213-12__ Höckele, Ernst August, u.a., wegen Tötung von jüdischen Zwangsarbeitern in der Zeit von Sommer 1943 bis März 1944 in Trihati, Transnistrien (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 36/67), 1943-1972 (Serie)

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Ref. code:213-12__
Title:Höckele, Ernst August, u.a., wegen Tötung von jüdischen Zwangsarbeitern in der Zeit von Sommer 1943 bis März 1944 in Trihati, Transnistrien (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 36/67)
Laufzeit:(1943-1944) 1965-1972
Contains also:Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: 20 Bde. Hauptakten (2211 Bl.) (Bd. 1-19: (2111 Bl.), Bd. 20: (100 Bl. unblattiert) 2 Ordner Kopien aus Entschädigungs- und Wiedergut-machungsakten; 3 Bde. Handakten (819 Bl.); Kostenhefte; Sonderbd 3. dt. Personal in Trihati;; Teilübersetzung aus Matatias Carp Buch über Rumänische Juden 1940 bis 1944; M. Broszat: Das Dritte Reich und die rumänische Judenpolitik (Gutachten 1957).- Straftatbestand: Die Beschuldigten Ernst August Höckele und Rudolf Bührer waren verdächtig, im Zwangsarbeitslager Trihati (am Bug) willkürlich Juden ermordet zu haben.
Nach Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion wurde das zur Sowjetunion gehörende Gebiet zwischen den Flüssen Dnjestr und Bug, Transnistrien, aufgrund einer Abmachung zwischen der deutschen und rumänischen Regierung unter rumänische Oberhoheit gestellt. Rumänien schob Juden aus rumänischen Gebiet nach Transnistrien ab, wo die Juden in Ghettos oder Zwangsarbeitslagern inhaftiert waren und deutschen Dienststellen für Arbeitszwecke zur Verfügung gestellt wurden. Bei Trihati sollte eine Eisenbahnbrücke über den Bug entstehen. Bauhoheit hatte die Deutsche Reichsbahn, die drei deutsche Privatfirmen unter Vertrag genommen hatte, nämlich die Firmen Krupp-Stahlbau Rheinhausen (Firma Krupp - Hüttenwerke - Rheinhausen, Abt. Stahlbau Rheinhessen); Firma Luig und Firma Beton- und Monierbau. Weiteres deutsches Personal gehörte zur Reichsbahn, der Wehrmacht und der OT. Die Firmen bauten bei Trihati, südwestlich von Nicolajew eine Brücke über den Bug; Arbeitskräfte waren etwa 1000 Juden aus dem Zwangsarbeitslager Trihati, die in ehemaligen Ställen untergebracht waren. Außerdem existierte ein Lager mit etwa 500 polnischen und ukrainischen Arbeitskräften. Zunächst war ein Angehöriger der Firma Beton- und Monierbau für das Zwangsarbeitslager zuständig, nach kurzer Zeit jedoch der Beschuldigte Höckele. Der Beschuldigte Bührer war für den Brückenbau zuständig.
Laut Voruntersuchungseröffnung sollen die Beschuldigten Höckele und Bührer zahlreiche Morde begangen haben:
1. Erschießung der Juden Leon Gleicher, Sami Pecht und Karl Schummer wegen verbotenen Briefwechsels im Sommer 1943 durch die Beschuldigten Höckele und Bührer. Die Juden durften keine Briefe an ihre Angehörigen, die sich teils in Ghettos in Transnistrien, teils in Rumänien befanden, senden. Der Juden Leon Menczel hatte durch die Hilfe eines rumänischen Eisenbahnarbeiters namens Gheorghi dennoch eine Postverbindung geschaffen, wobei Gheorghi die Briefe nach Rumänien mitnahm. Bei Sami Pecht wurde ein Brief gefunden. Neben Sami Pecht wurden auch Leon Menczel, Leon Gleicher, Fredi Horowicz und Karl Schummer dem Beschuldigten Bührer vorgeführt. Menczel und Horowicz wurden entlassen, während die Juden Gleicher Pecht und Schummer von dem Beschuldigten Höckele hinterrücks am Bug erschossen worden sein sollen.
Folgende Taten nur durch den Beschuldigten Höckele:
2. Erschießung des Juden Itzig Maren Herscu oder Herschovits im Sommer 1943, weil Herschovits sich Sonnenblumenöl angeeignet haben soll. Hintergrund: Die deutschen Arbeiter versandten Sonnenblumenöl an ihre Angehörigen in Deutschland, das zu diesem Zweck in Kanister eingelötet wurde.
3. Erschießung des Juden Averbuch (Awerbuch, Awerbach oder Auerbach) im Herbst 1943, nachdem Höckele ihn zuerst in einer Erdgrube mit Steinen beworfen und geschlagen hatte. Hintergrund: Kranke Juden wurden in Ghettos zurückverlegt. Dies sollte auch mit Averbuch geschehen. Stattdessen wurde er aber durch Schläge verletzt und schließlich getötet.
4. Erschießung eines Juden im Jahr 1943, weil dieser von dem Honig, den er in Kanister zu füllen hatte, gegessen hatte.
5. Erschießung dreier jüdischer Magazinarbeiter und einer jüdischen Krankenschwester im Jahr 1943, weil sie behauptet hatten, polnische Christen zu sein. Sie hatten in dem Lager polnischer und ukrainischer Zwangsarbeiter in Trihati gearbeitet, in dem deutlich bessere Umstände herrschten.
6. Auslieferung von mindestens 6 Juden in den Jahren 1943/1944 an die SS, woraufhin sie in Nikolajew erschossen wurden.
7. Erschießung einer Gruppe von 40 Juden im März 1944, die zuerst das Lager vor dem Heranrücken der Roten Armee abbrechen und räumen mußten.
8. Zusammenschlagen des Juden Razi Brenner im Herbst 1943 gemeinsam mit dem Beschuldigten August Sieg, so daß Brenner zwei Tage später verstarb.
9. Grundloses Töten der Juden Javitz und Lebovici im Sommer 1943 durch Schläge auf Kopf und Körper.
10. Versuch des Ertränkens bzw. Erstickens von mindestens drei Juden - nämlich Gandelmann, Hausner und Joel Glinert, in der Lagerlatrine von Sommer bis Dezember 1943; einer der Juden verstarb kurze Zeit darauf.
11. Befehl zu Turnübungen der Juden im Winter 1943/1944, wobei er billigend in Kauf nahm, daß zwei Juden an Lungenentzündung erkrankten und starben.
12. Erschießung des Juden Max Schwarz nach Mißhandlung im Sommer 1943, da Schwarz anläßlich eines Verhörs wegen des Diebstahls einer kleinen Ölbüchse zu fliehen versuchte.
Den anderen Beschuldigten wurde (verjährte) Körperverletzung vorgeworfen; teils lagen keine Belastungen gegen sie vor, aber sie wurden wegen ihrer Tätigkeit als Leiter der Baukolonnen Firmen Krupp-Stahlbau Rheinhausen und Luig veredächtigt. (Siehe Beschuldigte Rudolf Wegener und Paul Hoffmann).
Fall 1 - verbotener Briefwechsel und Erschießung: Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beschuldigten Bührer zur Last gelegt, dem Beschuldigten Höckele den Befehl erteilt zu haben, Gleicher, Pecht und Schummer nach dem Verhör in seinem Büro am Bug zu töten. Der Beschuldigte Bührer bestritt, den Befehl gegeben zu haben. Er habe vielmehr die Juden an die Feldgendarmerie in Nikolajew übergeben lassen. Die Postsperre begründete er damit, der Brückenbau habe wegen Sabotage geheim gehalten werden müssen. Der Beschuldigte Höckele bestätigte im wesentlichen diese Ausführungen. Dem Beschuldigten Bührer war nicht nachzuweisen, daß er jemand mit der Tötung der drei Juden beauftragte oder sie selbst ausführte. Außerdem wurde dem Beschuldigten die Erschießung eines Ukrainers im Sommer 1943 vorgeworfen (nicht Gegenstand der VU). Mordmerkmale fehlen; Totschlag verjährt; nur ein Zeuge für den Tatvorfall.
Dem Beschuldigten Höckele konnte keine der Taten 1-12 mit der für die Anklageerhebung erforderliche Sicherheit nachgewiesen werden.
147 Js 24/70=II 213 AR-Z 69/70: Erschießungen von ca. 60 Juden. Der Beschuldigte gehörte zur Bewachungsmannschaft des ZAL für Juden in Trihati
Das Lager Trihati bestand seit April/Mai 1943.
1. Im Winter 1943 soll der Beschuldigte etwa 40 Häftlinge für drei Tage in eine Grube außerhalb des Lagers Trihati eingesperrt haben, wo etwa fünf bis 6 Häftlinge aufgrund von Hunger oder Erfrierungen starben. Am vierten Tag sollen 15 Soldaten in die Grube hineingeschossen haben. Nur 13 Häftlinge überlebten.
2. Auf Befehl des Beschuldigten mußten sich Gruppen von Häftlingen gegenseitig mit Holzstöcken schlagen, wobei viele schwer verletzt wurden.
3. Vier bis fünfmal habe es Erhängungen gegeben, weil bei Juden Gold gefunden worden sein soll.
Die Angaben es Zeugen waren lückenhaft und teils auch falsch bezüglich Gründungszeitpunkt des Lagers und Beschreibung der Person des Beschuldigten. Außerdem konnte er keinen anderen Häftling namentlich benennen. Eine Überführung bzgl. Fall 1 ist damit nicht möglich. Fall 2 betrifft eine gefährliche Körperverletzung (Verjährung eingetreten). Von Fall 3 berichtet außer dem Zeugen kein anderer Zeuge. Weiter Beweismittel stehen nicht zur Verfügung.
Vorsitzender Richter:Dettmer (U-Richter); Ehrhardt (07.12.1967; 20.03.1969)
Staatsanwalt:Huber, Dr.; Dose; Sarembe, Dr.
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 36/67, früher 141 Js 85/63, verbunden 147 Js 24/70.
Former reference codes:213-12_0587
Angeklagte / Beklagte:Höckele, Ernst August, geb. am 12.07.1910 in Lübeck, Lagerführer ZAL Trihati
Bührer, Rudolf, geb. am 02.02.1912 in Stuttgart, Reichsbahnbaurat
Süsselbeck, Rudolf, unbekannt, gest. 1958, Angeh. Firma Krupp Hüttenwerke Rheinhausen
Wegener, Rudolf, geb. am 17.04.1912 in Rheinhausen, Angeh. Firma Krupp Hüttenwerke Rheinhausen, Leiter Baukolonne Firma Stahlbau Rheinhausen
Hoffmann, Paul, unbekannt, gest. am 1961 in Freudenthal, Angeh. Firma Luig
Bonemann (oder:: Bohnemann), Fritz, unbekannt, Angehöriger der Firma Beton- und Monierbau
Brand(t), Karl, geb. am 11.11.1889 in Duisburg, gest. am 26.02.1957, Angeh. Firma Krupp Hüttenwerke Rheinhausen
Kurowski, unbekannt, unbekannt, Angehöriger der Firma Beton- und Monierbau, Gruppenführer bei Firma Beton- und Monierbau
Sieg, August (vielleicht), unbekannt, Angehöriger der Firma Beton- und Monierbau
Stolz (nicht Stolt), unbekannt, unbekannt, Angehöriger der Firma Beton- und Monierbau
Trimper, unbekannt, unbekannt, Angehöriger der Firma Beton- und Monierbau
Weiß, Alfred, geb. am 29.06.1897 in Waldenburg/Schlesien, gest. am 15.11.1960, Angeh. Firma Krupp Hüttenwerke Rheinhausen
Date of birth:4/17/1912
 

Usage

End of term of protection:12/31/2002
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Accessibility:Öffentlich
 

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