132-5/2_Ält.Reg. J 66 Ausübung des Begnadigungsrechtes, wenn auf eine Gesamtstrafe erkannt ist und die Einzelstrafen in verschiedenen Bundesstaaten verhängt sind, 1891 (Bestelleinheit)

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Ref. code:132-5/2_Ält.Reg. J 66
Title:Ausübung des Begnadigungsrechtes, wenn auf eine Gesamtstrafe erkannt ist und die Einzelstrafen in verschiedenen Bundesstaaten verhängt sind
Laufzeit:1891
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:12/31/1921
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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URL:https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1639331
 

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