landesarbeitsamt Nordmark wie alle anderen Arbeitsämter dem „Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz“ Fritz Sauckel unterstellt (Reichsarbeitsblatt 1942, I 155). Dieser wies den Arbeitsämtern die alleinige Zuständigkeit für den Arbeitseinsatz und somit auch für die Organisation und Verwaltung der Zwangsarbeit zu. Außerdem wurde dem LAA Nordmark die Reichsausgleichsstelle für den Arbeitseinsatz in der Seeschifffahrt unterstellt (Reichsarbeitsblatt 1942, I 3). Am 19.05.1943 wurde Schleswig-Holstein aus dem Landesarbeitsbezirk Nordmark ausgegliedert. Es erhielt stattdessen ein eigenes Landesarbeitsamt (Reichsarbeitsblatt 1943, I 296). Nach der am 27.07.1943 ergangenen Verordnung über die Gauarbeitsämter wurden für die Reichsverteidigungsbezirke Gauarbeitsämter mit den Aufgaben der Landesarbeitsämter und der Reichstreuhänder der Arbeit gebildet. Die führte zur Umwandlung des Landesarbeitsamts Hamburg zum Gauarbeitsamt Hamburg mit der offiziellen Bezeichnung „Gauarbeitsamt Hamburg und der Reichstreuhänder der Arbeit“ (Reichsarbeitsblatt 1943, I 394). Erst mit der Verordnung Nr. 7 der britischen Militäradministration wurde das Landesarbeitsamt Hamburg mit Zuständigkeit für das 1937 vergrößerte Hamburg eingerichtet. (Amtsblatt der Militärregierung, Britisches Kontrollgebiet 1945, S. 6). Fortan wurden das Landesarbeitsamt und das Arbeitsamt Hamburg aufgrund des identischen Zuschnitts der Zuständigkeitsgebiete in Personalunion geleitet. Übergeordnete Behörden waren einerseits bis 1948 das in Lemgo angesiedelte Zentralamt für Arbeit in der britischen Zone sowie ab 08.09.1948 die Verwaltung für Arbeit des Vereinigten Wirtschaftsgebiets mit Sitz in Frankfurt am Main (Gesetz- und Verordnungsblatt des Wirtschaftsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebiets 1948, Nr. 18, S. 90), andererseits die hamburgische Arbeitsbehörde. 1952 wurden Landesarbeitsamt und Arbeitsamt Hamburg nachgeordnete Stellen der am 12.03.1952 gegründeten Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (BGBl Nr. 9 I, 123 bzw. § 36 AVAVG). Das Landesarbeitsamt Hamburg endete auf Beschluss des Verwaltungsrats der Bundesanstalt mit der Zusammenlegung der Landesarbeitsamtsbezirke Hamburg und Schleswig-Holstein zu einem gemeinsamen Bezirk Schleswig-Holstein-Hamburg mit Sitz in Kiel (Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Nr. 8 vom 25.08.1964, S. 367). Mit diesem Schritt wurde auch die Registratur des Amtes geschlossen. Das Arbeitsamt Hamburg bestand weiterhin als regionale Dienststelle des Landesarbeitsamts Schleswig-Holstein-Hamburg. Mit dem dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz-III“-Gesetz, BGBl. I 2003 Nr. 65, S. 2848) und der Schaffung der Bundesagentur für Arbeit wurde das Arbeitsamt zur Agentur für Arbeit Hamburg (siehe ebd.S. 2876). |
| Zuständigkeit und Organisation
Dem Landesarbeitsamt und Arbeitsamt oblag während der Weimarer Republik (bis 1933) und der Bundesrepublik Deutschland (ab 1949) in erster Linie die Durchführung der Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenfürsorge in ihrem Bezirk nach den Maßgaben des AVAVG und einschlägiger Spezialgesetze. Hierbei ist die Vermittlung von Kriegsversehrten nach dem Schwerbeschädigtengesetz von 1953 und von Opfern des Nationalsozialismus in den Arbeitsmarkt sowie die Eingliederung ehemaliger Bediensteter des öffentlichen Dienstes aus den ehemaligen Ostgebieten zu nennen. Zur Durchführung des Schwerbeschädigtengesetzes führte das Landearbeitsamt auch die Erhebung von Ausgleichszahlungen und die Festlegung von Pflichtarbeitsplätzen durch, die Betriebe im Rahmen des Gesetzes stellen mussten. Ein speziell in Hamburg dominierendes Thema blieb die Vermittlung von Seeleuten, wobei für diese besondere seemännische Heuerstellen eingerichtet wurden. Ab 1961 gehörte auch die Auszahlung und Verwaltung des Kindergeldes zu den Aufgaben. Ferner bildete die Vermeidung von Arbeitslosigkeit einen Kern der Aufgaben, etwa durch Berufsberatung und berufsfördernde Maßnahmen, sowie die Beobachtung der tariflichen Auseinandersetzungen und Arbeitskämpfe. Hierzu gehörte eine intensive Auseinandersetzung mit den Fragen der Arbeitsmarktpolitik und wirtschaftlichen Entwicklung. Für Hamburg hervorzuheben sind die Bestrebungen, die saisonal bedingte Arbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft durch Maßnahmen wie das Schlechtwettergeld zu minimieren. Außerdem bildeten Landesarbeitsamt und Arbeitsamt durch Spruchkammer bzw. Spruchausschuss eine schiedsgerichtliche Instanz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Einen weiteren Aufgabenbereich stellte die Amtshilfe dar, was vor allem Auskünfte und die Ermittlung von Tatbeständen einschloss, z. B. bei Fragen der Wiedergutmachung im Kontext von Zwangsarbeit.
Wesentliches Merkmal des Landesarbeitsamts war der Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Dies bedeutete eine Verzahnung von Selbstverwaltung durch paritätisch besetzte Verwaltungsausschüsse und Gremien der Sozialpartner einerseits und behördlich-hierarchischer Struktur andererseits. Verwaltungsausschüsse wurden von Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der öffentlichen Körperschaften und dem Vorsitzenden des Landesarbeitsamts bzw. Arbeitsamts gebildet. Aus diesen Verwaltungsausschüssen heraus wurden weitere Ausschüsse für spezielle Fragen gebildet, z. B. Fach- und Personalausschüsse. Die behördlich-fachliche Struktur bestand meistens aus drei bis vier Fachabteilungen, welche die ausführenden Organe des Landesamtes darstellten. Territorial gestaltete sich der Aufbau derart, dass für das Arbeitsamt Hamburg mehrere Hauptdienststellen bestanden. Prominent sind hier zu nennen: Sprinkenhof (Altstädter Straße 8), Besenbinderhof 16, Große Bleichen 23 und Admiralitätsstraße 55. Daneben existierten in den Bezirken weitere Dienststellen, die wiederum örtlich und sachlich spezialisierten Nebenstellen vorstanden. Die sachliche Spezialisierung betraf in der Regel einzelne Personen- und Berufsgruppen. Das Landesarbeitsamt diente als übergeordnete Aufsichtsstelle für das Arbeitsamt (und bis 1945 für alle Arbeitsämter des Bezirks Nordmark). |
| Eine besondere Rolle nahmen Landesarbeitsamt und Arbeitsamt während der NS-Zeit und unmittelbaren Nachkriegszeit ein. Die von den Tarifpartnern getragene Selbstverwaltung wurde abgeschafft und die Reichsanstalt in ein reines Instrument für den „Arbeitseinsatz“ und die Dienstpflicht umgebaut, um die Verfügbarkeit von Arbeitskräften in den Dienst des NS-Regimes zu stellen. Grundlage hierfür stellte u. a. die „Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung vom 13.02.1939 dar (RGBl 1939 I, 206). Dazu gehörte auch die Durchführung und Organisation der Zwangsarbeit, spätestens mit der Anordnung Nr. 5 von 1942 in alleiniger Zuständigkeit (Reichsarbeitsblatt 1942, I 155). Unter der britischen Militärregierung oblag dem Landesarbeitsamt die Umsetzung der Arbeitsverpflichtungen aus dem Kontrollratsbefehl Nr. 3 vom 17.01.1946.
Präsidenten des Landesarbeitsamts Dr. Fredrik Sjöberg (spätestens 1929- mindestens 1931) Dr. Heinrich Peckert (spätestens 1936-1939) Erich Wulff (1939 bis mindestens 1946) Friedrich Völtzer, Reichstreuhänder der Arbeit (1939-1942 zwischenzeitlich kommissarisch) Christian Carlberg (1946 –1959) Dr. Richard Vogelmann (kommissarisch ab 1959)
Ständige Stellvertreter
Dr. Leopold von Funke (spätestens 1936-1939) Dr. Richard Vogelmann (1936- mindestens 1946) Oberregierungsrat Vollrath (bis spätestens 1952) Dr. Wehner (spätestens 1953-1955) Dr. Richard Vogelmann (1956-1963)
Vorsitzende des Arbeitsamtes Louis Korell (1929)
Hans Lindemann (1938) 1945-1964 Präsidenten des Landesarbeitsamts in Personalunion
Standorte
Landesarbeitsamt
Große Bleichen 23 (1929) Neuer Jungfernstieg 18 (1938-1961) Besenbinderhof 16 (1962-1963) Kurt-Schumacher-Allee 16 (1963)
Arbeitsamt
Große Bleichen 23/27 (1929) Ferdinandstraße 5/Kohlhöfen 8 (1938) Neuer Jungfernstieg 18 (1953) Besenbinderhof 16 (1954-1963) Kurt-Schumacher-Allee 16 (1963) |
Archival history: | Die erste Übernahme (Personalakten Nevermann, Paul und Thälmann, Ernst) vom Arbeitsamt Hamburg durch das Staatsarchiv erfolgte im September 1968, wobei das Archivgut dem Bestand 356-8 Arbeitsverwaltung – Personalakten zugeordnet wurde. Im Jahr 1971 bot das Landesarbeitsamt Schleswig-Holstein-Hamburg, welches seit der Zusammenlegung der Landesarbeitsämter Hamburg und Schleswig-Holstein am 01.10.1964 mit dem Altaktenbestand des ehemaligen Landesarbeitsamtes Hamburg betraut worden war,dem Staatsarchiv aussonderungsreife Akten an. Da die Überlieferung des neuen Landesarbeitsamtes Schleswig-Holstein-Hamburg mit Sitz in Kiel nach 1964 zukünftig an das Landesarchiv Schleswig abgegeben werden sollte, wurde in diesem Zuge auch diskutiert, ob das gesamte archivwürdige Schriftgut des einstigen hamburgischen Landesarbeitsamtes aus den Jahren vor 1964 ebenfalls nach Schleswig übergehen sollte, um eine Bestände-Zersplitterung zu vermeiden. Weil die Akten des Landesarbeitsamtes Hamburg jedoch nach 1964 nicht weitergeführt wurden (Aktenschluss am 30.09.1964) und mit dem Zeitpunkt der Zusammenlegung eine andere Aktenführung im Landesarbeitsamt Schleswig-Holstein-Hamburg begonnen hatte (in Form der Weiterführung der Akten des einstigen Landesarbeitsamtes Schleswig-Holstein), wurde die Übernahme des Schriftgutes des Landesarbeitsamtes Hamburg durch das Staatsarchiv beschlossen. In der darauffolgenden Zeit wurden Aussonderungsarbeiten an den Unterlagen des Landesarbeitsamtes Hamburg durchgeführt, welche im Dienstgebäude des Arbeitsamtes Hamburg (heute Agentur für Arbeit Hamburg) in der Kurt-Schumacher-Allee 16 lagerten. Im Jahr 1973 wurden alle B-Akten unter den Aktenzeichen 2600-2681 (Bereich Aus- und Fortbildung) kassiert, die vor 1970 angelegt wurden.
Die ersten Ablieferungen durch das Landesarbeitsamt Schleswig-Holstein-Hamburg wurden in den Jahren von 1985 und 1986 organisiert. Von 1987 bis 2006 kam es infolge regelmäßiger Bewertungstermine des Staatsarchivs zu zahlreichen weiteren Ablieferungen durch das Arbeitsamt Hamburg bzw. ab 2004 durch die Agentur für Arbeit Hamburg. Die Bewertung wurde mithilfe von Aussonderungsverzeichnissen durchgeführt und das Schriftgut in Auswahl archiviert. Der Aktenbestand der Arbeitsverwaltung gliedert sich in Sachakten, die sogenannten A- und B-Akten, welche jeweils in Auswahl übernommen wurden. Während A-Akten Vorgänge von allgemeiner, grundsätzlicher Bedeutung enthalten, umfassen B-Akten speziellere Sachverhalte. Neben den A- und B-Akten lassen sich außerdem Leistungsakten finden, welche Einzelfallakten darstellen. Letztere wurden zunächst als nicht archivwürdig bewertet, gerieten jedoch spätestens seit 1978 in den Fokus einer archivfachlichen Neubewertung. Hinzu kommen die sogenannten „Weglege-Vorgänge“, welche als nicht archivwürdig eingestuft wurden, da sie Vorgänge von äußerst untergeordneter Bedeutung bezeichnen (beispielsweise Stellenanzeigen aus Tageszeitungen, Prospekte oder Materialangebote). Der Aktenordnung der hamburgischen Arbeitsverwaltung liegt ein stark strukturierter Einheitsaktenplan der Bundesbehörde zugrunde, welcher in der Materialakte Az. 2114-5 M eingesehen werden kann. Die Bestandsakte unter Az. 2114-5/1 bzw. 2114-5/2 enthält zudem zahlreiche Organigramme des ehemaligen Arbeitsamtes Hamburg, wodurch die Verwaltungsstruktur nachvollzogen werden kann.
Im Jahr 1987 erteilte das Staatsarchiv dem Arbeitsamt eine unbefristet gültige Vernichtungsgenehmigung für bestimmte Aktenzeichen, unter welchen lediglich im Umlaufverfahren übersandtes Schriftgut abgelegt wurde und dessen dokumentarischer Niederschlag demzufolge im Bundesarchiv oder Landesarchiv Schleswig zu finden ist. Hervorzuheben ist zudem, dass die Ablieferungen der Jahre 1988 und 1989 umfangreiche Mengen an Bibliotheksgut enthielten (Rechtstexte, Lehrbücher, Aufsätze, Wörterbücher), die aus dem Bestand des Arbeitsamtes Hamburg an das Staatsarchiv übergeben wurden. |
| Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Arbeitsverwaltung“ der Archivreferentenkonferenz des Bundes und der Länder wurde im Jahr 2002 ein Archivierungsmodell für die Leistungs- und Maßnahme-Akten der Arbeitsämter herausgearbeitet, nach welchem die Arbeitsverwaltung in Hamburg dem Staatsarchiv mit Runderlass vom 23.04.2003 zukünftig bestimmte Maßnahme- und Leistungsakten summarisch (hierunter fallen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder das Kurzarbeitergeld), andere Akten dieses Typus (darunter Eingliederungsgeld, Arbeitslosengeld oder sogenannte Reha-Akten) exemplarisch anbieten sollte.
Weitere Abgaben an das Staatsarchiv wurden vereinzelt erst wieder in den Jahren 2015, 2016 und 2019 durchgeführt, wobei die Ablieferung aus dem Jahr 2016 der vorhergehenden zugeordnet wurde. Im Jahr 2020 wurde infolge einer bundesweiten Regelung die zukünftige Anbietungspflicht für Einzelfallakten zu Meldungen nach dem §17 KSchG (anzeigepflichtige Entlassungen) aufgehoben.
Nachdem bereits die Ablieferung vom 24.11.2015 erschlossen wurde, konnte im Juni und Juli 2022 die vollständige Erschließung der Ablieferung vom 06.06.1990 vorgenommen werden. Letztere umfasst ca. 21 lfm. mit einer Laufzeit von 1929 bis 1968 und enthält überwiegend Schriftverkehr in Form von Verfügungen, Dienstanweisungen, Runderlassen und Berichten zwischen den einzelnen Einrichtungen der Arbeitsverwaltung auf Bundes-, Landes- und bezirklicher Ebene. Hierdurch werden die Verfahrensweisen der Verwaltung und ihre Organisationsstrukturen auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenhilfe und -versicherung in der Vorkriegs-, Kriegs- und Nachkriegszeit überliefert. Die Klassifikation des Bestandes orientiert sich am Einheitsaktenplan der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, wodurch Grundzüge des Ordnungsprinzips des Bestandsbildners gewahrt werden.
Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 356-7 Landesarbeitsamt Hamburg, Arbeitsamt Hamburg, Nr. ... |
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