Ref. code: | 213-12__ |
Title: | Verfahren gegen unbekannt, wegen der Tötung von mindestens 300 schwerverwundeten russischen Kriegsgefangenen, die aus dem Kreis Kertsch auf einen Lastkrahn verladen wurden, der angezündet wurde, in der Südbucht bei Sewastopol in Kertsch/Krim im Januar 1944 (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 23/72) |
Laufzeit: | (1943-1944) 1972-1979 |
Contains also: | Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: 3 Bde. Hauptakten (509 Bl.), Handakte (61 Bl.).- Straftatbestand: Angehörige einer russischen Brigade gaben am 18.06.1944 an, "Faschisten" hätten im Januar 1944 300 schwerverwundete Kriegsgefangene aus dem Kreis Kertsch auf einen Lastkahn geladen, der anschließend in Brand gesetzt wurde, wobei alle Gefangenen verstarben. Andere Zeugen berichten ähnliche Ereignisse: die Kriegsgefangenen werden entweder als verwundet oder gesund geschildert, flüchtende Gefangene seien erschossen worden, andere datieren das Ereignis auf den 04.01.1944; ebenso schwankt die Zahl der Opfer zwischen 300 und 1000 bzw. 300 sowie 13 bis 15 Geretteten. Andere meinen, es seien auch Angehörige der Zivilbevölkerung, darunter Frauen und Kinder, dabei gewesen, die entweder ertränkt oder verbrannt sein sollen. Uneinig waren sich die Zeugen auch, ob der Brand vorsätzlich gelegt wurde oder ob der Brand durch eine Explosion von Pulverplatten entstand. Einige Zeugen meinen, der Brand sei bereits ausgebrochen, noch bevor alle sowjetischen Kriegsgefangenen den Kahn bestiegen hatten. Die vorsätzliche Tötung ist damit nicht nachweisbar. Tatverdacht bestand gegen Angehörige des Gendarmerietrupps OK I/290 und der Feldgendarmerie (mot.) 693. Ermittelte Angehörige der Einheiten bestritten Wissen über diese Tat bzw. gaben an, nicht in Sewastopol eingesetzt gewesen zu sein. Ehemalige Angehörige der Dienststelle des Hafenkommandanten Sewastopol bestritten ebenfalls, von der Tat gehört zu haben und beurteilten ein derartiges Vorgehen als unwahrscheinlich, da die Südbucht mitten in Sewastopol lag und daher von allen beobachtet hätte werden können. Weitere Ermittlungen sind aussichtslos; alle in Sewastopol eingesetzten deutschen Einheiten können nicht überprüft werden; Hinweise auf einzelne Täter liegen nicht vor. |
Staatsanwalt: | Reitmann; Nachtigall-Marten |
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren: | Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 23/72 |
Former reference codes: | 213-12_0350 |
| 213-12_0351 |
Angeklagte / Beklagte: | Unbekannt |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2009 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1358387 |
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