333-3 Feuerwehr, 1857-2004 (Bestand)

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Ref. code:333-3
Title:Feuerwehr
Laufzeit:1857-2004
Level:Bestand

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Number:1022
Running meters:26.10

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Name of the creator / provenance:Zentralregistratur der Feuerwehr Hamburg
Administration history:Mit der endgültigen Trennung des Löschwesens vom Feuerversicherungswesen durch das am 2. März 1868 publizierte „Gesetz wegen des Feuerlöschwesens“ (Gesetzsammlung S.22) wurde die allmähliche Entwicklung einer ständigen Berufsfeuerwehr eingeleitet, deren organisatorische und administrative Aufsicht der mit vorgenanntem Gesetz geschaffenen “Deputation für das Feuerlöschwesen“ übertragen wurde. Als eigentliches Gründungsdatum der Berufsfeuerwehr wird der 12. November 1872 angesehen mit der Inbetriebnahme der Haupt- feuerwache am Schweinemarkt und zweier weiterer Wachen.
Nach den Bestimmungen des oben angeführten Gesetzes wurde das Staatsgebiet in zwei Löschdistrikte eingeteilt, deren erster den Bezirk der neuen Hamburger Feuerkasse (Gesetzsammlung S.66 mit Gebietsplan) und die Häfen umfaßte, der zweite das übrige Landgebiet (Verschiedene Zusatzverordnungen und Gesetze siehe Gesetzsammlung); hier oblag der Deputation die Bildung von Löschverbänden (siehe Billwärder Löschverband, Bestand 555-4) unter Zusammenlegung benachbarter Ortschaften und Kommunen sowie der Erlaß von Feuerlöschordnungen und die Beaufsichtigung des Löschwesens.
Nach Aufhebung der Deputation für das Feuerlöschwesen durch die „2. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung“ vom 30. März 1928 (Gesetz- und Verordnungsblatt 1928 S. 125, 1938 S.5), wurde die Feuerwehr der Polizeibehörde unterstellt. Mit dem „Erlaß über die Organisation der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg“ vom 1. April 1938 wurde die Feuerwehr der Bauverwaltung zugeordnet unter Eingliederung der Feuerwehren von Harburg-Wilhelmsburg und Altona. Mit dem “Gesetz über das Feuerlöschwesen“ vom 25. November 1938 (Reichsgesetzblatt I 1938 S.1662, 1939 I S.1983, 2096 und 2100) -sowie den Durchführungsverordnungen vom 27. September und 24. Oktober 1939 wurde die reichseinheitliche Gestaltung des Feuerlöschwesens durchgeführt, insbesondere in Hinblick auf die steigende Bedeutung des Luftschutzes. Damit waren die Voraussetzungen geschaffen für die Überleitung der bisherigen Berufsfeuerwehr in die Feuerlöschpolizei, deren Beamte nunmehr den Status von Polizeivollzugsbeamten hatten. Die von den Freiwilligen Feuerwehren gebildeten Vereine und Verbände wurden aufgelöst, an deren Stelle trat eine nach Löscheinheiten gegliederte Hilfspolizeitruppe. Die „Military Government Instruktion No.3“ (Bestand Feuerwehr A 10-10) -Reorganisation of the German Fire Services- beendete im Mai 1945 das wohl ereignisreichste Kapitel in der Geschichte der Hamburger Berufsfeuerwehr. Nach ihrer „Entmilitarisierung“ und Herauslösung aus der Organisation der Polizei wurde sie zunächst als selbständiges Amt dem Bürgermeister direkt unterstellt, am 18. März 1947 in die Baubehörde (Amtlicher Anzeiger 1947 S.136, 1962 S.411) und am 1. Mai 1962 in die neu errichtete Behörde für Inneres eingegliedert.
Archival history:Seit 1939 übernommene Einzelablieferungen sind 1965, nach Ablieferung von Einsatztagebüchern und Brandregistern der Jahre 1939 bis 1958, durch Herrn Stukenbrock neu formiert und signiert worden. Die im März 1979 erfolgte Ablieferung (9 lfd.m) von Akten und Protokollen der Jahre 1872 bis 1974 machte die Neuordnung des Gesamtbestandes erforderlich, wobei zu berücksichtigen war, daß die Signaturen des Altbestandes (7 lfd.m) erhalten bleiben sollten. Kassationen wurden nicht vorgenommen.

Die Retrokonversion der Daten des Altbestandes erfolgte im Jahre 2009.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 333-3 Feuerwehr, Nr. ...
Kommentierte Beständeübersicht:Mit der Gründung der Deputation für das Feuerlöschwesen 1868 wurde eine Entwicklung eingeleitet, die 1872 zur Gründung der Berufsfeuerwehr führte. Ihr Wirkungskreis war nur das Stadtgebiet und die Häfen, während das Landgebiet sich in Löschverbänden organisierte (s. 333-4). 1928 wurde die Feuerwehr der Polizeibehörde unterstellt, 1938 unter Eingliederung der Feuerwehren von Harburg-Wilhelmsburg und Altona der Bauverwaltung zugeordnet. 1938/39 kam es zur Verreichlichung des Feuerlöschwesens, wobei die Berufsfeuerwehr in die Feuerlöschpolizei überführt wurde; die freiwilligen Feuerwehrvereine und -verbände wurden aufgelöst und zu einer nach Löscheinheiten gegliederten Hilfspolizeitruppe. Nach Kriegsende 1945 beendete die Militärregierung die Zugehörigkeit zur Polizei und unterstellte die Feuerwehr als selbständiges Amt dem Bürgermeister. 1947 kam sie zur Bau-, 1962 zur neu gebildeten Innenbehörde.

Der Best. gliedert sich in Verwaltungsangelegenheiten (Protokolle, Organisations- und Personalangelegenheiten, Freiwillige-, Werks- und Betriebsfeuerwehren, überregionale Mitarbeit), Einsätze/Hilfeleistung/Tagesbefehle (u.a. Brandregister, Luftkrieg 1940-1945), technische Ausrüstung (Fahrzeuge, Meldeanlagen, Löschwasserversorgungsnetz) und Brandschutzangelegenheiten. Hier gibt es auch eine Reihe von Schornsteinfeger-Personalakten (1899-1927).

Lit.: 100 Jahre Feuerwehr Hamburg. Hamburgs Berufsfeuerwehr seit 1872 im Dienste der Bürger, Hamburg 1972
(LS)

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Signierung:Numerus currens
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Information on related materials

Publications:100 Jahre Feuerwehr Hamburg. Hamburgs Berufsfeuerwehr seit 1872 im Dienste der Bürger, Hamburg 1972
Westphalen, Kurze Entwicklungsgeschichte der Hamburger Feuerwehr, 1895
Jubiläumsschriften der Hamburger Berufsfeuerwehr, 1922,1932,1972
 

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Number:3
 

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End of term of protection:12/31/2034
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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