213-12__ Verfahren gegen unbekannt, wegen Tötung einer größeren Zahl entwaffneter polnischer Soldaten in der Ortschaft Urycz bei Stryj im September 1939 durch Angehörige der Wehrmacht (Staatsanwaltschaft Hamburg 2300 UJs 1/80), 1939-1985 (Serie)

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Title:Verfahren gegen unbekannt, wegen Tötung einer größeren Zahl entwaffneter polnischer Soldaten in der Ortschaft Urycz bei Stryj im September 1939 durch Angehörige der Wehrmacht (Staatsanwaltschaft Hamburg 2300 UJs 1/80)
Laufzeit:(1939) 1980-1985
Contains also:Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: 4 Bde. Hauptakten (527 Bl.); Handakten (64 Bl.); 2 Sonderbde. Erkennungsmarkenverzeichnisse Schützenregiment 14; Inf. Div. 57; IR 199 und 217; Sonderbd. Dokumente; 2 Ordner WASt-Unterlagen.- Straftatbestand: Das Dorf Urycz, südwestlich von Stryj und südlich von Borislaw gelegen, war im Operationsgebiet der 14. Armee der Wehrmacht. Im September 1939 wurden die Polen angeblich in eine Scheune gebracht, die gesprengt und niedergebrannt wurde. Laut Zeugenaussagen eines dem Massaker entkommenen Polen wurde den polnischen Soldaten gesagt, daß sie am nächsten Tag in Kriegsgefangenschaft gebracht würden, bevor sie in die Scheune gesperrt wurden. Als Täter kamen Angehörige der folgenden Einheiten in Frage: Das zur 5. Panzer-Division gehörige Schützenregiment 14 und die zur 57. Infanterie-Division gehörenden Infanterieregimente 199 und 217; Hinweise, daß sie die Tat begangen hätten, fanden sich nicht. Mit Sicherheit konnte nur festgestellt werden, daß es Soldaten der 57. Infanteire-Division und der 5. Panzer-Division zeitlich bis zum 22.09.1939 möglich war, die Tat zu begehen. Indizien deuten darauf hin, daß eine zur 5. Panzer-Division gehörende Formation die Tat beging. Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen waren nicht vorhanden.
Die Taten waren bereits Gegenstand eines in der Sowjetunion durchgeführten Strafverfahrens, wobei der Ukrainer Nikolaj Nikoljewitsch Schwed am 10.04.1945 verurteilt wurde. Laut Urteil hatte der Angeklagte den deutschen Gendarmen den Weg nach Urycz gezeigt und sie auf eine Gruppe Polen hingewiesen, die angeblich eine Räuber- und Mörderbande seien.
Zeugenaussagen sind bezüglich des Täterkreises völlig unspezifisch; es ist von deutschen Soldaten oder Gendarmen und Ukrainern die Rede. Auch Pieter Nicolaas Menten (am 24.12.1977 vor dem Landgericht Amsterdam wegen Teilnahme an Erschießung jüdischer und polnischer Zivilpersonen im Juli 1941 in Podhorodce, Polen zu 15 Jahren verurteilt) soll an den Taten beteiligt gewesen sein; ein Zeuge behauptete, Menten anhand eines Prozeßberichts im Fernsehen erkannt zu haben.
Staatsanwalt:Zöllner
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:Staatsanwaltschaft Hamburg 2300 UJs 1/80
Angeklagte / Beklagte:Unbekannt
 

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End of term of protection:12/31/2015
Permission required:Keine
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Accessibility:Öffentlich
 

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