213-12__ Schwarck, Otto, u.a., wegen Aussonderung politisch unerwünschter russischer Kriegsgefangener in der Armeegefangenensammelstelle (AGSSt) 17 in Krasnoje Selo - (Armee-Oberkommando 18 HGr.Nord) im Zeitraum vom 22.06.1941 bis 31.07.1942 (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 16/71), 1941-1973 (Se

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Ref. code:213-12__
Title:Schwarck, Otto, u.a., wegen Aussonderung politisch unerwünschter russischer Kriegsgefangener in der Armeegefangenensammelstelle (AGSSt) 17 in Krasnoje Selo - (Armee-Oberkommando 18 HGr.Nord) im Zeitraum vom 22.06.1941 bis 31.07.1942 (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 16/71)
Laufzeit:(1941-1942) 1971-1973
Contains also:Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: 2 Bde. Hauptakten 325 Bl.; Handakte 151 Bl.; Dok. zu Armee-Gefangenen-Sammelstelle 17; Kostenheft; Aufenthaltsermittlungen Angeh. AGSSt 17.- Straftatbestand: Dem jeweiligen Lagerkommandant eines Kriegsgefangenenlagers wurde vom Kommandeur der Kriegsgefangenen der Aussonderungsbefehl mitgeteilt. Der Lagerkommandant oder Ic-Offizier (Abwehroffizier) konnte sich zur Erledigung dieser Aufgabe an den SD wenden, teils geschah dies bereits durch den Kommandeur der Kriegsgefangenen. Angehörige der Einsatzgruppen und -kommandos des SD suchten in den Lagern nach Juden und Funktionären der KPdSU und Politruks, die ausgesondert und von SD-Einheiten abgeholt wurden. Teils wurden diese Kriegsgefangenen auch von Angehörigen der Landesschützenbataillone oder sonstiger Bewachungseinheiten (teils ausländische Hilfstruppen) zu nahen Exekutionsorten gebracht, wo sie von SD-Kommandos erschossen wurden. Bei der Auswahl der Kriegsgefangenen waren verschiedene Personen beteiligt: Ic-Offizier, SD-Angehörige, Dolmetscher oder Lagerärzte (die die Beschnittenen als Juden selektierten), der Lagerkommandant oder Gerichtsoffizier. Manchmal waren auch die Lager- und Bewachungsmannschaft an der Erschießung beteiligt, manchmal wurden völlig fremde Einheiten dazu verwendet. Bei Lagern im Reichsgebiet wurden die Selektierten in KZs gebracht und dort getötet. Die Aussonderungsaktionen fallen vor allem in den Zeitraum ab Beginn des Barbarossa-Feldzugs bis etwa Februar 1942. Das lag vor allem daran, daß im Winter 1941/42 so viele russische Kriegsgefangene verstarben und ab 1942 war die Notwendigkeit gewachsen, russische Kriegsgefangene zur Arbeit einzusetzen. Eine formelle Aufhebung des Kommissarbefehls gab es nie, Hitler selbst war aber im Mai 1942 für eine probeweise Aufhebung des Befehls. Die Hauptverantwortlichen für den Befehl - Keitel, Jodl und Rosenberg, die maßgeblich an der Formulierung und Ausführung des Kommissarbefehls mitgewirkt hatten - wurden im Nürnberger Prozeß am 01.10.1946 zum Tod verurteilt und hingerichtet. Andere Beteiligte im OKW - Warlimont, Reinecke, von Roques - wurden zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt; Chefs der Einsatzgruppen und -kommandos zum Tod bzw. zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt.
Die AGSSt 17 entstand im März 1941 und unterstand dem Armee-Oberkommando (AOK) 18 - Heeresgruppe Nord. Sie diente der vorläufigen Verwahrung von Russen in improvisierten Unterkünften und Lagern, bevor die Kriegsgefangenen in die Stalags und Dulags gebracht wurden. Ab Mitte September war die Einheit in Krasnoje Selo stationiert, das etwa 30 km südwestlich von Leningrad liegt. Auf dem Vormarsch der Armee-Gefangenensammelstelle wurden nur wenige Zwischensammelstellen eingerichtet; die AGSSt 17 gab die Insassen der Zwischensammelstellen in Riga und Reval sofort an andere Lager ab. Das erste dauerhafte Gefangenenlager der AGSSt 17 war Krasnoje Selo, das vom 15.09.1941 bis 10.06.1942 bestand. Zwischen 500 und 2.000 Russen befanden sich ständig im Lager. Die AGSSt 17 nahm angesichts der schwindenden Zahl von Neuzugängen und der Anforderung von Gefangenen zum Arbeitseinsatz immer mehr die Rolle eines festen Gefangenenlagers an. Ab 10.06.1942 wurde die AGGSt 17 weiter nach Osten verlegt und richtete ein Lager in Wittka ein. Ab 06.07.1942 war das Lager in Finev-Lug stationiert, später in Wyrica. Von dort kam es im Januar 1944 zum Rückzug. Die Bewachung von Krasnoje-Selo erfolgte durch Landesschützen und eine estnische Einheit; sie konnten nicht ermittelt werden.
Der Beschuldigte Otto Schwarck war Adjutant des Kommandanten Hauptmann Lauckert, geb. 18.09.1893, verstorben. Für evt. Aussonderungen in der AGSSt kommt vor allem der Zeitraum 22.06.1941 bis 31.07.1942 in Frage. Aufgrund von Zeugenaussagen konnte festgestellt werden, daß auch bei der AGSSt 17 Selektionen und Erschießungen von Kriegsgefangenen vorgenommen wurden.
Der Beschuldigte Rudolf Mühlenhardt soll dabei einmal einen Gnadenschuß gegeben haben.
Der Beschuldigte Fritz Krüger soll einen russischen Kriegsgefangenen, der als Kommissar bezeichnet wurde, zum Exekutionsort geführt haben. Krüger soll sich außerdem den Pullover dieses Mannes angeeignet haben.
Der Beschuldigte Schwarck gab an, sich an drei Erschießungen erinnern zu können. Seine Beteiligung war nicht nachweisbar. Der für die Heeresgruppe Nord - Operationsgebiet IV - zuständige Generalmajor von Drobnik ist am 02.11.1957 verstorben;
Verfahren gegen die Kommandeure der Kriegsgefangenen waren nicht anhängig.
Staatsanwalt:Rohweder
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 16/71
Former reference codes:213-12_0317
Angeklagte / Beklagte:Schwarck, Otto, geb. am 01.04.1895 in Hamburg-Altona
Krüger, Fritz, geb. am 02.06.1908 in Hamburg
Mühlenhardt, Rudolf, Dr. med., geb. 06.10.1914 in Neustadt/Holstein, Unterarzt
Date of birth:10/6/1914
 

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End of term of protection:12/31/2004
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