213-12__ Rehn, Wolfgang Martin Albin, wegen Misshandlung und Tötung eines Häftlings im Juli 1944 im Gefängnis Kielce (Staatsanwaltschaft Hamburg 2200 Js 1/81), 1944-1987 (Serie)

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Ref. code:213-12__
Title:Rehn, Wolfgang Martin Albin, wegen Misshandlung und Tötung eines Häftlings im Juli 1944 im Gefängnis Kielce (Staatsanwaltschaft Hamburg 2200 Js 1/81)
Laufzeit:(1944) 1981-1987
Contains also:Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: 3 Bde. Hauptakten (501 Bl.), Handakte (60 Bl.), Kostenheft, 2 Bde. Kopien von Hauptakten (298 Bl.) v.a. Kopien aus 2200 Js 3/78 - unvollständige Kopien von Bd. 1 und 2; Bd. 3 und Abschlußverfügung fehlen vollständig.- Straftatbestand: Im Juli 1944 verstarb der seit 1943 in einer Sonderabteilung der Sipo im Gerichtsgefängnis inhaftierte Marian Klonowski im Gefängnis Kielce nach schweren Misshandlungen. Der Beschuldigte war Leiter des Referats Widerstand in der Außendienststelle Kielce des KdS Radom. Daher war er verdächtig, eine verschärfte Vernehmung angeordnet zu haben bzw. ihre Durchführung gebilligt zu haben. Verschärfte Vernehmungen wurden angewendet, wenn der Häftling sein Wissen über staats- oder reichsfeindliche Sachverhalte, Verbindungen und größere Verbrechen nicht offenbaren will bzw. eines derartigen Wissens verdächtigt wurde. Verschärfte Verhöre konnten laut der BdS Krakau-Verordnung vom 24.02.1944 Ermüdungsübungen und Stockhiebe beinhalten. Die Genehmigung für die verschärften Vernehmungen sollten die Leiter der Außendienststellen erteilen. Praktisch aber holten sich die Vernehmenden vermutlich keine Genehmigung ein, da die Durchführung einer verschärften Vernehmung ausdrücklich nicht durch Vermerke o.ä. aktenkundig zu machen war. Der Beschuldigte gab zu, an Vernehmungen von Häftlingen teilgenommen zu haben und möglicherweise auch selbst eine verschärfte Vernehmung durchgeführt zu haben. Der verstorbene KdS-ADS Kielce, Eßig, konnte sich an keine Todesfälle nach verschärften Vernehmungen erinnern. Der Beschuldigte gab an, vor allem durch Gewinnung von Agenten Informationen erlangt zu haben, nicht durch die Anwendung von Folterungen. Weder der ursächliche Zusammenhang zwischen verschärfter Vernehmung und Todesfolge noch die Anordnung der verschärften Vernehmung für das Opfer durch den Beschuldigten konnten festgestellt werden. Weitere Angehörige der Dienststelle (Eßig; Engelbert Weber) waren verstorben.
Staatsanwalt:Kuhlbrodt, Dr.
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:Staatsanwaltschaft Hamburg 2200 Js 1/81
Angeklagte / Beklagte:Rehn, Wolfgang Martin Albin, geb. am 23.10.1914 in Wittenberg, Leiter Referat Widerstand KdS-ADS Kielce, SS-Hauptscharführer
Date of birth:10/23/1914
 

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End of term of protection:12/31/2017
Permission required:Keine
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Accessibility:Öffentlich
 

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