213-12__ Peters, unbekannt, u.a., wegen Exekution von neun Polen am 14.01.1944 in Ostrowiec Swietokrzyski als Angehörige der Gendarmerie Ostrowiec und Radom als Repressalie gegen die Zivilbevölkerung im Zuge des Partisanenkampfes (Staatsanwaltschaft Hamburg 2300 UJs 2/79), 1944-1981 (Serie)

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Ref. code:213-12__
Title:Peters, unbekannt, u.a., wegen Exekution von neun Polen am 14.01.1944 in Ostrowiec Swietokrzyski als Angehörige der Gendarmerie Ostrowiec und Radom als Repressalie gegen die Zivilbevölkerung im Zuge des Partisanenkampfes (Staatsanwaltschaft Hamburg 2300 UJs 2/79)
Laufzeit:(1944) 1979-1981
Contains also:Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: Hauptakte (92 Bl.), Handakte (13 Bl.).- Straftatbestand: Neun polnische Geiseln, die sich in Gendarmeriehaft befunden hatten, wurden am 14. Januar 1944 in Ostrowiec Swietokrzyski, Kreis Opatow, Distrikt Radom durch unbekannte Erschießungskommandos aus Ostrowiec und Radom hingerichtet; der Dolmetscher bei der KdS-Außenstelle in Ostrowiec namens Osman (vermutlich Ostmann, siehe Hamburg 147 Js 34/65) erschoß dabei eine Geisel namens Michal Leskiewicz, der bei der Hinrichtung nur verwundet worden war. Die anderen acht waren: Stanislaw Buczynski, Stanislaw Gielecki, Wincenty Jakubowski, Stanislaw Kasinski, Stanislaw Mroczek, Albert Kryja, Stanislaw Pronobis, Wladyslaw Slowik.
Den Einwohnern von Ostrowiec war gedroht worden, daß Geiseln erschossen würden, wenn polnische Partisanen Sabotageakte in Ostrowiec durchführen würden. Zwei oder drei Tage vorher war ein deutscher Soldat oder ein polnischer Polizist von polnischen Partisanen erschossen worden. Die Geiseln gehörten zum polnischen Widerstand.
Zweifelhaft ob Anordnung der Exekution rechtswidrige Tötung, da die Tötung von Zivilpersonen aus Gründen der Kriegrepressalie als Rechtfertigungsgrund anerkannt ist. Grausame Tatausführung und niedere Beweggründe waren nicht erkennbar. Auch im Fall der Tötung durch den Dolmetscher Osman oder Ostmann ist kein Mord erkennbar.
Staatsanwalt:Matthiessen, Dr.
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:Staatsanwaltschaft Hamburg 2300 UJs 2/79.- Parallelverfahren: Düsseldorf 8 UJs 561/77; Hamburg 141 Js 216/65; ZSt Dortmund 45 Js 31/67.
Angeklagte / Beklagte:Peters, unbekannt, unbekannt
Peter, unbekannt, unbekannt
Ochmann, unbekannt, unbekannt
Osman (oder: Ostmann), unbekannt, unbekannt, Dolmetscher
Johansen, unbekannt, unbekannt
unbekannt, unbekannt, unbekannt
 

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End of term of protection:12/31/2011
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